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200133-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bonn informiert seine Bürger

Nummer
200133-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200133 Bürgerantrag: Bonn informiert seine Bürger

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200133-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Bonn informiert seine Bürger
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Federführend im Verfahren zum Ausbau der Autobahn 565 und allen damit
verbundenen Baumaßnahmen ist der Landesbetrieb Straßen NRW. Im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht für die Bürgerinnen und
Bürger die Möglichkeit ihre Bedenken gegen das Vorhaben zu äußern. Zudem
hat Straßen NRW bereits mehrfach Informationsveranstaltungen zum Umbau
der Autobahn 565 durchgeführt. Des Weiteren sind aktuelle Informationen auf
der Internetseite von Straßen NRW abrufbar (https://www.strassen.nrw.de/de/).
Die Stadt Bonn organisiert für ihre Vorhaben (z.B. im Gemeindestraßennetz)
gesonderte Bürgerversammlungen, auf denen ebenfalls Informationen
mitgeteilt und Anregungen aufgenommen werden.
Unbestritten ist auch, dass verkehrswirksame Großprojekte aufeinander
abgestimmt werden sollten (z.B. bei der Baustellenkoordination).
Die Verwaltung verfolgt in diesem Zusammenhang grundsätzlich immer das
Ziel, die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf den Verkehr gering zu halten.
Bei einem solch umfassenden Projekt wie dem Autobahnausbau ist dies jedoch
nicht gänzlich zu gewährleisten.
Das Erstellen von Prognosen über die Auswirkungen von großen
planfeststellungsbedürftigen Verkehrsbaumaßnahmen auf die nachgeordneten
Netze gehört zur Zusammenstellung des Abwägungsmaterials eines solchen
Verfahrens und ist daher Aufgabe des Vorhabenträgers Straßen NRW. Ein
entsprechendes Gutachten wurde von dort beauftragt.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellerin wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem
Votum ist der Bürgerantrag nach § 24 GO NRW mit der Stellungnahme der
Verwaltung formell erledigt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de