200091-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bebauung der Grundstücke Frongasse 13-17 mit einem Studentenwohnheim sowie mögliche Nutzung der Grundstücke Frongasse 25, 27
Kerndaten
- Nummer
- 200091-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.485 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200091-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III 22.01.2020 Bebauung der Grundstücke Frongasse 13-17 mit einem Studentenwohnheim sowie mögliche Nutzung der Grundstücke Frongasse 25, 27 Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Kenntnisnahme Zu 1.: - Die am 11.07.2018 erteilte Baugenehmigung beinhaltet die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. 14 Wohneinheiten (< 25 m) sind für Studenten vorgesehen. Zusätzlich befinden sich noch weitere 11 Wohneinheiten im Gebäude. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 950 m². - Das Vorhaben ist der Sozialverwaltung nicht bekannt. Ein Antrag auf Förderung liegt ebenfalls nicht vor. - Die Stellplatzberechnung ergibt für studentisches Wohnen ein Verhältnis von 1 : 3 je Wohneinheit (= 5 Stellplätze), während bei den „normalen“ Wohneinheiten ein Verhältnis von 1 : 1 Wohneinheit (= 11 Stellplätze) zugrunde gelegt wird. Durch die ÖPNV-Anbindung konnte hier ein 10 %-Abzug (2 Stellplätze) in Ansatz gebracht werden. Die notwendigen Stellplätze (14) werden in der Tiefgarage nachgewiesen. Zudem sind auch 25 Stellplätze für Fahrräder vorgesehen. - Da der vorliegende Textbebauungsplan Nr. 7521-19 lediglich die Art der baulichen Nutzung (Mischgebiet) festlegt, erfolgte die weitere planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB, also nach der charakteristischen Struktur der Umgebungsbebauung. Feste GRZ-/GFZ-Werte, wie in einem qualifizierten Bebauungsplan, sind hier nicht vorgeschrieben. Diesbezüglich fügt sich die geplante bebaubare Fläche durchausSeite 1 von 2 Seite 2 sowohl im Verhältnis zur umgebenden Freifläche, aber auch mit Blick auf die bebauten Grundstücke der Umgebung ein. Zu 2.: - Hierzu liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten zur Prüfung vor. Hierbei ist eine IV-geschossige Bauweise mit Satteldach beabsichtigt. Die notwendigen Stellplätze werden rückwärtig in einer überdachten Garage, die zu begrünen ist, untergebracht. Das geplante Gebäude fügt sich nach § 34 BauGB ein. Es übernimmt im Übrigen die Gebäudehöhe und –tiefe des Nachbargebäudes Nr. 29. - s. Spiegelstrich 1 - Im Falle eines durch die Eigentümer beabsichtigten Verkaufs und eines entsprechenden Angebotes an die Stadt Bonn wird die Verwaltung dieses und Verwendungsmöglichkeiten prüfen. Die Flächen wurden der Stadt Bonn bislang nicht zum Ankauf angeboten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de