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200128-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Flächendeckende Umsetzung von Tempo 30 km/h im Bonner Stadtgebiet - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
200128-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200128 Bürgerantrag: Flächendeckende Umsetzung von Tempo 30 km/h im Bonner Stadtgebiet

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200128-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Flächendeckende Umsetzung von
Tempo 30 km/h im Bonner Stadtgebiet -
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Eine flächendeckende Tempo 30 Regelung ist von der
Straßenverkehrsordnung nicht gedeckt und somit auch nicht umsetzbar. An
unmittelbar an der Straße gelegenen schützenswerten Einrichtungen (z.B.
Schulen, Kindergärten ect.) sowie im Bereich von qualifizierten Gefahrenstellen
wird nach Kenntnis eine entsprechende Prüfung vorgenommen.
Da das erklärte Ziel der Verkehrsplanung nicht darin besteht, noch mehr MIV in
die Stadt zu holen, sollte aus Sicht der Verwaltung dem im Bürgerantrag
formulierten Wunsch nach einer Untersuchung, wie viele Autos in der Bonner
Innenstadt aufgrund einer Tempo 30 Regelung mehr aufgenommen werden
können, nicht entsprochen werden.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag ( flächendeckende Tempo 30- Regelung) wird abgelehnt , der
Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung und regt an, den Antragsteller über die für die ablehnende
Entscheidung maßgeblichen Gründe zu informieren.
Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de