200133-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Bonn informiert seine Bürger
Kerndaten
- Nummer
- 200133-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200133-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Bonn informiert seine Bürger Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Federführend im Verfahren zum Ausbau der Autobahn 565 und allen damit verbundenen Baumaßnahmen ist der Landesbetrieb Straßen NRW. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit ihre Bedenken gegen das Vorhaben zu äußern. Zudem hat Straßen NRW bereits mehrfach Informationsveranstaltungen zum Umbau der Autobahn 565 durchgeführt. Des Weiteren sind aktuelle Informationen auf der Internetseite von Straßen NRW abrufbar (https://www.strassen.nrw.de/de/). Die Stadt Bonn organisiert für ihre Vorhaben (z.B. im Gemeindestraßennetz) gesonderte Bürgerversammlungen, auf denen ebenfalls Informationen mitgeteilt und Anregungen aufgenommen werden. Unbestritten ist auch, dass verkehrswirksame Großprojekte aufeinander abgestimmt werden sollten (z.B. bei der Baustellenkoordination). Die Verwaltung verfolgt in diesem Zusammenhang grundsätzlich immer das Ziel, die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf den Verkehr gering zu halten. Bei einem solch umfassenden Projekt wie dem Autobahnausbau ist dies jedoch nicht gänzlich zu gewährleisten. Das Erstellen von Prognosen über die Auswirkungen von großen planfeststellungsbedürftigen Verkehrsbaumaßnahmen auf die nachgeordneten Netze gehört zur Zusammenstellung des Abwägungsmaterials eines solchen Verfahrens und ist daher Aufgabe des Vorhabenträgers Straßen NRW. Ein entsprechendes Gutachten wurde von dort beauftragt. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellerin wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist der Bürgerantrag nach § 24 GO NRW mit der Stellungnahme der Verwaltung formell erledigt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de