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200114 · Mitteilungsvorlage

Planung zum Ausbau der Oberdorfstraße von Meindorfer Straße bis Schnufertsberg

Nummer
200114
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200114
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Planung zum Ausbau der Oberdorfstraße von
Meindorfer Straße bis Schnufertsberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung beabsichtigt, eine Planung zum Ausbau der Oberdorfstraße
zwischen Meindorfer Straße und Schnufertsberg zu erarbeiten.
Im Beschluss der Bezirksvertretung Beuel vom 28.01.2015 zur Ausbauplanung
für die Oberdorfstraße von der Haus-Nr. 80 bis zum Wendehammer (DS-Nr.
1412807) wurde die Verwaltung beauftragt, für die vorgelegte Planung eine
Bürgerversammlung durchzuführen, sobald hierfür Mittel in den Haushalt
eingestellt werden.
Diese Bürgerversammlung hat am 29.11.2018 stattgefunden. Die Planung
wurde den anwesenden Bürgern vorgestellt. In dieser Bürgerversammlung
wurde der schlechte Straßenzustand der Oberdorfstraße im Abschnitt bis zur
Meindorfer Straße thematisiert.
Die Verwaltung hat diesbezüglich eine entsprechende Prüfung des
Straßenzustands zugesagt. Der beauftragte Bodengutachter kommt zum
Ergebnis, dass der gesamte Fahrbahnaufbau den verkehrlichen Anforderungen
nicht gewachsen ist und das eingebaute Material nicht den geltenden
Vorschriften entspricht. Daher schlägt die Verwaltung den Gesamtausbau der
Oberdorfstraße von der Meindorfer Straße bis zum Schnufertsberg vor.
Beitragsrechtliche Einordnung
Beim Bereich der Oberdorfstraße von der Meindorfer Straße bis zur Haus-Nr.
61 handelt es sich um eine vorhandene Straße, so dass ein Ausbau
Beitragspflichten nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW
(KAG NRW) auslöst.
Der Bereich ab Haus-Nr. 61 bis zum Wendehammer ist im beitragsrechtlichen
Sinne eine unfertige Anlage. Der Ausbau in diesem Bereich löst daher
Beitragspflichten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aus.
Über die Höhe der Straßenbaubeiträge gemäß §§ 8, 8a KAG NRW bzw. der
Erschließungsbeiträge gemäß §§ 127 ff BauGB können derzeit noch keine
Angaben gemacht werden.
Reduzierung der Gehwegbreite
Die Anlieger von Haus–Nr. 80 bis 84 haben sich für eine Reduzierung der
Gehwegbreiten ausgesprochen und sind bereit, die ggf. nicht benötigtenSeite 1 von 2

Seite 2
Flächen von der Stadt zu erwerben. Es wurde zugesagt, dies zu überprüfen
und den Grundstückspreis für eine Übertragung mitzuteilen. Sofern eine
Veräußerung nicht zustande kommt, sind die Flächen mit in die Ausbauplanung
aufzunehmen.
Nach Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung wird die Verwaltung eine
entsprechende Planung erstellen und diese vorstellen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de