200133 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bonn informiert seine Bürger
Kerndaten
- Nummer
- 200133
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 28.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200133 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Bonn informiert seine Bürger Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung Der Antrag hat folgende Inhalte: 1. Einberufung einer Bürgerversammlung für Verkehrsprojekt Straßen.NRW „Kreuzung Bonn-Nord bis Endenicher Ei“ 2. Auftrag für innerstädtisches Verkehrsgutachten Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 26.01.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bonn informiert seine Bürger Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 VfhQ161Z 26.01.20 13:16Seite 2 von 4 Ihr Antrag Bonn informiert seine Bürger Am 21.01.2020 erläuterte die Verwaltung der Stadt Bonn in einer Bürgerversammlung die Planungen zur Verbreiterung einer Gasse. Das Tiefbauamt veranschlagt für die Bauarbeiten einen Zeitraum von drei Monaten. 1) Ich bitte die Stadt Bonn um die sofortige Einberufung einer Bürgerversammlung für ein Verkehrsprojekt, dem der NRW-Verkehrsminister, Herr Hendrik Wüst, folgenden Zeitraum zumisst: „es können auch zwei Jahrzehnte werden“. https://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/an-diesen-bonner-autobahnen-wird-demnaechst- gebaut_aid-44025633 Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt „Kreuz Bonn-Nord bis Endenicher Ei“ beginnt (lt. Straßen.NRW) bereits im März 2020. Mir ist bekannt, dass es sich bei der Sanierung und Erweiterung einer Autobahn (A565 – beidseitig nach außen auf sechs Spuren plus Standstreifen mit einer massiven Kapazitätserhöhung) um kein kommunales Projekt handelt. Dennoch halte ich eine Unterrichtung der Einwohner für zwingend erforderlich. Zum Ausbau der A44 fand 2019 eine Bürgerversammlung in der kleinen Gemeinde Kaufungen (12519 Einwohner) statt. https://www.kaufungen.eu/Rathaus-Politik/Politik/A44 Die Stadt Bonn verfügt über ca. 328000 Einwohner. Ich berufe mich auf § 23 Gemeindeordnung NRW (Unterrichtung der Einwohner). Der Bundesverkehrswegeplan 2030 basiert auf einem Kabinettsbeschluss vom 03.08.2016. Das Beteiligungsverfahren der Kommune reicht entsprechend lange zurück. Die dem Projekt zugrunde liegende Verkehrszählung datiert (lt. Straßen.NRW) aus dem Jahr 2015 (Bezugsfall 2030). Seit dem Beschluss des Rates vom 14.12.2017 (Ausbau als sog. modifizierte Hybrid-Variante/Drucksache 1713165EB8) haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert (Abgasskandal und Probleme mit der Luftreinhaltung, Klimawandel und Klimanotstand, das Aus für den Radschnellweg). Darüber hinaus ist die Stadt verpflichtet, die Gesundheit ihrer Einwohner zu schützen. Die Folgen dieser Ausbaumaßnahme sind für das Stadtklima, die Schadstoffbelastung der Atemluft und die Lärmbelastung der Wohngebiete gravierend. Trotz des Bemühens von Straßen.NRW, kann ich nur eine unzureichende Information einer geringen Anzahl von Bürgern konstatieren. Leider hält sich auch der Irrglaube, dass nur bloße Sanierungsarbeiten geplant sind. Wir müssen reden. Über Luftreinhaltung, die Entwicklung der Hintergrundbelastung und Lärmbelastung (Stichwort: Meisenstrasse/Seehausstraße) den Erhalt von Frischluftschneisen, Baustellenverkehr, Staub, Erschütterungen, Veränderungen im Stadt- und Landschaftsbild, innerstädtische, verkehrsrelevante Bauprojekte (Büroneubauten), Erhalt von Freizeit- und Erholungseinrichtungen (Lennépark), Ausgleichsflächen, Positionierung von Absetz- und Rückhaltebecken, Lärmwände, Einhausung und passiven Lärmschutz, Schutz der Außenwohnbereiche, Verkehrszählungen, Klimawandel und Stadtklima, mangelnde Beschattung durch den Wegfall von Grünflächen, Gewässerschutz, Belange des Natur- und Artenschutzes, Altlasten. veraltete und überholte Planungen, die Stärkung des ÖPNV, Seil- und Westbahn, die Berücksichtigung des Radschnellwegs, Tempolimit Autobahn, Durchfahrtsverbote Lkw innerstädtisch, Mautausweichverkehr innerstädtisch (Stichwort: An der Josefshöhe/Kölnstrasse) den möglichen Wegfall von Querungsbauten oder Wegeverbindungen, Eingriffe in städtische Straßen/Straßensperrungen (Stichwort: Gerhard-Domagk-Straße), Spartenverlegungen. Über Planfeststellung, Planänderungen, Projektalternativen, Informationspolitik und frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, „Bonn-macht-mit“, Prognosen, Gutachten, Belastung des untergeordneten Netzes (Stichwort: Reuterstrasse), Berücksichtigung der Großbaustellen in Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung, Auflagen bei Ausschreibungsverfahren und Bauausführung, Massenguttransporte, Auswirkungen der Errichtung einer Rheinquerung bei Godorf. Entzug privaten Eigentums und Grunderwerb (Stichwort: Bonner Tierheim). 2) Ich bitte darum, dass die Stadt ein eigenes innerstädtisches Verkehrsgutachten in Auftrag gibt, welches die Auswirkungen der oben genannten Baumaßnahmen während der Bauphase und nach Fertigstellung ermittelt/prognostiziert. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Der innerstädtische Verkehr hat seine Belastungsgrenze längst überschritten – und der Bonner ÖPNV ist notleidend! Diese massive Zunahme an Autobahnverkehr könnten der Flaschenhals „Reuterstrasse“ – und weitere Straßenzüge – nicht aufnehmen. Wo sollen die vielen Fahrzeuge denn hin? 3) Ich bitte darum, dass Verwaltung und Kommunalpolitik (in einer zeitnah anzuberaumenden Bürgerversammlung) die vorgetragenen Bedenken und Anregungen ihrer Einwohner der Bundespolitik übermitteln, erneut auf die Umsetzung des Radschnellwegs sowie eine Planänderung des Vorhabenträgers dringen – oder zumindest auf eine Verschiebung des Planfeststellungsverfahrens hinwirken. Bonn hat den Klimanotstand ausgerufen. Sollte den Entscheidungsträgern doch noch gewahr werden, dass ein solches Projekt (aufgrund des Klimawandels) gestoppt werden muss/nicht gebraucht wird, stehen diese Geldmittel (290 Millionen €) für die Verkehrswende nicht mehr zur Verfügung. Eine überholte Bedarfsplanung beim Verkehrswegebau – wie sie derzeit aber leider immer noch gehandhabt wird – können wir uns heutzutage nicht mehr leisten. Mein Bürgerantrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen die notwendigen Sanierungsarbeiten. Seite 3 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de