200101 · Mitteilungsvorlage
Sachstand Nutzen-Kosten Untersuchung Seilbahn Bonn-Venusberg
Kerndaten
- Nummer
- 200101
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200101 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sachstand Nutzen-Kosten Untersuchung Seilbahn Bonn-Venusberg Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Wie bereits in der Stellungnahme (DS 1912642ST2) erläutert, werden als Fördervoraussetzung bei größeren Maßnahmen Nutzen-Kosten- Untersuchungen für Verkehrsprojekte nach der sog. „standardisierten Bewertung“ in Abstimmung mit dem Fördergeber vorgenommen. Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Seilbahnplanungsbüro Schweiger und dem Ingenieurbüro Spiekermann alle notwendigen Daten und Annahmen für dieses Verfahren erarbeitet. Als Ergebnis der ersten Bearbeitungsphase wurde für die Vorzugsvariante durch die vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung (ohne formalen Abstimmungsprozess mit dem Fördergeber) ein volkswirtschaftlich positives Nutzen-Kosten-Verhältnis festgestellt. Im nun folgenden formellen Abstimmungsprozess werden alle ermittelten Daten und gemachten Annahmen insbesondere hinsichtlich des „neuen“ Systems Seilbahn durch den Fördergeber überprüft und abgestimmt. Hieraus können sich weitere Anforderungen durch den Fördergeber ergeben. Erst danach steht das endgültige Ergebnis der Standardisierten Bewertung fest. Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sowie der aktuelle Sachstand sind vom Ingenieurbüro Spiekermann in der beigefügten Zusammenfassung näher erläutert. Anlage/n 1 Sachstandsbericht (öffentlich)Seite 1 von 7 Projektstand Seilbahn Bonn 17.2.2020 1 Projektstand Seilbahn Bonn (17. Februar 2020) Die Bundesstadt Bonn strebt die Realisierung einer Seilbahn zwischen dem rechtsrheinischen Ramersdorf über den linksrheinisch gelegenen UN-Campus bis hoch zum Venusberg an. Zur Umsetzung des Projekts muss nicht nur die betrieblich-technische Machbarkeit geprüft werden, sondern auch die Finanzierbarkeit, die wesentlich vom Erhalt von Fördergeldern abhängt. Vo- raussetzung für die Bewilligung von Fördergeldern ist die Durchführung einer sogenannten Stan- dardisierten Bewertung. Verfahren der Standardisierten Bewertung Um die Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen verschiedener Investitionsmaßnah- men untereinander vergleichen zu können, wurde erstmals 1979 im Auftrag des Bundesministers für Verkehr eine Anleitung für die „Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr“ erstellt und zuletzt auf den Sach- und Preisstand 2016 fortgeschrieben. Diese umfasst eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Vorteilhaftigkeit und eine Folgekostenrechnung (FKR), die den örtlichen Entscheidungsträgern alle für sie relevanten Ein- nahmen und Ausgaben aus betriebswirtschaftlicher Sicht verdeutlicht: • Nutzen-Kosten-Untersuchung (volkswirtschaftliche Betrachtungsweise) • Folgekostenrechnung (betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise) Die Durchführung einer Standardisierten Bewertung ist zum Erhalt von Fördergeldern nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für Vorhaben mit einem Investitionsumfang von über 25 Mio. Euro zwingend erforderlich und wird durch einen formalen Abstimmungsprozess mit den Zuwendungsgebern begleitet. In der NKU wird der durch die Maßnahme zu erzielende Nutzen den Kosten im einheitlichen Preisstand 2016 gegenübergestellt. Nur wenn der Nutzen die Kosten übersteigt bzw. das Nutzen- Kosten-Verhältnis über dem Grenzwert von 1,0 liegt, gilt eine Maßnahme als förderwürdig. In der Abbildung auf der nachfolgenden Seite sind die wesentlichen Eingangsdaten der NKU dargestellt. Als Bewertungselemente gehen die Investitionen, die Betriebsführungskosten und die Nutzeneffekte in die NKU ein. Aus den für das Vorhaben zu investierenden Infrastrukturkosten wird nach der Annuitätenmethode der jährlich anfallende Kapitaldienst (Kostenseite, rechte Waagschale) berechnet, der durch den jährlich zu erwartenden, monetarisierten Nutzen (linke Waagschale) mindestens ausgeglichen werden muss, um die volkswirtschaftliche Rentabilität des Vorhabens nachzuweisen. Die für den Nutzen (linke Waagschale) zu ermittelnden verkehrlichen und betrieblichen Wirkun- gen werden für einen mit dem Zuwendungsgeber abzustimmenden Prognosehorizont ermittelt, gleichwohl sie für die Bewertung im Preisstand 2016 monetarisiert werden. Sollten durch das Vorhaben zusätzliche Betriebskosten erforderlich werden, gehen diese auf der Nutzenseite als negativer Nutzen in die Bewertung ein; bildlich gesprochen wird die linke Waagschale nach oben gezogen. Zu den ebenfalls der Nutzenseite zuzuordnenden Nutzeneffekten zählen Veränderun- gen der Pkw-Kilometer im motorisierten Individualverkehr (MIV), der Reisezeiten, derSeite 2 von 7 Projektstand Seilbahn Bonn 17.2.2020 2 Abgasemissionen und der Unfallschäden sowie die Wirkung durch die Schaffung neuer Mobili- tätsmöglichkeiten, die die Waagschale deutlich nach unten ziehen sollten, damit der Nachweis der Förderwürdigkeit erbracht werden kann.Seite 3 von 7 Projektstand Seilbahn Bonn 17.2.2020 3 Untersuchung zur Förderwürdigkeit des Seilbahnvorhabens in Bonn Im Rahmen der für die Seilbahn Bonn durchzuführenden Bewertung wurde zunächst eine verein- fachte Nutzen-Kosten-Untersuchung ohne formalen Abstimmungsprozess mit dem Zuwendungs- geber durchgeführt, um eine Vorzugsvariante zu bestimmen, da gemäß Verfahrensanleitung denkbare Alternativen bezogen auf die Trassen- und Stationslage, den Betriebsmitteleinsatz und auf die Bedienungsangebote schon im Vorfeld der formalen NKU zu prüfen sind. Daran schließt derzeit das formale Verfahren in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung für die Vorzugsva- riante an. Dementsprechend umfasst die von der Bundesstadt Bonn beauftragte Untersuchung ein zwei- stufiges Vorgehen. In der ersten Phase wurden die notwendigen Grundlagen für eine formale Standardisierte Bewertung geschaffen und anhand einer ersten Einschätzung zum Nutzen-Kos- ten-Verhältnis für die jeweiligen Varianten eine Vorzugsvariante in Abstimmung mit der Bun- desstadt Bonn als Auftraggeberin abgeleitet. Diese Bearbeitungsphase gilt als abgeschlossen, gleichwohl die Besonderheiten dieser Untersuchung, die aus der Systemwahl „Seilbahn“ hervor- gehen (siehe nachfolgende Seite), mit dem Zuwendungsgeber erst im formellen Verfahren abge- stimmt werden können. In der zweiten Phase, in der sich die Bearbeitung aktuell befindet, wird für die Vorzugsvariante eine formale Standardisierte Bewertung einschließlich Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU), Fol- gekostenrechnung (FKR) und Abstimmungsprozess mit dem Zuwendungsgeber (Zwg) durchge- führt. Ergebnis der vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchung In der ersten Bearbeitungsphase wurde die Vorzugsvariante festgelegt, die vorbehaltlich der durch den formalen Abstimmungsprozess vorzunehmenden Bewertungsmodifikationen als volks- wirtschaftlich rentables und damit förderwürdiges Vorhaben einzustufen ist. Die Vorzugsvariante umfasst den Trassenverlauf vom rechtsrheinischen Schießbergweg bis zum linksrheinisch gelegenen Universitätsklinikum über rd. 4.260 m Länge mit insgesamt fünf Statio- nen: Schießbergweg, Rheinaue, UN-Campus, Hindenburgplatz und Uniklinik West. Die Strecken- führung orientiert sich soweit möglich an den vorhandenen Straßenzügen. Für die Umsetzung ist die Errichtung von zwei Einseil-Umlaufbahnen (EUB) vorgesehen, die jeweils bis zum UN-Cam- pus führen. Der Übergang der Kabinen zwischen den beiden Anlagen bleibt von den FahrgästenSeite 4 von 7 Projektstand Seilbahn Bonn 17.2.2020 4 unbemerkt. Nach Inbetriebnahme der Seilbahn ist das Universitätsklinikum vom rechtrheinischen Schießbergweg in weniger als 20 Minuten erreichbar. Besonderheiten in Bezug auf das Seilbahnsystem Die Besonderheit bei dieser Untersuchung besteht darin, dass die Verfahrensanleitung zur Stan- dardisierten Bewertung nur Kostenansätze für den klassischen Schienen- und Busverkehr um- fasst. Daher sind hier erst entsprechende Ansätze für die Seilbahn im Sinne der Verfahrensan- leitung zu bestimmen. Die Abschätzung der verkehrlichen Wirkungen erfolgt mit Hilfe einer Verkehrsmodellrechnung. Ziel der Modellrechnung ist die Ermittlung der verkehrlichen Wirkungen, die sich zum Beispiel in Reisezeitvorteilen und Verlagerungseffekten vom motorisierten Individualverkehr zum öffentli- chen Verkehr ausdrücken lassen. Dieser Verfahrensschritt erfolgt verfahrenskonform. Neben den verkehrlichen Wirkungen, die in der NKU als monetarisierte Nutzeneffekte dargestellt werden, sind auch die jährlich durch den Fahrweg bedingten Aufwendungen aus Kapital- und Unterhaltungskosten sowie die jährlich durch die betrieblichen Veränderungen entstehenden Be- triebskosten für den öffentlichen Verkehr zu betrachten. Zur Ermittlung dieser numerischen Teilindikatoren liegen in der Verfahrensanleitung nur Wertan- sätze für konventionelle Verkehrssysteme wie den Schienenpersonennahverkehr, Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussysteme vor. Für das Verkehrssystem Seilbahn werden durch die Ver- fahrensanleitung keine spezifischen Wertansätze zur Verfügung gestellt, da sich die Nachfrage nach urbanen Seilbahnen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erst aktuell einstellt.Seite 5 von 7 Projektstand Seilbahn Bonn 17.2.2020 5 Daher werden die für die Untersuchung erforderlichen Wertansätze im Vergleich zu anderen Ver- kehrssystemen und aus Erfahrungswerten mit bestehenden Seilbahnen im Sinne der Verfahren- sanleitung abgeleitet. Die erforderlichen Wertansätze wurden bereits in der ersten Bearbeitungs- phase, also der vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchung, ermittelt, müssen aber in der aktu- ellen Bearbeitungsphase, also im formalen Verfahren, noch mit dem Zuwendungsgeber abge- stimmt werden. Es ist zu erwarten, dass nicht alle Kosten- und Wertansätze bzw. Ausgangsdaten ohne Auffas- sungsunterschiede zwischen Antragstellerin und Zuwendungsgeber abgestimmt werden können. In diesen Fällen wird die Stabilität der Ergebnisse durch Sensitivitätsuntersuchungen überprüft. Verfahrensbeteiligte Vorhabensbeteiligte für das Seilbahnvorhaben sind die Bundesstadt Bonn und die Stadtwerke Bonn, die die finanziellen Folgen aus der Infrastrukturinvestition tragen werden. Für Seilbahnprojekte steht der Bund als Fördergeber nach dem derzeit gültigen Gemeindever- kehrsfinanzierungsgesetz nicht zur Verfügung. Seilbahnen gehören aber nach dem ÖPNV-Ge- setz NRW zum Öffentlichen Personennahverkehr, so dass eine Förderung mit Landesmitteln möglich ist. Dementsprechend ist das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als Zuwendungsgeber in die Abstimmungen im Rahmen des formalen Verfahrens eingebunden. Zu- dem ist der für die Investitionsförderung von ÖPNV-Maßnahmen zuständige Zweckverband Nah- verkehr Rheinland Verfahrensbeteiligter. Mögliche Förderung auf Bundesebene / Änderung des GVFG Eine derzeit geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass urbane Seilbahnsysteme künftig auch mit Bundesmitteln gefördert werden können. Sollte die Gesetzesänderung zeitnah verabschiedet werden, ist ggf. auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in den formalen Abstimmungsprozess einzubinden, da das Investitionsvolumen die in der Gesetzesnovellierung benannten 30 Mio. Euro überschreitet. Dies könnte bedeuten, dass die bis dahin nur mit den Landesvertreter*innen durchgeführten Abstimmungen noch einmal mit allen Vorhabensbeteilig- ten, also dann auch im Beisein von Bundesvertreter*innen wiederholt werden müssen. Übersicht Zeitschiene Wie bereits oben beschrieben, ist die erste Bearbeitungsphase abgeschlossen, in der die Vor- zugsvariante festgelegt wurde, die vorbehaltlich der durch den formalen Abstimmungsprozess vorzunehmenden Bewertungsmodifikationen als förderwürdiges Vorhaben einzustufen ist. Nach Abschluss dieser ersten Bearbeitungsphase folgten als Übergang in die zweite Bearbei- tungsphase Vorgespräche mit Vertreter*innen des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland und des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, um den Start der formalen Standar- disierten Bewertung zum geplanten Seilbahnvorhaben herbeizuführen.Seite 6 von 7 Projektstand Seilbahn Bonn 17.2.2020 6 Mit dem ersten Abstimmungsgespräch zur Standardisierten Bewertung am 7.2.2020 im Verkehrs- ministerium startete das offizielle Verfahren. Daran nahmen Vertreter*innen der Bundesstadt Bonn als Antragsteller, der Stadtwerke Bonn als anvisierter Betreiber der Seilbahn, des Zweck- verbands Nahverkehr Rheinland und des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen als Fördergeber und der Gutachterbüros teil. Es muss nach Verfahrensanleitung noch mindestens ein weiteres Abstimmungsgespräch geben. Aufgrund der Besonderheiten des zu bewertenden Vorhabens (kein klassischer ÖPNV, sondern Seilbahn) ist anzunehmen, dass dies nicht ausreichen wird. Die Forderungen werden vom För- dergeber im Laufe des Verfahrens definiert. Sollte die oben erläuterte, angestrebte Gesetzesnovelle beschlossen werden, ist das Bundesmi- nisterium für Verkehr und digitale Infrastruktur ggf. in das Verfahren und den damit verbundenen Abstimmungsprozess einzubeziehen, so dass eventuell die bis dahin erfolgten Abstimmungen unter Beteiligung des Bundes wiederholt werden müssen. Der weitere Zeitablauf kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht exakt definiert werden.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de