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200102 · Beschlussvorlage

Rahmenplanung Bundesviertel

Nummer
200102
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200102
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Rahmenplanung Bundesviertel
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
12.02.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenplanung Bundesviertel
dahingehend anzupassen, den Wohnanteil deutlich zu erhöhen und hierzu das
Planungsbüro Cityförster aufzufordern ein entsprechendes Angebot
vorzulegen.
Begründung
Im Zuge der Vorberatungen der Rahmenplanung in den Fachausschüssen
haben der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz und der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz die Rahmenplanung
Bundesviertel in der Sitzung am 09.01.2020 u.a. mit der Maßgabe vertagt, im
Plangebiet deutlich mehr Wohnraum vorzusehen.
Die den Gremien zur Beschlussfassung vorliegende Rahmenplanung sieht für
die Entwicklung des Bundesviertel als künftige strategische Ausrichtung das
Ziel des Mischens vor. Um das Ziel der „Mischung“ zu erreichen, soll der
Nutzungsmix gefördert, die Branchendiversität erhöht und mehr Wohnraum
geschaffen werden. Die vorliegende Rahmenplanung weist ein Neubaupotential
von rd. 1.300.000 m² Geschossfläche aus, abzüglich der Rückbauflächen von
ca. 400.000 m² ergibt sich insgesamt ein Zuwachs von rd. 900.000 m²
Geschossfläche. Davon ist rd. 360.000 m² Geschossfläche dem Wohnen
gewidmet, was einem Zuwachs in der Summe von ca. 7.000 Einwohnern
entspricht.
Um diesen Anteil deutlich zu erhöhen und die Anzahl an zusätzlichen
Einwohnern und Beschäftigten etwa im gleichen Verhältnis zu entwickeln muss
die Planung in allen Bereichen überprüft werden. Nicht alle Bereiche im
Bundesviertel eignen sich im gleichen Verhältnis für einen zusätzlichen
Wohnanteil. Um die städtebaulich geeigneten Quartiere zu identifizieren und
die Planung stadtverträglich, unter Berücksichtigung der Maßgabe den
Wohnanteil deutlich zu erhöhen, anzupassen, soll das Büro Cityförster
beauftragt werden, die Rahmenplanung dahingehend zu überarbeiten.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de