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200133 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Bonn informiert seine Bürger

Nummer
200133
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
28.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.04.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 92,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200133-1 ST Bürgerantrag: Bonn informiert seine Bürger
  2. 200133-2 AA Bürgerantrag: Bonn informiert seine Bürger Antrag zur Vorlage 200133

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Text anzeigen (8.554 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200133
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Bonn informiert seine Bürger
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Der Antrag hat folgende Inhalte:
1. Einberufung einer Bürgerversammlung für Verkehrsprojekt
Straßen.NRW „Kreuzung Bonn-Nord bis Endenicher Ei“
2. Auftrag für innerstädtisches Verkehrsgutachten
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4

Bürgerantrag Online
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Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
26.01.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bonn informiert seine Bürger
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
VfhQ161Z
26.01.20 13:16Seite 2 von 4

Ihr Antrag
Bonn informiert seine Bürger
Am 21.01.2020 erläuterte die Verwaltung der Stadt Bonn in einer Bürgerversammlung die Planungen zur
Verbreiterung einer Gasse. Das Tiefbauamt veranschlagt für die Bauarbeiten einen Zeitraum von drei Monaten.
1) Ich bitte die Stadt Bonn um die sofortige Einberufung einer Bürgerversammlung für ein Verkehrsprojekt, dem
der NRW-Verkehrsminister, Herr Hendrik Wüst, folgenden Zeitraum zumisst: „es können auch zwei Jahrzehnte
werden“.
https://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/an-diesen-bonner-autobahnen-wird-demnaechst-
gebaut_aid-44025633
Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt „Kreuz Bonn-Nord bis Endenicher Ei“ beginnt (lt. Straßen.NRW)
bereits im März 2020.
Mir ist bekannt, dass es sich bei der Sanierung und Erweiterung einer Autobahn (A565 – beidseitig nach außen
auf sechs Spuren plus Standstreifen mit einer massiven Kapazitätserhöhung) um kein kommunales Projekt
handelt. Dennoch halte ich eine Unterrichtung der Einwohner für zwingend erforderlich.
Zum Ausbau der A44 fand 2019 eine Bürgerversammlung in der kleinen Gemeinde Kaufungen (12519
Einwohner) statt.
https://www.kaufungen.eu/Rathaus-Politik/Politik/A44
Die Stadt Bonn verfügt über ca. 328000 Einwohner.
Ich berufe mich auf § 23 Gemeindeordnung NRW (Unterrichtung der Einwohner).
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 basiert auf einem Kabinettsbeschluss vom 03.08.2016. Das
Beteiligungsverfahren der Kommune reicht entsprechend lange zurück. Die dem Projekt zugrunde liegende
Verkehrszählung datiert (lt. Straßen.NRW) aus dem Jahr 2015 (Bezugsfall 2030).
Seit dem Beschluss des Rates vom 14.12.2017 (Ausbau als sog. modifizierte Hybrid-Variante/Drucksache
1713165EB8) haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert (Abgasskandal und Probleme mit der
Luftreinhaltung, Klimawandel und Klimanotstand, das Aus für den Radschnellweg).
Darüber hinaus ist die Stadt verpflichtet, die Gesundheit ihrer Einwohner zu schützen. Die Folgen dieser
Ausbaumaßnahme sind für das Stadtklima, die Schadstoffbelastung der Atemluft und die Lärmbelastung der
Wohngebiete gravierend.
Trotz des Bemühens von Straßen.NRW, kann ich nur eine unzureichende Information einer geringen Anzahl von
Bürgern konstatieren. Leider hält sich auch der Irrglaube, dass nur bloße Sanierungsarbeiten geplant sind.
Wir müssen reden.
Über Luftreinhaltung, die Entwicklung der Hintergrundbelastung und Lärmbelastung (Stichwort:
Meisenstrasse/Seehausstraße) den Erhalt von Frischluftschneisen, Baustellenverkehr, Staub, Erschütterungen,
Veränderungen im Stadt- und Landschaftsbild, innerstädtische, verkehrsrelevante Bauprojekte (Büroneubauten),
Erhalt von Freizeit- und Erholungseinrichtungen (Lennépark), Ausgleichsflächen, Positionierung von Absetz- und
Rückhaltebecken, Lärmwände, Einhausung und passiven Lärmschutz, Schutz der Außenwohnbereiche,
Verkehrszählungen, Klimawandel und Stadtklima, mangelnde Beschattung durch den Wegfall von Grünflächen,
Gewässerschutz, Belange des Natur- und Artenschutzes, Altlasten. veraltete und überholte Planungen, die
Stärkung des ÖPNV, Seil- und Westbahn, die Berücksichtigung des Radschnellwegs, Tempolimit Autobahn,
Durchfahrtsverbote Lkw innerstädtisch, Mautausweichverkehr innerstädtisch (Stichwort: An der
Josefshöhe/Kölnstrasse) den möglichen Wegfall von Querungsbauten oder Wegeverbindungen, Eingriffe in
städtische Straßen/Straßensperrungen (Stichwort: Gerhard-Domagk-Straße), Spartenverlegungen.
Über Planfeststellung, Planänderungen, Projektalternativen, Informationspolitik und frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung, „Bonn-macht-mit“, Prognosen, Gutachten, Belastung des untergeordneten Netzes
(Stichwort: Reuterstrasse), Berücksichtigung der Großbaustellen in Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung,
Auflagen bei Ausschreibungsverfahren und Bauausführung, Massenguttransporte, Auswirkungen der Errichtung
einer Rheinquerung bei Godorf. Entzug privaten Eigentums und Grunderwerb (Stichwort: Bonner Tierheim).
2) Ich bitte darum, dass die Stadt ein eigenes innerstädtisches Verkehrsgutachten in Auftrag gibt, welches die
Auswirkungen der oben genannten Baumaßnahmen während der Bauphase und nach Fertigstellung
ermittelt/prognostiziert.
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Der innerstädtische Verkehr hat seine Belastungsgrenze längst überschritten – und der Bonner ÖPNV ist
notleidend! Diese massive Zunahme an Autobahnverkehr könnten der Flaschenhals „Reuterstrasse“ – und
weitere Straßenzüge – nicht aufnehmen. Wo sollen die vielen Fahrzeuge denn hin?
3) Ich bitte darum, dass Verwaltung und Kommunalpolitik (in einer zeitnah anzuberaumenden
Bürgerversammlung) die vorgetragenen Bedenken und Anregungen ihrer Einwohner der Bundespolitik
übermitteln, erneut auf die Umsetzung des Radschnellwegs sowie eine Planänderung des Vorhabenträgers
dringen – oder zumindest auf eine Verschiebung des Planfeststellungsverfahrens hinwirken.
Bonn hat den Klimanotstand ausgerufen. Sollte den Entscheidungsträgern doch noch gewahr werden, dass ein
solches Projekt (aufgrund des Klimawandels) gestoppt werden muss/nicht gebraucht wird, stehen diese
Geldmittel (290 Millionen €) für die Verkehrswende nicht mehr zur Verfügung.
Eine überholte Bedarfsplanung beim Verkehrswegebau – wie sie derzeit aber leider immer noch gehandhabt
wird – können wir uns heutzutage nicht mehr leisten.
Mein Bürgerantrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen die notwendigen Sanierungsarbeiten.
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Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de