200114 · Mitteilungsvorlage
Planung zum Ausbau der Oberdorfstraße von Meindorfer Straße bis Schnufertsberg
Kerndaten
- Nummer
- 200114
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200114 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Planung zum Ausbau der Oberdorfstraße von Meindorfer Straße bis Schnufertsberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung beabsichtigt, eine Planung zum Ausbau der Oberdorfstraße zwischen Meindorfer Straße und Schnufertsberg zu erarbeiten. Im Beschluss der Bezirksvertretung Beuel vom 28.01.2015 zur Ausbauplanung für die Oberdorfstraße von der Haus-Nr. 80 bis zum Wendehammer (DS-Nr. 1412807) wurde die Verwaltung beauftragt, für die vorgelegte Planung eine Bürgerversammlung durchzuführen, sobald hierfür Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Diese Bürgerversammlung hat am 29.11.2018 stattgefunden. Die Planung wurde den anwesenden Bürgern vorgestellt. In dieser Bürgerversammlung wurde der schlechte Straßenzustand der Oberdorfstraße im Abschnitt bis zur Meindorfer Straße thematisiert. Die Verwaltung hat diesbezüglich eine entsprechende Prüfung des Straßenzustands zugesagt. Der beauftragte Bodengutachter kommt zum Ergebnis, dass der gesamte Fahrbahnaufbau den verkehrlichen Anforderungen nicht gewachsen ist und das eingebaute Material nicht den geltenden Vorschriften entspricht. Daher schlägt die Verwaltung den Gesamtausbau der Oberdorfstraße von der Meindorfer Straße bis zum Schnufertsberg vor. Beitragsrechtliche Einordnung Beim Bereich der Oberdorfstraße von der Meindorfer Straße bis zur Haus-Nr. 61 handelt es sich um eine vorhandene Straße, so dass ein Ausbau Beitragspflichten nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) auslöst. Der Bereich ab Haus-Nr. 61 bis zum Wendehammer ist im beitragsrechtlichen Sinne eine unfertige Anlage. Der Ausbau in diesem Bereich löst daher Beitragspflichten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aus. Über die Höhe der Straßenbaubeiträge gemäß §§ 8, 8a KAG NRW bzw. der Erschließungsbeiträge gemäß §§ 127 ff BauGB können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Reduzierung der Gehwegbreite Die Anlieger von Haus–Nr. 80 bis 84 haben sich für eine Reduzierung der Gehwegbreiten ausgesprochen und sind bereit, die ggf. nicht benötigtenSeite 1 von 2 Seite 2 Flächen von der Stadt zu erwerben. Es wurde zugesagt, dies zu überprüfen und den Grundstückspreis für eine Übertragung mitzuteilen. Sofern eine Veräußerung nicht zustande kommt, sind die Flächen mit in die Ausbauplanung aufzunehmen. Nach Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung wird die Verwaltung eine entsprechende Planung erstellen und diese vorstellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de