200087-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich Antrag zur Vorlage 200087
Kerndaten
- Nummer
- 200087-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200087-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 19.02.2020 S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich Antrag zur Vorlage 200087 Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Vertreter welcher Bürgervereine, Gruppierungen, Organisationen und in der Bezirksvertretung Beuel vertretenen Ratsfraktionen wurden vom Beueler Bezirksbürgermeister zum „Runden Tisch“ am 4. Februar 2020 eingeladen und haben mit welchem Ergebnis teilgenommen? An dem Termin haben neben dem Bezirksbürgermeister Vertreterinnen und Vertreter des Tiefbauamts, der Bürgervereine Geislar, Vilich und Vilich-Müldorf sowie des ebenfalls betroffenen THWs teilgenommen. Ratsfraktionen waren nicht anwesend. Ziel des Treffens war es, die Zustimmungsfähigkeit verschiedener Alternativen zu einer Behelfsbrücke auszuloten. Im Ergebnis haben die Vertreter der Vereine signalisiert, eine alternative Wegeführung lösungsorientiert vereinsintern zu diskutieren, baten aber um Berücksichtigung weiterer Aspekte, die nun noch in die Überlegungen einfließen. 2. Welche Alternativen wurden im Rahmen der von der Bezirksvertretung Beuel nicht beschlossenen Veranstaltung von der Stadtverwaltung vorgestellt, gibt es darüber hinaus weitere Alternativen und wie sehen diese inkl. der Behelfsbrücke im Detail aus (Wegeführung, Bauzeit, Kosten etc.)? Ein nicht öffentliches Gespräch des Bezirksbürgermeisters mit einem Fachamt der Verwaltung und Vertreterinnen von Bürgervereinen bedarf keines vorlaufenden Gremienbeschlusses. Für eine Behelfsbrücke sind Kosten in Höhe von rund 1,2 Mio. € zu veranschlagen, die Machbarkeit ist fraglich bzw. nicht gegeben, da Privatgrund beansprucht wird. Östlich der Brücke könnte ein neu anzulegender, befestigter und beleuchteter Weg beginnen, der an die Unterführung Am Burgpark anschließt. Die Kosten betragen ca. 270 T€. Darüber hinaus wurde seitens des Tiefbauamts in Aussicht gestellt, bei Straßen.NRW die Bereitschaft zur Zustimmung zu einer Beleuchtung desSeite 1 von 3 Seite 2 Radwegs entlang der B56 abzufragen. Die Kosten in Höhe von rund 200 T€ wären durch die Stadt zu tragen. 3. Welche Zusagen wurden seitens der Stadtverwaltung bzw. des Bezirksbürgermeisters gegenüber den Anwesenden abgegeben? Zugesagt wurde, die denkbare alternative Wegeführung im Rahmen einer Bürgerversammlung zu erläutern und der BV Beuel im Anschluss einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten sowie hinsichtlich der Option einer Beleuchtung des Radwegs an der B56 Kontakt zum zuständigen Baulastträger aufzunehmen. 4. Aus welchem Grunde behauptet der Oberbürgermeister in seiner am 10. Februar 2020 freigegebenen Stellungnahme DS 200087ST-1, in Kürze werde mit Vertretern der Bürgervereine gesprochen, obwohl dieses Treffen bereits 6 Tage zuvor stattfand? Es ist richtig, dass ein Hinweis auf das erfolgte erste Gespräch bei BBM Deus in der Stellungnahme hätte ergänzt werden müssen. Inhaltliche Aussagen hätten im Sinne der weiteren Überarbeitung (siehe auch Antwort 1) noch nicht in die Stellungnahme eingebracht werden können. Die Verwaltung hält es für unerlässlich, zunächst Anregungen und Einwände der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der avisierten Bürgerinformationsveranstaltung abzufragen und diese in eine Beschlussvorlage einfließen zu lassen. 5. Warum hat der zuständige Stadtbaurat Helmut Wiesner in der Sitzung des Planungsausschusses am 12. Februar 2020, anlässlich der Beratung von TOP Ö 6.10 „Behelfsbrücke in Beuel-Vilich“ auf Nachfrage der BBB- Fraktion, warum die am 10. Februar 2020 freigegebene Stellungnahme zum Antrag des BBB vom 22.Januar 2020 nicht die Informationen aufweise, die am 4. Februar 2020 an die Teilnehmer des „Runden Tisches“ gegeben wurden und die am Sitzungstag, den 12. Februar 2020 bereits in aller Breite in einem Artikel des Bonner General-Anzeiger (Behelfsbrücke ist vom Tisch) nachzulesen waren, falsch ausgeführt, die Stellungnahme der Verwaltung auf die sich der BBB beziehe, stamme vom 22. Januar 2020? Herr Wiesner hatte sich bei seiner Zeitangabe auf einen fehlerhaften Datumseintrag in der Stellungnahme bezogen. 6. Ist dem Oberbürgermeister und den Mitgliedern seines Verwaltungsvorstandes nicht bekannt, dass das in den Stellungnahmen der Verwaltung zu Initiativen abgedruckte Datum, das Einreichungsdatum der Ursprungsinitiative ist und wenn nein, wie lange will der Oberbürgermeister den Umstand, dass das Freigabedatum seiner stellungnehmenden Vorlagen nur im AllRis unter dem vorherigen Abruf des Reiters „Vorlagen“ herauszufinden ist, noch dulden?Seite 2 von 3 Seite 3 Eine entsprechende Anforderung aus den Evaluierungsgesprächen mit der Politik wurde bereits an CC e-gov. GmbH gestellt. Sollte es technisch möglich sein, das Freigabedatum in der Vorlage abzudrucken, wird dies von der Firma entsprechend entwickelt und mittels eines künftigen Updates in BoRIS 2.0 integriert. Wie im Antrag richtig ausgeführt, besteht aber jederzeit die Möglichkeit über die Vorlagenübersicht transparent zu erkennen, wann eine Vorlage freigegeben wurde. 7. Warum hat der Stadtbaurat in der Sitzung des Planungsausschusses am 12. Februar 2020 den Mitgliedern des Planungsausschusses am keine detaillierte Auskunft bezüglich der bereits ausgearbeiteten Alternativen gegeben, stattdessen auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Beuel verwiesen und warum glaubt der Stadtbaurat offenkundig, den Mitgliedern des Planungssauschusses auf Anfrage keine Rechenschaft schuldig zu sein? Beschlussgremium ist hier die Bezirksvertretung Beuel. Der Planungsstand der alternativen Wegeführung hat noch keine Abgabereife (z.B. im Hinblick auf Belange des Naturschutzes), so dass der Verweis auf folgende Sitzungsläufe berechtigt war und ist. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de