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200087-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich Antrag zur Vorlage 200087

Nummer
200087-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200087-2 S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich Antrag zur Vorlage 200087

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200087-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
19.02.2020
S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich
Antrag zur Vorlage 200087
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.04.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Vertreter welcher Bürgervereine, Gruppierungen, Organisationen und in
der Bezirksvertretung Beuel vertretenen Ratsfraktionen wurden vom
Beueler Bezirksbürgermeister zum „Runden Tisch“ am 4. Februar 2020
eingeladen und haben mit welchem Ergebnis teilgenommen?
An dem Termin haben neben dem Bezirksbürgermeister Vertreterinnen und
Vertreter des Tiefbauamts, der Bürgervereine Geislar, Vilich und Vilich-Müldorf
sowie des ebenfalls betroffenen THWs teilgenommen. Ratsfraktionen waren
nicht anwesend.
Ziel des Treffens war es, die Zustimmungsfähigkeit verschiedener Alternativen
zu einer Behelfsbrücke auszuloten.
Im Ergebnis haben die Vertreter der Vereine signalisiert, eine alternative
Wegeführung lösungsorientiert vereinsintern zu diskutieren, baten aber um
Berücksichtigung weiterer Aspekte, die nun noch in die Überlegungen
einfließen.
2. Welche Alternativen wurden im Rahmen der von der Bezirksvertretung
Beuel nicht beschlossenen Veranstaltung von der Stadtverwaltung
vorgestellt, gibt es darüber hinaus weitere Alternativen und wie sehen
diese inkl. der Behelfsbrücke im Detail aus (Wegeführung, Bauzeit,
Kosten etc.)?
Ein nicht öffentliches Gespräch des Bezirksbürgermeisters mit einem Fachamt
der Verwaltung und Vertreterinnen von Bürgervereinen bedarf keines
vorlaufenden Gremienbeschlusses.
Für eine Behelfsbrücke sind Kosten in Höhe von rund 1,2 Mio. € zu
veranschlagen, die Machbarkeit ist fraglich bzw. nicht gegeben, da Privatgrund
beansprucht wird.
Östlich der Brücke könnte ein neu anzulegender, befestigter und beleuchteter
Weg beginnen, der an die Unterführung Am Burgpark anschließt. Die Kosten
betragen ca. 270 T€.
Darüber hinaus wurde seitens des Tiefbauamts in Aussicht gestellt, bei
Straßen.NRW die Bereitschaft zur Zustimmung zu einer Beleuchtung desSeite 1 von 3

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Radwegs entlang der B56 abzufragen. Die Kosten in Höhe von rund 200 T€
wären durch die Stadt zu tragen.
3. Welche Zusagen wurden seitens der Stadtverwaltung bzw. des
Bezirksbürgermeisters gegenüber den Anwesenden abgegeben?
Zugesagt wurde, die denkbare alternative Wegeführung im Rahmen einer
Bürgerversammlung zu erläutern und der BV Beuel im Anschluss einen
entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten sowie hinsichtlich der
Option einer Beleuchtung des Radwegs an der B56 Kontakt zum zuständigen
Baulastträger aufzunehmen.
4. Aus welchem Grunde behauptet der Oberbürgermeister in seiner am
10. Februar 2020 freigegebenen Stellungnahme DS 200087ST-1, in Kürze
werde mit Vertretern der Bürgervereine gesprochen, obwohl dieses
Treffen bereits 6 Tage zuvor stattfand?
Es ist richtig, dass ein Hinweis auf das erfolgte erste Gespräch bei BBM Deus
in der Stellungnahme hätte ergänzt werden müssen. Inhaltliche Aussagen
hätten im Sinne der weiteren Überarbeitung (siehe auch Antwort 1) noch nicht
in die Stellungnahme eingebracht werden können. Die Verwaltung hält es für
unerlässlich, zunächst Anregungen und Einwände der Bürgerinnen und Bürger
im Rahmen der avisierten Bürgerinformationsveranstaltung abzufragen und
diese in eine Beschlussvorlage einfließen zu lassen.
5. Warum hat der zuständige Stadtbaurat Helmut Wiesner in der Sitzung
des Planungsausschusses am 12. Februar 2020, anlässlich der Beratung
von TOP Ö 6.10 „Behelfsbrücke in Beuel-Vilich“ auf Nachfrage der BBB-
Fraktion, warum die am 10. Februar 2020 freigegebene Stellungnahme
zum Antrag des BBB vom 22.Januar 2020 nicht die Informationen
aufweise, die am 4. Februar 2020 an die Teilnehmer des „Runden
Tisches“ gegeben wurden und die am Sitzungstag, den 12. Februar 2020
bereits in aller Breite in einem Artikel des
Bonner General-Anzeiger (Behelfsbrücke ist vom Tisch) nachzulesen
waren, falsch ausgeführt, die Stellungnahme der Verwaltung auf die sich
der BBB beziehe, stamme vom 22. Januar 2020?
Herr Wiesner hatte sich bei seiner Zeitangabe auf einen fehlerhaften
Datumseintrag in der Stellungnahme bezogen.
6. Ist dem Oberbürgermeister und den Mitgliedern seines
Verwaltungsvorstandes nicht bekannt, dass das in den Stellungnahmen
der Verwaltung zu Initiativen abgedruckte Datum, das Einreichungsdatum
der Ursprungsinitiative ist und wenn nein, wie lange will der
Oberbürgermeister den Umstand, dass das Freigabedatum seiner
stellungnehmenden Vorlagen nur im AllRis unter dem vorherigen Abruf
des Reiters „Vorlagen“ herauszufinden ist, noch dulden?Seite 2 von 3

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Eine entsprechende Anforderung aus den Evaluierungsgesprächen mit der
Politik wurde bereits an CC e-gov. GmbH gestellt. Sollte es technisch möglich
sein, das Freigabedatum in der Vorlage abzudrucken, wird dies von der Firma
entsprechend entwickelt und mittels eines künftigen Updates in BoRIS 2.0
integriert.
Wie im Antrag richtig ausgeführt, besteht aber jederzeit die Möglichkeit über die
Vorlagenübersicht transparent zu erkennen, wann eine Vorlage freigegeben
wurde.
7. Warum hat der Stadtbaurat in der Sitzung des Planungsausschusses
am 12. Februar 2020 den Mitgliedern des Planungsausschusses am keine
detaillierte Auskunft bezüglich der bereits ausgearbeiteten Alternativen
gegeben, stattdessen auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Beuel
verwiesen und warum glaubt der Stadtbaurat offenkundig, den
Mitgliedern des Planungssauschusses auf Anfrage keine Rechenschaft
schuldig zu sein?
Beschlussgremium ist hier die Bezirksvertretung Beuel. Der Planungsstand der
alternativen Wegeführung hat noch keine Abgabereife (z.B. im Hinblick auf
Belange des Naturschutzes), so dass der Verweis auf folgende Sitzungsläufe
berechtigt war und ist.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de