200088 · Mitteilungsvorlage
Politisches Monitoring (alte DS.-Nr: 1311022)
Kerndaten
- Nummer
- 200088
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200088 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Politisches Monitoring (alte DS.-Nr: 1311022) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme Hauptausschuss 10.06.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung berichtet gemäß Ziffer 4 des Hauptausschussbeschlusses vom 16.05.2013 (DS Nr. 1311022NV3) wie folgt: Radverkehrsförderung Der 17. Sachstandsbericht für den Zeitraum Januar 2019 bis Dezember 2019, liegt im Planungsausschuss am 22.04.2020 mit gesonderter Vorlage vor. Bebauungsplan-Nr. 7419-26 – Gallwitzkaserne und BGS-Sporthalle Dem Bauordnungsamt liegen mehrere Bauanträge vor. Es sind bereits Baugenehmigungen erteilt worden, Gebäude zwischenzeitlich auch im Rohbau errichtet worden. Vilich-Müldorf, Bebauungsplan-Nr. 8024-24, Wohnpark II Das von einem externen Planungsbüro erstellte Entwässerungskonzept zur Ableitung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers ist in wesentlichen Punkten überarbeitet worden. Darüber hinaus ist angesichts der mit zunehmender Häufigkeit und Intensität auftretenden Starkregenereignisse ein Überflutungsnachweis erstellt worden. Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen sind auch hier Überarbeitungen und Ergänzungen des Überflutungsnachweises durch den externen Fachplaner und in der Folge partielle Anpassungen des Bebauungsplanentwurfes vorgenommen worden. Zur schadlosen Bewältigung eines Starkregenereignisses ist die Ausweisung von entsprechend dimensionierten Retentionsflächen erforderlich. Durch eine Modifizierung der Straßengradiente konnten Anzahl und Größe der Retentionsflächen und damit einhergehende Verluste von Wohnbauflächen minimiert werden.Seite 1 von 4 Seite 2 Darüber hinaus ist der Bebauungsplanentwurf im Hinblick auf die Ausbauvarianten für den Verkehrsknoten Sankt Augustiner Straße B 56 / Bundesgrenzschutzstraße / Reinold-Hagen-Straße und den sich daraus ergebenden Flächenüberschneidungen anzupassen. Dies gilt umso mehr, als der Landesbetrieb Straßenbau alle anstehenden Baumaßnahmen im Umfeld dieser Kreuzung (genannt wurde konkret Wohnpark II) solange ablehnen wird, bis man eine leistungsfähige Knotenpunktform erzielt hat (siehe DS-Nr. 1713179). Die finale Ausgestaltung des Knotenpunktes befindet sich weiterhin in Abstimmung zwischen Stadt Bonn und dem Landesbetrieb Straßen NRW. Die Gremien werden vor den Sommerferien 2020 mit dem weiteren Vorgehen befasst. Bebauungsplan-Nr. 7520-20, „An den Lappenstrünken“ Für die Erarbeitung des neuen Bebauungsplanes auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 18.11.2015 (DS-Nr. 1512650) bedarf es noch verschiedener Fachplanungen durch externe Planungsbüros (Straßen- und Kanalplanung, Starkregenbetrachtung, Klimaanalyse, Lärmgutachten etc.), die durch die Stadt zu beauftragen sind. Bedingt durch die enge Verzahnung der einzelnen Plangewerke, sollen alle Detailplanungen durch ein Planungsbüro erstellt werden. Die Auftragsvergabe ist erfolgt. Erste Ergebnisse zu den Bereichen: Kanalisation/Versickerungsbecken/ Überflutungsbetrachtung Lärmschutzeinrichtungen, Verkehrsanlagen sowie innere und äußere Erschließung wurden vom beauftragten Büro vorgelegt. Diese Ergebnisse befinden sich in der planerischen Abstimmung der beteiligten Fachämter. Abschließende Ergebnisse stehen noch aus. Nach Abschluss der planerischen Abstimmung kann der Bebauungsplan zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt werden. Nach erfolgter öffentlicher Auslegung sind die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen auszuwerten. Hierüber bedarf es dann der abschließenden Beschlussfassung des Rates in Verbindung mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan. In zeitlicher Abstimmung mit dem Satzungsbeschluss wird der Umlegungsausschuss das Umlegungsverfahren einleiten. Durch Ratsbeschluss vom 30.03.2017 liegt die notwendige Anordnung zur Einleitung eines Umlegungsverfahrens bereits vor. Kurfürstliche Zeile Bad Godesberg Im Dezember 2018 hat die Verwaltung informiert, dass der Oberbürgermeister dem Rat der Stadt vorschlagen würde, ihr bisher selbst genutztes Areal Kurfürstenallee 2-3 (Kurfürstliche Zeile Rathaus Godesberg) und ggf. weitere Gebäude der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für einen Cyber-Sicherheitscampus dauerhaft zu übertragen, sofern das Land NRW die beantragte Förderung des Vorhabens bewilligt (DS-Nr. 1910052). Wie die Verwaltung im Dezember 2018 ausgeführt hat, sollte Basis eines etwaigen Vertrages zwischen Stadt und Hochschule Bonn-Seite 2 von 4 Seite 3 Rhein-Sieg ein Erbbaurecht sein. Auch eine Veräußerung wurde in Erwägung gezogen. Die Musikschule, das Haus an der Redoute, das Kurfürstenbad und der Redoutenpark waren nicht Gegenstand der Gespräche mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Die Zukunft der Kurfürstlichen Zeile ist auch einer der Schwerpunkte im „Leitbildprozess Bad Godesberg“. Zu den im Laufe des Leitbildprozesses stattgefundenen Beteiligungsformaten hat auch ein Expertenworkshop gezählt, der sich mit der Weiterentwicklung der Kurfürstlichen Zeile befasst hat. In dieser Runde wurde eine Hochschul-Lösung für die Kurfürstliche Zeile als die beste Option für den Standort bewertet, weil sie viele Vorteile vereinen würde (öffentliche Nutzung, Frequenzbringer, junge Menschen, Belebung der Innenstadt, Impulse für den Wohnungsmarkt, etc.). Diese Einschätzung spiegelt auch Vorstellungen und Ideen aus anderen Beteiligungsformaten des Leitbildprozesses wieder. (drei Leitbildkonferenzen, Online-Beteiligung, etc.). Das im Leitbildprozess erarbeitete Leitbild für Bad Godesberg, das Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirks sein wird, und bei politischen Beratungen und Beschlüssen berücksichtigt werden soll, liegt zurzeit den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein- Westfalen hat mit seiner Presseerklärung vom 7.2.2020 mitgeteilt, dass es die Einrichtung von Studiengängen zur Cybersicherheit des sogenannten Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen mit sechs Millionen Euro für die nächsten drei Jahre an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und der Hochschule Niederrhein fördern wird. Näheres dazu wird in der Mitteilungsvorlage mit der DS-Nr. 200498 ausgeführt. Die zugesagte Finanzierung der Pilotphase bis Ende 2023 dient ausschließlich der Einrichtung der o.a. Studiengänge. Finanzmittel für den infrastrukturellen Auf- oder Ausbau von Liegenschaften für die Hochschulen sind von Seiten des Ministeriums derzeit nicht vorgesehen. Die Hochschule Bonn- Rhein-Sieg wird die Pilotphase des neuen Studienangebots am Campus Sankt Augustin realisieren. Inwieweit städtische Gebäude in der Kurfürstenallee in Zukunft von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg genutzt werden können, ist derzeit offen. Die Stadt und die Hochschule werden nun gemeinsam die Möglichkeiten einer Finanzierung des Vorhabens im Hinblick auf mögliche Fördermittelgeber eruieren. Neuordnung Bahnhofsvorplatz Umbau ZOB: Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Hauptausschusses DS-Nr. 1911764EB4 beauftragt, die Planung in Alternativen fortzuführen. Die Planungsvarianten zum ZOB sollen nun hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und weiterer Rahmenbedingungen überprüft werden, die zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse werden berücksichtigt. Die Verwaltung wird die vorhandenen Planungsvarianten vertiefen und den politischen Gremien in diesem Jahr einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Auf Basis des Vorentwurfes werden dannSeite 3 von 4 Seite 4 Ausführungsplanung, Finanzierungsantrag und die durch die weiteren Gleisanpassungen der Straßenbahnlinie erforderlichen Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der ZOB wurde zur Einplanung beim Fördergeber NVR angemeldet. Südüberbauung Das Bauprojekt „Südüberbauung“ ist mittlerweile abgeschlossen, die Maximilianpassage im Untergeschoss sowie auch die Ladenfläche in den Obergeschossen wurde im Jahr 2019 eröffnet. Die Maximilianpassage ist mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit belegt. Die das Gebäude „Maximiliancenter“ umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Treppe und Rolltreppe in der Poststraße wurden durch den Investor hergestellt. Nordfeld Der Investor „die developer Projektentwicklung GmbH“ hat auf den Baufeldern gegenüber dem Bonner Hauptbahnhof (Nordfeld) und an der Rabinstraße die Rohbauten fertiggestellt. Mit der Fertigstellung der Hochbauten sowie auch der Außenanlagen ist im Jahr 2021 zu rechnen. Der endgültige Ausbau der Passage unterhalb der Poststraße und zur Cassius-Bastei hin wird durch den Investor im Laufe des Jahres 2020 erfolgen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de