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200130-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bonn als Austragungsort der FIA Formula E

Nummer
200130-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200130 Bürgerantrag: Bonn als Austragungsort der FIA Formula E

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200130-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Bonn als Austragungsort der FIA
Formula E
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat den Antrag umfassend geprüft und rät insbesondere
vor dem Hintergrund der städtischen Infrastruktur sowie der
innerstädtischen Verkehrsführung von der Durchführung eines solchen
Motorsportrennens in der Bonner Innenstadt ab. Das Bonner
Straßennetz ist gut ausgebaut, dennoch ungeeignet um ein
Rennsportevent mit dieser Geschwindigkeit durchzuführen. Es gilt
zudem zu beachten, dass für die Durchführung und Planung eines
solchen Events ein übergroßer und nicht kalkulierbarer logistischer wie
auch personeller Aufwand einzuplanen sowie mit großen
Einschränkungen in der Rennvorbereitung sowie während des Rennens
für die Bonner Bürgerinnen und Bürger zu rechnen ist. Aufgrund der
ganztägigen Durchführung der eigentlichen Rennveranstaltung sowie der
damit verbundenen vorbereitenden Aufbaumaßnahmen zur
Streckenführung und der Zuschauertribünen und der anschließenden
Abbauarbeiten, muss mit Einschränkungen wie auch der teilweisen
Schließung der innerstädtischen Verkehrsführung von mehreren Tagen
gerechnet werden. Dies ist für Gewerbetreibende und Anwohnerinnen
und Anwohner nicht zumutbar.
Von der Einbindung einer solchen Veranstaltung in weitere
innerstädtische Events (z. Bsp. Verkaufsoffener Sonntag), wie im
Bürgerantrag erwähnt, wird im Hinblick auf die städtische Infrastruktur
und der damit verbundenen zusätzlichen Sicherheitsrisiken dringend
abgeraten.
Die Stadtverwaltung weist im übrigen darauf hin, dass der Bürgerantrag
nicht seitens des Veranstalters bzw. Ausrichters gestellt wurde.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:Seite 1 von 2

Seite 2
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Der
Antragsteller wird entsprechend der Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung im
Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de