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200091-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bebauung der Grundstücke Frongasse 13-17 mit einem Studentenwohnheim sowie mögliche Nutzung der Grundstücke Frongasse 25, 27

Nummer
200091-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200091 Bebauung der Grundstücke Frongasse 13-17 mit einem Studentenwohnheim sowie mögliche Nutzung der Grundstücke Frongasse 25, 27

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200091-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
22.01.2020
Bebauung der Grundstücke Frongasse 13-17 mit
einem Studentenwohnheim sowie mögliche
Nutzung der Grundstücke Frongasse 25, 27
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
11.03.2020 Kenntnisnahme
Zu 1.:
- Die am 11.07.2018 erteilte Baugenehmigung beinhaltet die Errichtung
eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage.
14 Wohneinheiten (< 25 m) sind für Studenten vorgesehen. Zusätzlich
befinden sich noch weitere 11 Wohneinheiten im Gebäude.
Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 950 m².
- Das Vorhaben ist der Sozialverwaltung nicht bekannt. Ein Antrag auf
Förderung liegt ebenfalls nicht vor.
- Die Stellplatzberechnung ergibt für studentisches Wohnen ein
Verhältnis von 1 : 3 je Wohneinheit (= 5 Stellplätze), während bei den
„normalen“ Wohneinheiten ein Verhältnis von 1 : 1 Wohneinheit (= 11
Stellplätze) zugrunde gelegt wird.
Durch die ÖPNV-Anbindung konnte hier ein 10 %-Abzug (2 Stellplätze)
in Ansatz gebracht werden.
Die notwendigen Stellplätze (14) werden in der Tiefgarage
nachgewiesen. Zudem sind auch 25 Stellplätze für Fahrräder
vorgesehen.
- Da der vorliegende Textbebauungsplan Nr. 7521-19 lediglich die Art
der baulichen Nutzung (Mischgebiet) festlegt, erfolgte die weitere
planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB, also nach der
charakteristischen Struktur der Umgebungsbebauung.
Feste GRZ-/GFZ-Werte, wie in einem qualifizierten Bebauungsplan,
sind hier nicht vorgeschrieben.
Diesbezüglich fügt sich die geplante bebaubare Fläche durchausSeite 1 von 2

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sowohl im Verhältnis zur umgebenden Freifläche, aber auch mit Blick
auf die bebauten Grundstücke der Umgebung ein.
Zu 2.:
- Hierzu liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zum Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten zur Prüfung vor. Hierbei ist
eine IV-geschossige Bauweise mit Satteldach beabsichtigt. Die
notwendigen Stellplätze werden rückwärtig in einer überdachten
Garage, die zu begrünen ist, untergebracht. Das geplante Gebäude fügt
sich nach § 34 BauGB ein. Es übernimmt im Übrigen die Gebäudehöhe
und –tiefe des Nachbargebäudes Nr. 29.
- s. Spiegelstrich 1
- Im Falle eines durch die Eigentümer beabsichtigten Verkaufs und eines
entsprechenden Angebotes an die Stadt Bonn wird die Verwaltung
dieses und Verwendungsmöglichkeiten prüfen. Die Flächen wurden der
Stadt Bonn bislang nicht zum Ankauf angeboten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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