← Vorlagen

200087 · Dringlichkeitsantrag

S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich

Nummer
200087
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
22.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200087-4 ST S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich hier: Konzept für eine alternative Wegeverbindung
  2. 200087-2 S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich Antrag zur Vorlage 200087
  3. 200087-1 ST S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.589 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
200087
Antragsteller/in:
Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt
22.01.2020
S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Errichtung einer Behelfsbrücke parallel zur Beueler Straße /
Schultheißstraße auf privatem Grund wird als Alternative zum im
Planfeststellungsverfahren anerkannten B56-parallelen Weg während der
Sperrung der eigentlichen Brücke im Rahmen des S13-Baus verworfen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorrangig Machbarkeit und Kosten
- einer provisorischen Beleuchtung entlang des B56-parallelen Weges oder
alternativ
- einer kostenfreien Nutzung der Linie 66 zwischen den Haltestellen Vilich und
Vilich-Müldorf (ohne Fahrradmitnahme)
zu prüfen und dem Rat in seiner Sitzung am 26. März hierzu einen
Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Begründung
Laut Bauzeitplan der Bahn AG soll die Brücke, die die Ortsteile Vilich und
Vilich-Müldorf im Bereich der Beueler Straße /Schultheißstraße verbindet, im
Frühjahr 2021 für ca. 4 Jahre gesperrt werden. Der im
Planfeststellungsverfahren als Alternative anerkannte B56-parallele Weg wird
jedoch von verschiedenen Vertretern insbesondere von Beueler Ortspolitikern
und Teilen der Bürgerschaft als unzumutbar angesehen und ein Millionen Euro
teures Ersatzbrückenbauwerk über private Grundstücksflächen gefordert.
Die Antragsteller halten nicht nur die Kosten eines solchen Ersatz-
Brückenbauwerk für unverhältnismäßig. Da das beabsichtigte Bauwerk nicht
nur die Änderung des geltenden Planrechts sondern darüber hinaus den
Eingriff in privates Eigentum erfordert, ist mit entsprechenden rechtlichen
Schritten der Eigentümer zu rechnen. Ungeachtet der Wertung desSeite 1 von 2

Seite 2
Schutzinteresses der Eigentümer aufgrund des im Planfeststellungsverfahrens
bereits als zumutbar anerkannten B56-parallelen Weges als Alternativroute
wäre eine Ersatzbrücke de facto nur von Fußgängern nutzbar und würde damit
ihren Zweck verfehlen, da die Wegstrecke zwischen Vilich-Müldorf und Vilich
aus Sicht des BBB von den meisten Nutzern nicht zu Fuß sondern mit dem
Fahrrad zurückgelegt wird.
Die Antragsteller halten es daher für sinnvoller, entweder den B56-begleitenden
Weg provisorisch zu beleuchten oder alternativ wie bisher für Radfahrer ohne
Beleuchtung zu belassen und für Fußgänger eine kostenlose Nutzung der Linie
66 zwischen den Haltestellen Vilich und Vilich-Müldorf anzubieten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de