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200132-2 · Beschlussvorlage

Förderung von regionalen Schnellbussen

Nummer
200132-2
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200132 Förderung von regionalen Schnellbussen

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Beschlussvorlage
öffentlich
200132-2
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Förderung von regionalen Schnellbussen
Beratungsfolge
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird als gesetzlicher Aufgabenträger beauftragt, für alle 5
Relationen Betriebs- und Fahrplankonzepte gemeinsam mit den beiden
weiteren Aufgabenträgern Rhein-Sieg-Kreis (alle Nr. 22 - 26) und Kreis
Euskirchen (Nr. 24 u. 25) zu erstellen, vorzulegen und entsprechende
Förderanträge, inklusive Kostenaufstellung und Finanzierungsvorschläge,
zeitnah zur fristgerechten Antragstellung vorzubereiten.
Begründung
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die einstimmige Empfehlung des
Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.02.2020 zum
Antrag der Fraktionen von CDU, Grüne und FDP (DS 200132). Der
ursprüngliche Antrag wurde auf mündlichen Antrag von Herrn Stv. Schmitt –
BBB- ergänzt („inklusive Kostenaufstellung und Finanzierungsvorschläge“).
- - -
Der Antrag war wie folgt begründet:
Der Landesgesetzgeber hat die Förderung von regionalen,
kreisgrenzenüberschreitenden Schnellbus-Verbindungen in das ÖPNVG
NRW verankert und entsprechende Finanzmittel den drei SPNV-
Aufgabenträgerverbünden zugesagt. Daraufhin hat der für die Stadt
Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis zuständige Zweckverband Nahverkehr
Rheinland (NVR) Ende 2019 eine Richtlinie für die Förderung von
Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung
des SPNV-Netzes (ÖPNV-Schnellbus-RL ZV NRW) beschlossen. Um
einen Wildwuchs zu verhindern und beispielsweise die Förderung der
existierenden Bonner Schnellbuslinie zum Flughafen Köln/Bonn
auszuschließen, ist Bestandteil der Richtlinie ein Katalog der
förderfähigen Relationen.Seite 1 von 4

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Dieser Katalog sieht unter den 51 Optionen lediglich fünf förderfähige
Schnellbusrelationen vor, die das Gebiet der Stadt Bonn umfassen:
• lfd.Nr. 22: Troisdorf - Sieglar - Bonn
• lfd.Nr. 23: Bonn - Mondorf - Niederkassel - Lülsdorf - Köln-
Zündorf/Wahn
• lfd.Nr. 24: Euskirchen - Heimerzheim - Bornheim - Bornheim-Roisdorf
Bf - Bonn-Tannenbusch - Bonn-Endenich Nord Bf
• lfd.Nr. 25: Erftstadt - Weilerswist - Heimerzheim - Buschhoven - Bonn-
Duisdorf Bf
• lfd.Nr. 26: Meckenheim - Wachtberg - Bonn-Bad Godesberg
- - -
Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, außer Schienen- auch
Schnellbusstrecken finanziell zu fördern und mit der Durchführung die SPNV-
Aufgabenträgerverbünde betraut. Der für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis
zuständige NVR hat zur Verteilung der ihm zugestandenen Finanzmittel
Qualitätsstandards, die u. a. Takte, Art der Fahrzeuge und
Mindestgeschwindigkeit betreffen, und die förderfähigen Verbindungen
festgelegt.
Gerade für Bonn ist es von großer Bedeutung möglichst viele Pendlerinnen und
Pendler zum Umstieg auf den ÖPNV zu motivieren. Dazu bieten sich gerade
Schnellbuslinien mit attraktiven Fahrtzeiten an. Die Chance, diese zu einem
nicht unerheblichen Teil aus Landesmitteln gefördert zu erhalten, sollte ergriffen
werden.
- - -
Die Verwaltung hatte wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung befürwortet die Entwicklung zur Fördermöglichkeit der
regionalen Schnellbuslinien grundsätzlich. Dabei ist darauf hinzuweisen,
dass der Gesetzgeber das Produkt Regionale Schnellbusse tendenziell
für ländliche Räume vorgesehen hat, wo keine SPNV-Anbindung
besteht, um dort Unter- und Mittelzentren stärker zu vernetzen und an
den SPNV anzubinden. Diese Zielsetzung zeigen auch die
Mindestkriterien wie Mindest-Durchschnittsgeschwindigkeit oder die
Fahrzeugvorgaben.Seite 2 von 4

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Gemäß Mitteilung des Nahverkehr Rheinland (NVR) als Fördergeber
wären für eine Realisierung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020
die entsprechenden konkreten Förderanträge bis zum 31.03.2020
einzureichen.
Die im Förderkatalog enthaltenen Schnellbusrelationen, die das
Stadtgebiet Bonn betreffen, wurden von der Verwaltung bezüglich der
kurzfristigen Umsetzbarkeit und fristgerechter Einreichung möglicher
Förderanträge überprüft. Aufgrund der vorgegebenen Förderkriterien ist
eine kurzfristige Umsetzung mit einer Antragstellung bis zum 31.03.2020
nicht möglich. Dies betrifft insbesondere die vorgegebene Mindest-
Durchschnittsgeschwindigkeit von 32,5 km/h, die unter Nutzung der
vorhandenen Infrastruktur nicht zu erreichen ist. Ein erfolgreiches
Schnellbuskonzept bedingt zwingend eine Umverteilung von
Verkehrsflächen vom MIV zum ÖPNV, um einen störungsfreien Betrieb
im Zulauf auf die zentralen Knotenpunkte im Bonner Stadtgebiet zu
ermöglichen. Auch die Hinwirkung auf eine durchgängige Ampel-
Bevorrechtigung für die Schnellbuslinien ist Bestandteil der
Förderrichtlinie. Darüber hinaus setzt die Förderrichtlinie Neufahrzeuge
mit speziellen Ausstattungsmerkmalen voraus, sodass die
Betriebsaufnahme von möglichen Schnellbuslinien mit der
Beschaffungsplanung von Neufahrzeugen der Verkehrsunternehmen
koordiniert werden muss.
Es sind bei den die Stadt Bonn betreffenden Verbindungen im Übrigen
durchweg Relationen betroffen, die im Rahmen von „Lead City“ Ende
August 2019 teilweise verstärkt wurden. Hier steht die Auswertung der
Fahrgastzahlen noch aus, sie soll noch in diesem Halbjahr erfolgen.
Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rhein-Sieg-Kreises hat in
seiner Sitzung am 28.01.2020 die Kreisverwaltung beauftragt,
Förderanträge für 5 Relationen im rechtsrheinischen eher ländlich
geprägten Kreisgebiet zu erarbeiten. Die Stadt Bonn betreffende
Relationen sind nicht darunter.
Die Verwaltung schlägt daher Folgendes vor:
Die Verwaltung prüft sukzessive im Austausch sowohl mit dem Rhein-
Sieg-Kreis, als auch mit den übrigen Aufgabenträgern im NVR, dieSeite 3 von 4

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Einrichtung von Schnellbuslinien unter der Berücksichtigung des dafür
erforderlichen Ausbaus der Infrastruktur und des gesamten ÖPNV-
Betriebskonzeptes. Die Ergebnisse der „Lead City“-Erhebungen werden
einbezogen. Bei der Erarbeitung von Vorschlägen beim weiteren
Vorgehen zu den „Lead City“-Maßnahmen wird die mögliche Förderung
von Schnellbussen berücksichtigt.
Aufgrund einer ersten Einschätzung, auch in Abstimmung mit der
Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises, erscheint eine konkrete
Planung für die Schnellbus-Relation Meckenheim – Wachtberg – Bad
Godesberg als vordringlich. Es wird städtischerseits angestrebt, hierzu
rechtzeitig für eine mögliche Förderantragstellung im März 2021 die
erforderlichen Konzeptionierungen und Abstimmungen abzuschließen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de