200126 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Aufstellung eines geeigneten Bauzauns für die Nutzung der Freifläche "Spieli" sowie des "Grünen Klassenzimmers" auf dem Gelände der GGS Gotenschule
Kerndaten
- Nummer
- 200126
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 28.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200126 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Aufstellung eines geeigneten Bauzauns für die Nutzung der Freifläche "Spieli" sowie des "Grünen Klassenzimmers" auf dem Gelände der GGS Gotenschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Entscheidung Der Antrag thematisiert Maßnahmen zur sofortigen Wiedernutzung der „Spieli“ (Teil des Freigeländes der Gotenschule). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 22.01.2020 Institution / Verein Gotenschule Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Freigabe unserer Spieli Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 Mv7dAeLE 22.01.20 10:43Seite 2 von 3 Ihr Antrag Die Schulpflegschaft der GGS Gotenschule in Bonn-Bad Godesberg beantragt die sofortige Wiedernutzung der sogenannten "Spieli". Hintergrund und Begründung: DIe Spieli ist ein Teil des Freigeländes der Gotenschule. Sie befindet sich im Innenbereich der Schule zwischen Schulgebäude und Stadion. Im Jahr 2019 wurde in einem Runden Tisch in der Gotenschule seitens der Vertreter der Stadt zugesagt, dass die Spieli - zwar eingeschränkt - aber eben in Teilen auch während der anstehenden Baumaßnahmen nutzbar bliebe. Diese Zusage wurde nicht eingehalten. Der Abbruch der Turnhalle fand in den Sommerferien 2019 statt. Nach den Sommerferien begann auch der Abriss und Wiederaufbau eines Flures am alten Trakt des Schulgebäudes. Für beide Maßnahmen war aus Sicherheitsgründen natürlich ein Bauzaun notwendig. Es wurde jedoch seitens SGB nicht wie zugesagt sichergestellt, dass der Bauzaun so standsicher war, dass eine teilweise/eingeschränkte Nutzung der Spieli möglich war. Begründet wurde das Verbot aus Sicherheitsgründen. Faktisch lag es am nicht den Versprechungen genügenden, bestellten Bauzaun. Auch massive Nachfragen seitens Schule, Förderverein und Eltern brachten nichts. Anfang Dezember 2019 erfolgte die Information, dass für die anstehenden Baumaßnahmen ein stabiler Holzzaun mit Gucklöchern bestellt würde, der im Januar aufgestellt und die Wiedernutzung der Spieli bis zum Ende aller Baumaßnahmen ermöglichen würde. Man warte noch auf das Einvernehmen des Sicherheitsbeauftragten. Bis heute steht der Zaun noch nicht und es ist auch kein Aufstellungstermin mitgeteilt. Nachfragen seitens Schule laufen ins Leere. Die Schule hat vormittags 240 Kinder, am Nachmittag in OGS und ÜMI sind es etwa 140 Kinder. Diese benötigen dringend genügend Platz für Bewegung in den Pausen bzw. am Nachmittag. Der vordere Schulhof ist auf Dauer zu klein. Das Aggressionspotenzial steigt und damit die Gefahr von Konflikteskalationen. Damit könnten alle Bemühungen und die gute Arbeit an der Schule in den letzten Jahren beschädigt werden. Gerade in der Primarstufe ist es wichtig, den Kindern genügend Bewegungsausgleich zu bieten. Die Studien zu mangelhafter Koordinierungsfähigkeit, zu wenig Bewegung und steigendem BMI bei Kindern weisen darauf hin, dass Bewegung unabkömmlich ist. Eine nutzbare Turnhalle vor Ort gibt es seit 2018 nicht mehr. Jetzt auch noch den Pausenbewegungsraum unnötig einzuschränken, grenzt an Körperverletzung. Die Spiel- und Klettergeräte sind für die Kinder täglich durch Fenster sichtbar, nutzen dürfen sie sie nicht. Ganz davon abgesehen verlottert auch das Grüne Klassenzimmer, da es nicht mehr erreicht werden kann. Es wird, wenn sich ncihts am Zustand ändert, Kinder geben, die in einem großen Teil der Grundschulzeit die Klettergeräte kein einziges Mal genutzt haben, von grünem Klassenzimmer ganz zu schweigen. Ob das sinnvoll oder wirtschaftlich ist, bezweifelt die Schulpflegschaft. Eine sofortige Fertigstellung der Prüfung und Genehmigung des Zaunkonzeptes und umgehende Umsetzung vor Ort ist daher von Nöten. Liebe Grüße Schulpflegeschaftvorsitzene der Gotenschule in Bonn Bad Godesberg Plittersdorf Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de