200113 · Mitteilungsvorlage
Künftige Unterbringung des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC - International Paralympic Committee) in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200113
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200113 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit Dezernat: Dez. OB Künftige Unterbringung des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC - International Paralympic Committee) in Bonn Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Nach einer erfolgreichen gemeinsamen Bewerbung der Bundesregierung, des Landes NRW und der Stadt Bonn um den Sitz des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC - International Paralympic Committee) hat diese Organisation seit 1999 ihren Sitz in Bonn an der Adeneauerallee 212-214. Die Liegenschaft wurde dem IPC mietfrei für die Dauer von 25 Jahren aus dem Immobilienfonds des sog. Bonn-Berlin-Ausgleichs zur Verfügung gestellt. Als internationaler Dachverband koordiniert das IPC von Bonn aus weltweit internationale Sportwettbewerbe im Behindertensport sowie die Paralympischen Spiele. Das IPC ist als gemeinnütziger Verein tätig und zählt über 178 Nationale Paralympische Verbände sowie weitere internationale Sportföderationen zu seinen Mitgliedern. Das IPC hat 1999 seine Arbeit in Bonn mit rund zehn Personen aufgenommen und beschäftigt hier inzwischen 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund des Personalaufwuchses der Geschäftsstelle und der beabsichtigten weiteren Expansion des IPC entspricht die vorhandene Liegenschaft nicht mehr den Anforderungen. Gemeinsam mit dem Land NRW und der Bundesregierung, hier der Sportabteilung im Bundesministerium des Innern, ist es gelungen, für das IPC eine neue Liegenschaft zu finden und damit den Verbleib der Organisation in Bonn dauerhaft zu sichern. So ist vorgesehen, dass das IPC in die Räume der ehemaligen Landesvertretung NRW in der Dahlmannstr. 2 umziehen wird. Aktuell laufen die Planungen zum barrierefreien Umbau dieser Liegenschaft. Laut Auskunft des Landes NRW ist davon auszugehen, dass die modernisierte und umgebaute Immobilie frühestens im Spätsommer 2022 dem IPC zur Nutzung übergeben werden kann. Die Immobilie wird dann 157 behindertengerechte Arbeitsplätze bieten. Mit Land und Bund wurde eine Teilung der Mietkosten vereinbart, die vorsieht, dass sich Land und Bund mit jeweils 40%, die Stadt Bonn mit 20% beteiligt. Derzeit erstellt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als Eigentümer der Liegenschaft ein Mietorientierungsangebot. Nach vorläufigen BerechnungenSeite 1 von 3 Seite 2 des BLB beträgt der Mietkostenanteil der Stadt Bonn rund 260.000 € / Jahr. Unter der Annahme, dass eine Übergabe des Objektes im letzten Quartal 2022 erolgen wird, wurde im Rahmen der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2022 ein Mietkostenanteil der Stadt Bonn in Höhe von 65.000 EUR (=1/4 des kalkulierten jährlichen Mietkostenzuschusses) eingestellt, um Vorsorge für die avisierten Mietzuschüsse der Stadt Bonn zu treffen. In den kommenden Haushaltsjahren (ab 2023) soll der Mietkostenzuschuss auf Basis des angekündigten Mietkostenangebotes des BLB NRW angepasst werden. Für die Liegenschaft Adenauerallee 212-214 klärt die Verwaltung derzeit mit dem Bund die Nachnutzungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vereinbarung. Eine verbindliche Auskunft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu den Möglichkeiten der Nachnutzung des Objekts (durch die Stadt Bonn, durch internationale Organisationen bzw. durch Veräußerung der Immobilie) liegt – trotz mehrfacher Nachfragen der Stadt - bislang noch nicht vor. Diese muss jedoch abgewartet werden, bevor eine verbindliche Entscheidung zur Nachnutzung durch die Stadt Bonn getroffen werden kann. . Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.02 Internationales u. globale Nachhaltigkeit 1.01.00.01.02.01 Internationales und globale Nachhaltigkeit Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 65.000,00 (2022) 260.000,00 (ab 2023) 101000102 HHPlan-Entwurf 2021/ 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 260.000,00 p.a. ab 2023Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de