200087 · Dringlichkeitsantrag
S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich
Kerndaten
- Nummer
- 200087
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 22.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 200087 Antragsteller/in: Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt 22.01.2020 S13-Behelfsbrücke in Beuel-Vilich Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung Rat 06.02.2020 Entscheidung Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Errichtung einer Behelfsbrücke parallel zur Beueler Straße / Schultheißstraße auf privatem Grund wird als Alternative zum im Planfeststellungsverfahren anerkannten B56-parallelen Weg während der Sperrung der eigentlichen Brücke im Rahmen des S13-Baus verworfen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorrangig Machbarkeit und Kosten - einer provisorischen Beleuchtung entlang des B56-parallelen Weges oder alternativ - einer kostenfreien Nutzung der Linie 66 zwischen den Haltestellen Vilich und Vilich-Müldorf (ohne Fahrradmitnahme) zu prüfen und dem Rat in seiner Sitzung am 26. März hierzu einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Begründung Laut Bauzeitplan der Bahn AG soll die Brücke, die die Ortsteile Vilich und Vilich-Müldorf im Bereich der Beueler Straße /Schultheißstraße verbindet, im Frühjahr 2021 für ca. 4 Jahre gesperrt werden. Der im Planfeststellungsverfahren als Alternative anerkannte B56-parallele Weg wird jedoch von verschiedenen Vertretern insbesondere von Beueler Ortspolitikern und Teilen der Bürgerschaft als unzumutbar angesehen und ein Millionen Euro teures Ersatzbrückenbauwerk über private Grundstücksflächen gefordert. Die Antragsteller halten nicht nur die Kosten eines solchen Ersatz- Brückenbauwerk für unverhältnismäßig. Da das beabsichtigte Bauwerk nicht nur die Änderung des geltenden Planrechts sondern darüber hinaus den Eingriff in privates Eigentum erfordert, ist mit entsprechenden rechtlichen Schritten der Eigentümer zu rechnen. Ungeachtet der Wertung desSeite 1 von 2 Seite 2 Schutzinteresses der Eigentümer aufgrund des im Planfeststellungsverfahrens bereits als zumutbar anerkannten B56-parallelen Weges als Alternativroute wäre eine Ersatzbrücke de facto nur von Fußgängern nutzbar und würde damit ihren Zweck verfehlen, da die Wegstrecke zwischen Vilich-Müldorf und Vilich aus Sicht des BBB von den meisten Nutzern nicht zu Fuß sondern mit dem Fahrrad zurückgelegt wird. Die Antragsteller halten es daher für sinnvoller, entweder den B56-begleitenden Weg provisorisch zu beleuchten oder alternativ wie bisher für Radfahrer ohne Beleuchtung zu belassen und für Fußgänger eine kostenlose Nutzung der Linie 66 zwischen den Haltestellen Vilich und Vilich-Müldorf anzubieten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de