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200104 · Beschlussvorlage

Änderung der Bonner Taxitarifs

Nummer
200104
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200104
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Änderung der Bonner Taxitarifs
Beratungsfolge
Hauptausschuss 19.03.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 16. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die
Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn
zugelassenen Taxis – Bonner Taxitarif – wird in der beigefügten Fassung
beschlossen (Anlage 1).
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hatte in seiner Sitzung am 20.03.2018 (Ds.Nr.
1810177)
beschlossen, dass künftig Erhöhungen des Bonner Taxitarifs an die
Tariferhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) angepasst
werden sollen.
Der Tarif des VRS wurde im Jahr 2020 um durchschnittlich 2,5 %
angehoben.
Die Taxi Bonn eG beantragte mit Schreiben vom 28.10.2019 (Anlage 2)
ebenfalls eine durchschnittliche Anpassung des Bonner Taxitarifs um 2,5
%, welcher die Verwaltung zustimmt.
Im Einzelnen ergeben sich dann folgende Tarifveränderungen:
Grundpreis 3,00 EUR bisher 2,90
EUR (+ 3,45 %)Seite 1 von 6

Seite 2
Der 1. Kilometer (km) 3,03 EUR bisher 2,98
EUR (+ 1,68 %)
Ab dem 2. km und jeder weitere km 1,82 EUR bisher 1,78
EUR (+ 2,25 %)
Ab dem 2. km und jeder weitere km
von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie
an Sonn- und Feiertagen 1,92 EUR bisher 1,88
EUR (+ 2,13 %)
Verkehrsbedingte Wartezeit/Stunde 22,80 EUR bisher 22,25
EUR (+ 2,47 %)
Ab der 6. Minute Wartezeit/Stunde 30,95 EUR bisher 30,20
EUR (+ 2,48 %)
Durch die gewünschte Erhöhung werden sich folgende Veränderungen
der Fahrpreise ergeben:
Fahrt 3 km von 9,44 EUR auf 9,67 EUR + 2,44 %
Fahrt 5 km von 13,00 EUR auf 13,31 EUR + 2,38 %
Fahrt 10 km von 21,90 EUR auf 22,41 EUR + 2,33 %
Fahrt 15 km von 30,80 EUR auf 31,51 EUR + 2,31 %
Die im Anhörungsverfahren zum Taxigewerbe zu beteiligenden Stellen
haben keine Einwände gegen eine Erhöhung erhoben.
Anlage/n
2 Anlage 2 (öffentlich)
3 Anlage 1 (öffentlich)Seite 2 von 6

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Anlage 1
16. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte
für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn
zugelassenen Taxis
- Bonner Taxitarif -
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 51 Abs. 1 des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl I. S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 5
des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl I. S. 2886) in Verbindung mit § 4 der
Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffentlichen
Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens (ZustVO-ÖSPV-EW) vom 25. Juni 2015
(GV.NRW: S. 504/SGV.NRW 92) folgende Änderung des Bonner Taxitarifes beschlossen:
Artikel I
Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt
Bonn zugelassenen Taxis – Bonner Taxitarif – vom 19. Juli 1976 (Amtsblatt der Stadt Bonn
S. 401), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Februar 2019 (Amtsblatt der Bundesstadt
Bonn S. 77), wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 1 Buchstaben a – c aa) und bb) erhält folgende Fassung:
„(1) Als Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten werden festgesetzt:
a) Ein Grundpreis von 3,00 EUR einschließlich der ersten Wegstrecke von 33,00 m oder
der ersten Wartezeit von 15,79 Sekunden.
b) Bis zum 1. Km für jede weitere Wegstrecke von 33,00 m 0,10 EUR (Fahrpreis für den 1.
Km 3,03 EUR), ab dem 2. Km an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr für jede
weitere Wegstrecke von 54,95 m 0,10 EUR (Fahrpreis ab dem 2. Km an Werktagen in der
Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 1,82 EUR/km)
Ab dem 2. Km an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, sowie an Sonn- und
Feiertagen, für jede weitere Wegstrecke von 52,08 m 0,10 EUR (Fahrpreis ab dem 2. Km an
Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr 1,92 EUR/km)
c) Für Wartezeiten:
aa) bis zu 5 Minuten Wartezeit für jede weitere Wartezeit von 15,79 Sekunden 0,10 EUR
(22,80 EUR je Stunde)Seite 5 von 6

2
bb) ab der 6. Minute für jede weitere Wartezeit von 11,63 Sekunden 0,10 EUR (30,95 EUR je
Stunde).
Nach jedem Anfahren bzw. bei Fortsetzung der Fahrt nach einem Halt beginnt die Wartezeit
bei 0 Sekunden zu laufen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt vier Wochen nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.
Für den Zeitraum von 2 Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung gilt eine Übergangs-
frist, innerhalb derer Taxis, deren Fahrpreisanzeiger noch nicht für den Tarif nach § 2 Abs. 1
umgestellt sind, Fahrten nach dem Taxitarif in der Fassung der 15. Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt
Bonn zugelassenen Taxis – Bonner Taxitarif – vom 20. Februar 2019 abrechnen dürfen.Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de