← Vorlagen

200088 · Mitteilungsvorlage

Politisches Monitoring (alte DS.-Nr: 1311022)

Nummer
200088
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 10.06.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 85,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (8.667 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
200088
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Politisches Monitoring (alte DS.-Nr: 1311022)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 10.06.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung berichtet gemäß Ziffer 4 des Hauptausschussbeschlusses vom
16.05.2013 (DS Nr. 1311022NV3) wie folgt:
Radverkehrsförderung
Der 17. Sachstandsbericht für den Zeitraum Januar 2019 bis Dezember
2019, liegt im Planungsausschuss am 22.04.2020 mit gesonderter Vorlage vor.
Bebauungsplan-Nr. 7419-26 – Gallwitzkaserne und BGS-Sporthalle
Dem Bauordnungsamt liegen mehrere Bauanträge vor. Es sind bereits
Baugenehmigungen erteilt worden, Gebäude zwischenzeitlich auch im Rohbau
errichtet worden.
Vilich-Müldorf, Bebauungsplan-Nr. 8024-24, Wohnpark II
Das von einem externen Planungsbüro erstellte Entwässerungskonzept zur
Ableitung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers ist in
wesentlichen Punkten überarbeitet worden. Darüber hinaus ist angesichts der
mit zunehmender Häufigkeit und Intensität auftretenden Starkregenereignisse
ein Überflutungsnachweis erstellt worden. Nach Prüfung der vorliegenden
Unterlagen sind auch hier Überarbeitungen und Ergänzungen des
Überflutungsnachweises durch den externen Fachplaner und in der Folge
partielle Anpassungen des Bebauungsplanentwurfes vorgenommen worden.
Zur schadlosen Bewältigung eines Starkregenereignisses ist die Ausweisung
von entsprechend dimensionierten Retentionsflächen erforderlich. Durch eine
Modifizierung der Straßengradiente konnten Anzahl und Größe der
Retentionsflächen und damit einhergehende Verluste von Wohnbauflächen
minimiert werden.Seite 1 von 4

Seite 2
Darüber hinaus ist der Bebauungsplanentwurf im Hinblick auf die
Ausbauvarianten für den Verkehrsknoten Sankt Augustiner Straße B 56 /
Bundesgrenzschutzstraße / Reinold-Hagen-Straße und den sich daraus
ergebenden Flächenüberschneidungen anzupassen. Dies gilt umso mehr, als
der Landesbetrieb Straßenbau alle anstehenden Baumaßnahmen im Umfeld
dieser Kreuzung (genannt wurde konkret Wohnpark II) solange ablehnen wird,
bis man eine leistungsfähige Knotenpunktform erzielt hat (siehe DS-Nr.
1713179).
Die finale Ausgestaltung des Knotenpunktes befindet sich weiterhin in
Abstimmung zwischen Stadt Bonn und dem Landesbetrieb Straßen NRW.
Die Gremien werden vor den Sommerferien 2020 mit dem weiteren Vorgehen
befasst.
Bebauungsplan-Nr. 7520-20, „An den Lappenstrünken“
Für die Erarbeitung des neuen Bebauungsplanes auf der Grundlage des
Beschlusses des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom
18.11.2015 (DS-Nr. 1512650) bedarf es noch verschiedener Fachplanungen
durch externe Planungsbüros (Straßen- und Kanalplanung,
Starkregenbetrachtung, Klimaanalyse, Lärmgutachten etc.), die durch die Stadt
zu beauftragen sind. Bedingt durch die enge Verzahnung der einzelnen
Plangewerke, sollen alle Detailplanungen durch ein Planungsbüro erstellt
werden. Die Auftragsvergabe ist erfolgt.
Erste Ergebnisse zu den Bereichen: Kanalisation/Versickerungsbecken/
Überflutungsbetrachtung Lärmschutzeinrichtungen, Verkehrsanlagen sowie
innere und äußere Erschließung wurden vom beauftragten Büro vorgelegt.
Diese Ergebnisse befinden sich in der planerischen Abstimmung der beteiligten
Fachämter. Abschließende Ergebnisse stehen noch aus.
Nach Abschluss der planerischen Abstimmung kann der Bebauungsplan zur
Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt werden. Nach
erfolgter öffentlicher Auslegung sind die im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen auszuwerten.
Hierüber bedarf es dann der abschließenden Beschlussfassung des Rates in
Verbindung mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan. In zeitlicher
Abstimmung mit dem Satzungsbeschluss wird der Umlegungsausschuss das
Umlegungsverfahren einleiten. Durch Ratsbeschluss vom 30.03.2017 liegt die
notwendige Anordnung zur Einleitung eines Umlegungsverfahrens bereits vor.
Kurfürstliche Zeile Bad Godesberg
Im Dezember 2018 hat die Verwaltung informiert, dass der
Oberbürgermeister dem Rat der Stadt vorschlagen würde, ihr bisher
selbst genutztes Areal Kurfürstenallee 2-3 (Kurfürstliche Zeile Rathaus
Godesberg) und ggf. weitere Gebäude der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
für einen Cyber-Sicherheitscampus dauerhaft zu übertragen, sofern das
Land NRW die beantragte Förderung des Vorhabens bewilligt (DS-Nr.
1910052). Wie die Verwaltung im Dezember 2018 ausgeführt hat, sollte
Basis eines etwaigen Vertrages zwischen Stadt und Hochschule Bonn-Seite 2 von 4

Seite 3
Rhein-Sieg ein Erbbaurecht sein. Auch eine Veräußerung wurde in
Erwägung gezogen. Die Musikschule, das Haus an der Redoute, das
Kurfürstenbad und der Redoutenpark waren nicht Gegenstand der
Gespräche mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Die Zukunft der Kurfürstlichen Zeile ist auch einer der Schwerpunkte im
„Leitbildprozess Bad Godesberg“. Zu den im Laufe des Leitbildprozesses
stattgefundenen Beteiligungsformaten hat auch ein Expertenworkshop
gezählt, der sich mit der Weiterentwicklung der Kurfürstlichen Zeile
befasst hat. In dieser Runde wurde eine Hochschul-Lösung für die
Kurfürstliche Zeile als die beste Option für den Standort bewertet, weil
sie viele Vorteile vereinen würde (öffentliche Nutzung, Frequenzbringer,
junge Menschen, Belebung der Innenstadt, Impulse für den
Wohnungsmarkt, etc.). Diese Einschätzung spiegelt auch Vorstellungen
und Ideen aus anderen Beteiligungsformaten des Leitbildprozesses
wieder. (drei Leitbildkonferenzen, Online-Beteiligung, etc.). Das im
Leitbildprozess erarbeitete Leitbild für Bad Godesberg, das Grundlage
für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirks sein wird, und bei
politischen Beratungen und Beschlüssen berücksichtigt werden soll, liegt
zurzeit den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-
Westfalen hat mit seiner Presseerklärung vom 7.2.2020 mitgeteilt, dass
es die Einrichtung von Studiengängen zur Cybersicherheit des
sogenannten Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen mit sechs Millionen
Euro für die nächsten drei Jahre an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
und der Hochschule Niederrhein fördern wird. Näheres dazu wird in der
Mitteilungsvorlage mit der DS-Nr. 200498 ausgeführt. Die zugesagte
Finanzierung der Pilotphase bis Ende 2023 dient ausschließlich der
Einrichtung der o.a. Studiengänge. Finanzmittel für den infrastrukturellen
Auf- oder Ausbau von Liegenschaften für die Hochschulen sind von
Seiten des Ministeriums derzeit nicht vorgesehen. Die Hochschule Bonn-
Rhein-Sieg wird die Pilotphase des neuen Studienangebots am Campus
Sankt Augustin realisieren. Inwieweit städtische Gebäude in der
Kurfürstenallee in Zukunft von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg genutzt
werden können, ist derzeit offen. Die Stadt und die Hochschule werden
nun gemeinsam die Möglichkeiten einer Finanzierung des Vorhabens im
Hinblick auf mögliche Fördermittelgeber eruieren.
Neuordnung Bahnhofsvorplatz
Umbau ZOB:
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Hauptausschusses DS-Nr.
1911764EB4 beauftragt, die Planung in Alternativen fortzuführen. Die
Planungsvarianten zum ZOB sollen nun hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und
weiterer Rahmenbedingungen überprüft werden, die zwischenzeitlich gefassten
Beschlüsse werden berücksichtigt. Die Verwaltung wird die vorhandenen
Planungsvarianten vertiefen und den politischen Gremien in diesem Jahr einen
Beschlussvorschlag unterbreiten. Auf Basis des Vorentwurfes werden dannSeite 3 von 4

Seite 4
Ausführungsplanung, Finanzierungsantrag und die durch die weiteren
Gleisanpassungen der Straßenbahnlinie erforderlichen
Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der ZOB wurde zur Einplanung beim
Fördergeber NVR angemeldet.
Südüberbauung
Das Bauprojekt „Südüberbauung“ ist mittlerweile abgeschlossen, die
Maximilianpassage im Untergeschoss sowie auch die Ladenfläche in den
Obergeschossen wurde im Jahr 2019 eröffnet. Die Maximilianpassage ist mit
einem Gehrecht für die Allgemeinheit belegt. Die das Gebäude
„Maximiliancenter“ umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der
Treppe und Rolltreppe in der Poststraße wurden durch den Investor hergestellt.
Nordfeld
Der Investor „die developer Projektentwicklung GmbH“ hat auf den Baufeldern
gegenüber dem Bonner Hauptbahnhof (Nordfeld) und an der Rabinstraße die
Rohbauten fertiggestellt. Mit der Fertigstellung der Hochbauten sowie auch der
Außenanlagen ist im Jahr 2021 zu rechnen. Der endgültige Ausbau der
Passage unterhalb der Poststraße und zur Cassius-Bastei hin wird durch den
Investor im Laufe des Jahres 2020 erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de