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200105 · Antrag

Sperrung des Weges zwischen Wendehammer an der Osloer Straße (hinter der Bernhardschule) und der Pariser Straße

Nummer
200105
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.03.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 435,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200105-1 ST Sperrung des Weges zwischen Wendehammer an der Osloer Straße (hinter der Bernhardschule) und der Pariser Straße

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Antrag
öffentlich
200105
Antragsteller/in:
Wolfgang Maiwaldt, Jürgen Wehlus, CDU Bezirksfraktion Bonn
23.01.2020 gez. Poppe-Reiners
Sperrung des Weges zwischen Wendehammer an
der Osloer Straße (hinter der Bernhardschule) und
der Pariser Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen: Einrichtung eines generellen
Durchfahrtsverbotes mit Ausnahme der Zufahrt auf private Stellplätze und
Krankentransporte zum DRK zwischen dem Wendeplatz Stockholmer Straße
und der Pariser Straße (Weg ohne Name.)
Begründung
Der Weg zwischen dem Wendehammer an der Osloer Straße (hinter der Bernhardschule.) und
der Pariser Straße soll ein generelles Durchfahrtsverbot erhalten.
Bisher ist der Weg mit Ausnahme von Ladegeschäften bereits für den Durchgangsverkehr
gesperrt. Ladegeschäfte finden dort kaum statt. Allerdings behindern abgestellte Fahrzeuge die
Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen und BonnOrange.
Eine Ausnahme der Durchfahrt sollen Behindertentransporte und Krankenwagen mit Ziel zum
Haus des Deutschen Roten Kreuzes erhalten. Dort wohnen Menschen mit unterschiedlichen
Behinderungen, die teilweise nur mit solchen Fahrzeugen befördert werden können.
Eine zusätzliche Ausnahme erhalten die Fahrzeugführerinnen/ -führer, die über einen
Angestelltenparkplatz der Kita Warschauer Straße verfügen.
Für diese Ausnahmen wird die max. Geschwindigkeit auf 10 kmh begrenzt, da der Weg (der
durch die Sperrung defacto ein Fußweg ist) von zahlreichen Kindern genutzt wird.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de