200129-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
Kerndaten
- Nummer
- 200129-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200129-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Bürgerantrag: Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Stadt stellt sicher, dass sämtliche in ihrem Eigentum befindliche Dachflächen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, die sich für die Errichtung von Photovoltaikanlagen eignen, wie von den Ratsgremien beschlossen, zunächst den Stadtwerken, dann den Bürgergenossenschaften und danach privaten Dritten angeboten werden. Parallel hierzu püft das SGB sukzessive alle Bestandsgebäude auf ihre Eignung für die Montage von Photovoltaikanlagen insbesondere hinsichtlich ihrer Lage, Beschattung und der Gebäudesubstanz. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss : Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung, über deren Inhalt die Antragstellenden informiert sind ,erledigt. Dieses Votum des Bürgerausschusses schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de