200105 · Antrag
Sperrung des Weges zwischen Wendehammer an der Osloer Straße (hinter der Bernhardschule) und der Pariser Straße
Kerndaten
- Nummer
- 200105
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 28.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.584 Zeichen)
Antrag öffentlich 200105 Antragsteller/in: Wolfgang Maiwaldt, Jürgen Wehlus, CDU Bezirksfraktion Bonn 23.01.2020 gez. Poppe-Reiners Sperrung des Weges zwischen Wendehammer an der Osloer Straße (hinter der Bernhardschule) und der Pariser Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Anregung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen: Einrichtung eines generellen Durchfahrtsverbotes mit Ausnahme der Zufahrt auf private Stellplätze und Krankentransporte zum DRK zwischen dem Wendeplatz Stockholmer Straße und der Pariser Straße (Weg ohne Name.) Begründung Der Weg zwischen dem Wendehammer an der Osloer Straße (hinter der Bernhardschule.) und der Pariser Straße soll ein generelles Durchfahrtsverbot erhalten. Bisher ist der Weg mit Ausnahme von Ladegeschäften bereits für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ladegeschäfte finden dort kaum statt. Allerdings behindern abgestellte Fahrzeuge die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen und BonnOrange. Eine Ausnahme der Durchfahrt sollen Behindertentransporte und Krankenwagen mit Ziel zum Haus des Deutschen Roten Kreuzes erhalten. Dort wohnen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, die teilweise nur mit solchen Fahrzeugen befördert werden können. Eine zusätzliche Ausnahme erhalten die Fahrzeugführerinnen/ -führer, die über einen Angestelltenparkplatz der Kita Warschauer Straße verfügen. Für diese Ausnahmen wird die max. Geschwindigkeit auf 10 kmh begrenzt, da der Weg (der durch die Sperrung defacto ein Fußweg ist) von zahlreichen Kindern genutzt wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de