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200113 · Mitteilungsvorlage

Künftige Unterbringung des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC - International Paralympic Committee) in Bonn

Nummer
200113
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200113
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit
Dezernat:
Dez. OB
Künftige Unterbringung des Internationalen
Paralympischen Komitees (IPC - International
Paralympic Committee) in Bonn
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Nach einer erfolgreichen gemeinsamen Bewerbung der Bundesregierung, des
Landes NRW und der Stadt Bonn um den Sitz des Internationalen
Paralympischen Komitees (IPC - International Paralympic Committee) hat diese
Organisation seit 1999 ihren Sitz in Bonn an der Adeneauerallee 212-214. Die
Liegenschaft wurde dem IPC mietfrei für die Dauer von 25 Jahren aus dem
Immobilienfonds des sog. Bonn-Berlin-Ausgleichs zur Verfügung gestellt.
Als internationaler Dachverband koordiniert das IPC von Bonn aus weltweit
internationale Sportwettbewerbe im Behindertensport sowie die
Paralympischen Spiele. Das IPC ist als gemeinnütziger Verein tätig und zählt
über 178 Nationale Paralympische Verbände sowie weitere internationale
Sportföderationen zu seinen Mitgliedern. Das IPC hat 1999 seine Arbeit in
Bonn mit rund zehn Personen aufgenommen und beschäftigt hier inzwischen
115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Aufgrund des Personalaufwuchses der Geschäftsstelle und der beabsichtigten
weiteren Expansion des IPC entspricht die vorhandene Liegenschaft nicht mehr
den Anforderungen. Gemeinsam mit dem Land NRW und der
Bundesregierung, hier der Sportabteilung im Bundesministerium des Innern, ist
es gelungen, für das IPC eine neue Liegenschaft zu finden und damit den
Verbleib der Organisation in Bonn dauerhaft zu sichern.
So ist vorgesehen, dass das IPC in die Räume der ehemaligen
Landesvertretung NRW in der Dahlmannstr. 2 umziehen wird. Aktuell laufen die
Planungen zum barrierefreien Umbau dieser Liegenschaft. Laut Auskunft des
Landes NRW ist davon auszugehen, dass die modernisierte und umgebaute
Immobilie frühestens im Spätsommer 2022 dem IPC zur Nutzung übergeben
werden kann. Die Immobilie wird dann 157 behindertengerechte Arbeitsplätze
bieten.
Mit Land und Bund wurde eine Teilung der Mietkosten vereinbart, die vorsieht,
dass sich Land und Bund mit jeweils 40%, die Stadt Bonn mit 20% beteiligt.
Derzeit erstellt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als Eigentümer der
Liegenschaft ein Mietorientierungsangebot. Nach vorläufigen BerechnungenSeite 1 von 3

Seite 2
des BLB beträgt der Mietkostenanteil der Stadt Bonn rund 260.000 € / Jahr.
Unter der Annahme, dass eine Übergabe des Objektes im letzten Quartal 2022
erolgen wird, wurde im Rahmen der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2022 ein
Mietkostenanteil der Stadt Bonn in Höhe von 65.000 EUR (=1/4 des
kalkulierten jährlichen Mietkostenzuschusses) eingestellt, um Vorsorge für die
avisierten Mietzuschüsse der Stadt Bonn zu treffen. In den kommenden
Haushaltsjahren (ab 2023) soll der Mietkostenzuschuss auf Basis des
angekündigten Mietkostenangebotes des BLB NRW angepasst werden.
Für die Liegenschaft Adenauerallee 212-214 klärt die Verwaltung derzeit mit
dem Bund die Nachnutzungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden
rechtlichen Vereinbarung. Eine verbindliche Auskunft der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BIMA) zu den Möglichkeiten der Nachnutzung des
Objekts (durch die Stadt Bonn, durch internationale Organisationen bzw.
durch Veräußerung der Immobilie) liegt – trotz mehrfacher Nachfragen
der Stadt - bislang noch nicht vor. Diese muss jedoch abgewartet
werden, bevor eine verbindliche Entscheidung zur Nachnutzung durch
die Stadt Bonn getroffen werden kann.
.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.02 Internationales u.
globale Nachhaltigkeit
1.01.00.01.02.01 Internationales und globale
Nachhaltigkeit
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
65.000,00
(2022)
260.000,00 (ab
2023)
101000102 HHPlan-Entwurf
2021/
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
260.000,00 p.a.
ab 2023Seite 2 von 3

Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de