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200132-3 · Mitteilungsvorlage

Förderung von regionalen Schnellbussen

Nummer
200132-3
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 24.06.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200132 Förderung von regionalen Schnellbussen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200132-3
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Förderung von regionalen Schnellbussen
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 07.05.2020 wurde auf Empfehlung
des Planungsausschusses vom 27.02.2020 (DS 200132) nachfolgender
Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird als gesetzlicher Aufgabenträger beauftragt, für alle
5 Relationen Betriebs- und Fahrplankonzepte gemeinsam mit den
beiden weiteren Aufgabenträgern Rhein-Sieg-Kreis (alle Nr. 22 - 26) und
Kreis Euskirchen (Nr. 24 u. 25) zu erstellen, vorzulegen und
entsprechende Förderanträge, inklusive Kostenaufstellung und
Finanzierungsvorschläge, zeitnah zur fristgerechten Antragstellung
vorzubereiten.“
In Abstimmung mit den betroffenen Aufgabenträgern Rhein-Erft-Kreis, Kreis
Euskirchen, sowie bezugnehmend auf die Mitteilungsvorlage des Rhein-Sieg-
Kreises (DS 200278) teilt die Verwaltung zur Umsetzung des Beschlusses das
Folgende mit:
Relation 22: Troisdorf – Sieglar – Bonn
Relation 23: Bonn – Mondorf – Niederkassel – Lülsdorf – Köln-
Zündorf/Wahn
Um die für einen positiven Förderbescheid notwendige Reisegeschwindigkeit
von 32,5 km/h zu erreichen, muss die vorhandene Infrastruktur auf diesen
beiden Relationen massiv ausgebaut werden. Fahrzeitmessungen haben
ergeben, dass selbst außerhalb der Hauptverkehrszeiten die bestehenden
Linien 551 (Relation 22) und SB55 (Relation 23) maximal 21,8 bzw. 25,4 km/h
aufweisen. Der Rhein-Sieg-Kreis sieht das Stadtbahnprojekt Bonn –
Niederkassel – Köln zur nachhaltigen Verbesserung des ÖPNV in diesem
Teilraum erheblich zielführender. Auch die Verwaltung teilt diese Ansicht,
sodass nach der abgeschlossenen standardisierten Bewertung zum
Jahreswechsel 2020/2021 eine Beschlussfassung zur Realisierung der
Stadtbahn in die politischen Gremien eingebracht werden soll.Seite 1 von 3

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Daher soll ein Förderantrag auf diesen Relationen zunächst nicht weiterverfolgt
werden.
Relation 24: Euskirchen – Heimerzheim – Bornheim – Bornheim-Roisdorf
Bf – Bonn-Tannenbusch – Bonn-Endenich Nord Bf
Zwischen Euskirchen und Heimerzheim verkehrt derzeit lediglich die Linie 805
mit einzelnen Fahrten im Schülerverkehr, weiter von Heimerzheim über
Bornheim nach Bonn-Tannenbusch die Linie 817. Die notwendige
Reisegeschwindigkeit könnte nur realisiert werden, wenn eine Schnellbuslinie
nahezu ohne Zwischenortbedienung eingerichtet wird. Im Vergleich zu
bestehenden Korridoren mit dringendem Handlungsbedarf sind hier deutlich
geringere Fahrgastpotenziale ersichtlich. Vor dem Hintergrund, dass das
Angebot der Linie 817 erst im August 2019 erheblich ausgeweitet worden ist
(30‘- statt 60‘-Takt, neuer Linienweg nach Tannenbusch), sollte auch diese
Relation nicht prioritär behandelt werden.
Relation 25: Erftstadt – Weilerswist – Heimerzheim – Buschhoven – Bonn-
Duisdorf Bf
Diese Relation betrifft mit dem Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-
Kreis und der Stadt Bonn vier Aufgabenträger. Beim Ausbau der
Schnellbuslinien wird die Umsetzung dieser Relation von den Kreisen
Euskirchen und Rhein-Erft zunächst nicht prioritär weiterverfolgt.
Auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises wird der Korridor heute durch die stark
frequentierte Linie 845 bedient. Um die Vorgaben zur Reisegeschwindigkeit zu
erreichen, müsste diese in den zentralen Erschließungsgebieten Buschhoven
und Heimerzheim gestrafft werden, sowie an Morenhoven komplett
vorbeifahren.
Alternativ könnte eine neue Buslinie eingerichtet werden, um die
Flächendeckung und die Direktverbindung zum Bonner Hauptbahnhof zu
erhalten. Da im Rahmen des Lead City Projekts das Angebot auf der Linie 845
bereits verdoppelt wurde (30‘- statt 60‘-Takt), sollte zur Stärkung dieser
Relation dieses Angebot weiterverfolgt werden und die Förderfähigkeit deser
Relation zunächst hintenangestellt werden.
Relation 26: Meckenheim – Wachtberg – Bonn-Bad Godesberg
Die Relation wird gemäß aktuellem Fahrplan durch die Linie 855 bedient.
Aufgrund der Aufgaben der Feinerschließung in den Ortschaften kann auf
dieser Linie die geforderte Reisegeschwindigkeit nicht erreicht werden. Mit
einer Schnellbuslinie zwischen Bad Godesberg und Meckenheim wären
Fahrzeitvorteile von rund 15 Minuten realistisch.
Notwendig ist dafür die Einrichtung neuer Haltestellen an der L158 in Pech,
Villip und Merl, sowie möglichst eine Busspur im Zulauf auf Bad Godesberg.
Die notwendige Fahrzeitzugabe im Zulauf auf Bad Godesberg beträgt aufgrund
des hohen Verkehrsaufkommens in den Hauptverkehrszeiten derzeit 6
Minuten.Seite 2 von 3

Seite 3
Da die beschriebenen Maßnahmen mit einem hohen Infrastrukturaufwand
verbunden sind, war die kurzfristige Einreichung eines Förderantrags zum
31.03.2020 nicht möglich. In Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis sollen nun
die notwendigen Vorbereitungen für die Einreichung eines Förderantrags zum
31.03.2021 getroffen werden.
Im Hinblick auf den beschriebenen Planungsaufwand sowie die Vorlaufzeit für
Fahrzeug- und Personalbereitstellung bzw. notwendige
Infrastrukturmaßnahmen konnte für die grundsätzlich förderfähigen Relationen
im Jahr 2020 kein Förderantrag gestellt werden.
Aufgrund der beschriebenen Vor- und Nachteile der einzelnen Relationen soll
für die Relation Meckenheim – Bad Godesberg die Vorbereitung für einen
Förderantrag zum 31.03.2021 prioritär behandelt werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de