200125-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Fehlender Zaun im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg
Kerndaten
- Nummer
- 200125-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200125-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Fehlender Zaun im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In Nachbereitung eines Kontaktes zwischen Antragsteller und Verwaltung wurde der in Rede stehende Bereich ein weiteres Mal – diesmal großflächiger – begangen. Als Ergebnis dieser Begehung ist festzuhalten, dass sich im Bereich des Haltepunktes UN-Campus, wie in der ersten Stellungnahme beschrieben, ein ehemaliger, nicht mehr bewirtschafteter Gartenbereich befindet, dessen Einfriedung im Rahmen der Baumaßnahme "UN-Campus" durch die Deutsche Bahn AG in Teilbereichen niedergelegt wurde. Gegenüber des südlichen Zugangs zum Haltepunkt UN-Campus existiert hingegen noch ein als Grabeland genutzter Teilbereich. Hieran schließt ein deutlich jüngerer und höherer Maschendrahtzaun an, der vermutlich ebenfalls innerhalb der Ausbaumaßnahme geöffnet wurde. Nach Auskunft des benachbarten Kleingartenvereins sei dieser neuere Zaun vor einigen Jahren bei Herstellung des ursprünglichen Radweges durch die Stadt errichtet worden. Der Kleingartenverein hat ein großes Interesse daran, die städtischen Flächen zwischen Radweg und Kleingartenanlage in die bestehende Anlage zu integrieren. In diesem Rahmen wird dann auch wieder eine Schließung des radwegebegleitenden Zaunes erfolgen. Im Laufe des Monats August sollen die Verhandlungen mit dem Kleingartenverein zum Abschluss gebracht werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Antrag ist im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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