200132-2 · Beschlussvorlage
Förderung von regionalen Schnellbussen
Kerndaten
- Nummer
- 200132-2
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 200132-2 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Förderung von regionalen Schnellbussen Beratungsfolge Rat 26.03.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird als gesetzlicher Aufgabenträger beauftragt, für alle 5 Relationen Betriebs- und Fahrplankonzepte gemeinsam mit den beiden weiteren Aufgabenträgern Rhein-Sieg-Kreis (alle Nr. 22 - 26) und Kreis Euskirchen (Nr. 24 u. 25) zu erstellen, vorzulegen und entsprechende Förderanträge, inklusive Kostenaufstellung und Finanzierungsvorschläge, zeitnah zur fristgerechten Antragstellung vorzubereiten. Begründung Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.02.2020 zum Antrag der Fraktionen von CDU, Grüne und FDP (DS 200132). Der ursprüngliche Antrag wurde auf mündlichen Antrag von Herrn Stv. Schmitt – BBB- ergänzt („inklusive Kostenaufstellung und Finanzierungsvorschläge“). - - - Der Antrag war wie folgt begründet: Der Landesgesetzgeber hat die Förderung von regionalen, kreisgrenzenüberschreitenden Schnellbus-Verbindungen in das ÖPNVG NRW verankert und entsprechende Finanzmittel den drei SPNV- Aufgabenträgerverbünden zugesagt. Daraufhin hat der für die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis zuständige Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) Ende 2019 eine Richtlinie für die Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes (ÖPNV-Schnellbus-RL ZV NRW) beschlossen. Um einen Wildwuchs zu verhindern und beispielsweise die Förderung der existierenden Bonner Schnellbuslinie zum Flughafen Köln/Bonn auszuschließen, ist Bestandteil der Richtlinie ein Katalog der förderfähigen Relationen.Seite 1 von 4 Seite 2 Dieser Katalog sieht unter den 51 Optionen lediglich fünf förderfähige Schnellbusrelationen vor, die das Gebiet der Stadt Bonn umfassen: • lfd.Nr. 22: Troisdorf - Sieglar - Bonn • lfd.Nr. 23: Bonn - Mondorf - Niederkassel - Lülsdorf - Köln- Zündorf/Wahn • lfd.Nr. 24: Euskirchen - Heimerzheim - Bornheim - Bornheim-Roisdorf Bf - Bonn-Tannenbusch - Bonn-Endenich Nord Bf • lfd.Nr. 25: Erftstadt - Weilerswist - Heimerzheim - Buschhoven - Bonn- Duisdorf Bf • lfd.Nr. 26: Meckenheim - Wachtberg - Bonn-Bad Godesberg - - - Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, außer Schienen- auch Schnellbusstrecken finanziell zu fördern und mit der Durchführung die SPNV- Aufgabenträgerverbünde betraut. Der für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis zuständige NVR hat zur Verteilung der ihm zugestandenen Finanzmittel Qualitätsstandards, die u. a. Takte, Art der Fahrzeuge und Mindestgeschwindigkeit betreffen, und die förderfähigen Verbindungen festgelegt. Gerade für Bonn ist es von großer Bedeutung möglichst viele Pendlerinnen und Pendler zum Umstieg auf den ÖPNV zu motivieren. Dazu bieten sich gerade Schnellbuslinien mit attraktiven Fahrtzeiten an. Die Chance, diese zu einem nicht unerheblichen Teil aus Landesmitteln gefördert zu erhalten, sollte ergriffen werden. - - - Die Verwaltung hatte wie folgt Stellung genommen: Die Verwaltung befürwortet die Entwicklung zur Fördermöglichkeit der regionalen Schnellbuslinien grundsätzlich. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber das Produkt Regionale Schnellbusse tendenziell für ländliche Räume vorgesehen hat, wo keine SPNV-Anbindung besteht, um dort Unter- und Mittelzentren stärker zu vernetzen und an den SPNV anzubinden. Diese Zielsetzung zeigen auch die Mindestkriterien wie Mindest-Durchschnittsgeschwindigkeit oder die Fahrzeugvorgaben.Seite 2 von 4 Seite 3 Gemäß Mitteilung des Nahverkehr Rheinland (NVR) als Fördergeber wären für eine Realisierung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 die entsprechenden konkreten Förderanträge bis zum 31.03.2020 einzureichen. Die im Förderkatalog enthaltenen Schnellbusrelationen, die das Stadtgebiet Bonn betreffen, wurden von der Verwaltung bezüglich der kurzfristigen Umsetzbarkeit und fristgerechter Einreichung möglicher Förderanträge überprüft. Aufgrund der vorgegebenen Förderkriterien ist eine kurzfristige Umsetzung mit einer Antragstellung bis zum 31.03.2020 nicht möglich. Dies betrifft insbesondere die vorgegebene Mindest- Durchschnittsgeschwindigkeit von 32,5 km/h, die unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur nicht zu erreichen ist. Ein erfolgreiches Schnellbuskonzept bedingt zwingend eine Umverteilung von Verkehrsflächen vom MIV zum ÖPNV, um einen störungsfreien Betrieb im Zulauf auf die zentralen Knotenpunkte im Bonner Stadtgebiet zu ermöglichen. Auch die Hinwirkung auf eine durchgängige Ampel- Bevorrechtigung für die Schnellbuslinien ist Bestandteil der Förderrichtlinie. Darüber hinaus setzt die Förderrichtlinie Neufahrzeuge mit speziellen Ausstattungsmerkmalen voraus, sodass die Betriebsaufnahme von möglichen Schnellbuslinien mit der Beschaffungsplanung von Neufahrzeugen der Verkehrsunternehmen koordiniert werden muss. Es sind bei den die Stadt Bonn betreffenden Verbindungen im Übrigen durchweg Relationen betroffen, die im Rahmen von „Lead City“ Ende August 2019 teilweise verstärkt wurden. Hier steht die Auswertung der Fahrgastzahlen noch aus, sie soll noch in diesem Halbjahr erfolgen. Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 28.01.2020 die Kreisverwaltung beauftragt, Förderanträge für 5 Relationen im rechtsrheinischen eher ländlich geprägten Kreisgebiet zu erarbeiten. Die Stadt Bonn betreffende Relationen sind nicht darunter. Die Verwaltung schlägt daher Folgendes vor: Die Verwaltung prüft sukzessive im Austausch sowohl mit dem Rhein- Sieg-Kreis, als auch mit den übrigen Aufgabenträgern im NVR, dieSeite 3 von 4 Seite 4 Einrichtung von Schnellbuslinien unter der Berücksichtigung des dafür erforderlichen Ausbaus der Infrastruktur und des gesamten ÖPNV- Betriebskonzeptes. Die Ergebnisse der „Lead City“-Erhebungen werden einbezogen. Bei der Erarbeitung von Vorschlägen beim weiteren Vorgehen zu den „Lead City“-Maßnahmen wird die mögliche Förderung von Schnellbussen berücksichtigt. Aufgrund einer ersten Einschätzung, auch in Abstimmung mit der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises, erscheint eine konkrete Planung für die Schnellbus-Relation Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg als vordringlich. Es wird städtischerseits angestrebt, hierzu rechtzeitig für eine mögliche Förderantragstellung im März 2021 die erforderlichen Konzeptionierungen und Abstimmungen abzuschließen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de