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200131-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beschleunigung des ÖPNV Bus- und Bahnverkehrs im Stadtgebiet Bonn

Nummer
200131-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 25.06.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200131 Bürgerantrag: Beschleunigung des ÖPNV Bus- und Bahnverkehrs im Stadtgebiet Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200131-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Beschleunigung des ÖPNV Bus- und
Bahnverkehrs im Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Maßnahmen zur Beschleunigung von Bus und Bahn, wie im Bürgerantrag
gefordert, werden und wurden von der Verwaltung erarbeitet. Dazu zählen
unter anderem:
- Beseitigung des Engpasses auf der Sankt Augustiner Straße (DS
190443)
- Einrichtung von Bussonderspuren / Umweltspuren (DS 1812577EB14,
190362, 190363)
- Kaiserstraße
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2018 wurde die Verwaltung
beauftragt, linienscharf kritische Punkte auf den Linienwegen zu ermitteln und
Maßnahmen zu erarbeiten, wie diese entfernt werden können (DS
1810600EB4). Dieser Beschluss wird derzeit von der Verwaltung in
Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH sukzessive bearbeitet
(s. dazu auch DS-Nr.: 190442). Den politischen Gremien werden für die
einzelnen Linien Maßnahmen zum Beschluss vorgelegt.
Die Einrichtung weiterer Maßnahmen ist verkehrsplanerisch im Einzelfall zu
beurteilen und obliegt schlussendlich der Beschlussfassung der politischen
Gremien.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda:
Der Antrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, der Antragsteller
wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
informiert. Mit diesem Votum und der Beratung im Bürgerausschuss ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de