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200132-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Förderung von regionalen Schnellbussen

Nummer
200132-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.02.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200132 Förderung von regionalen Schnellbussen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200132-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Förderung von regionalen Schnellbussen
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.02.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung befürwortet die Entwicklung zur Fördermöglichkeit der
regionalen Schnellbuslinien grundsätzlich. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass
der Gesetzgeber das Produkt Regionale Schnellbusse tendenziell für ländliche
Räume vorgesehen hat, wo keine SPNV-Anbindung besteht, um dort Unter-
und Mittelzentren stärker zu vernetzen und an den SPNV anzubinden. Diese
Zielsetzung zeigen auch die Mindestkriterien wie Mindest-
Durchschnittsgeschwindigkeit oder die Fahrzeugvorgaben.
Gemäß Mitteilung des Nahverkehr Rheinland (NVR) als Fördergeber wären für
eine Realisierung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 die entsprechenden
konkreten Förderanträge bis zum 31.03.2020 einzureichen.
Die im Förderkatalog enthaltenen Schnellbusrelationen, die das Stadtgebiet
Bonn betreffen, wurden von der Verwaltung bezüglich der kurzfristigen
Umsetzbarkeit und fristgerechter Einreichung möglicher Förderanträge
überprüft. Aufgrund der vorgegebenen Förderkriterien ist eine kurzfristige
Umsetzung mit einer Antragstellung bis zum 31.03.2020 nicht möglich. Dies
betrifft insbesondere die vorgegebene Mindest-Durchschnittsgeschwindigkeit
von 32,5 km/h, die unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur nicht zu
erreichen ist. Ein erfolgreiches Schnellbuskonzept bedingt zwingend eine
Umverteilung von Verkehrsflächen vom MIV zum ÖPNV, um einen
störungsfreien Betrieb im Zulauf auf die zentralen Knotenpunkte im Bonner
Stadtgebiet zu ermöglichen. Auch die Hinwirkung auf eine durchgängige
Ampel-Bevorrechtigung für die Schnellbuslinien ist Bestandteil der
Förderrichtlinie. Darüber hinaus setzt die Förderrichtlinie Neufahrzeuge mit
speziellen Ausstattungsmerkmalen voraus, sodass die Betriebsaufnahme von
möglichen Schnellbuslinien mit der Beschaffungsplanung von Neufahrzeugen
der Verkehrsunternehmen koordiniert werden muss.Seite 1 von 2

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Es sind bei den die Stadt Bonn betreffenden Verbindungen im Übrigen
durchweg Relationen betroffen, die im Rahmen von „Lead City“ Ende August
2019 teilweise verstärkt wurden. Hier steht die Auswertung der Fahrgastzahlen
noch aus, sie soll noch in diesem Halbjahr erfolgen.
Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner
Sitzung am 28.01.2020 die Kreisverwaltung beauftragt, Förderanträge für 5
Relationen im rechtsrheinischen eher ländlich geprägten Kreisgebiet zu
erarbeiten. Die Stadt Bonn betreffende Relationen sind nicht darunter.
Die Verwaltung schlägt daher Folgendes vor:
Die Verwaltung prüft sukzessive im Austausch sowohl mit dem Rhein-Sieg-
Kreis, als auch mit den übrigen Aufgabenträgern im NVR, die Einrichtung von
Schnellbuslinien unter der Berücksichtigung des dafür erforderlichen Ausbaus
der Infrastruktur und des gesamten ÖPNV-Betriebskonzeptes. Die Ergebnisse
der „Lead City“-Erhebungen werden einbezogen. In die Erarbeitung von
Vorschlägen beim weiteren Vorgehen zu den „Lead City“-Maßnahmen wird die
mögliche Förderung von Schnellbussen berücksichtigt.
Aufgrund einer ersten Einschätzung, auch in Abstimmung mit der
Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises, erscheint eine konkrete Planung für
die Schnellbus-Relation Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg als
vordringlich. Es wird städtischerseits angestrebt, hierzu rechtzeitig für eine
mögliche Förderantragstellung im März 2021 die erforderlichen
Konzeptionierungen und Abstimmungen abzuschließen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de