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200085-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Vollständige Weiterleitung der Integrationspauschale

Nummer
200085-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200085 Vollständige Weiterleitung der Integrationspauschale

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200085-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
21.01.2020
Vollständige Weiterleitung der
Integrationspauschale
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
11.02.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Städtetag NRW als Vertreter aller Kommunen in NRW hat bereits
mehrfach das Land NRW aufgefordert, die Bundesmittel für die
Integration Geflüchteter auch im Jahr 2020 vollständig an die Kommunen
weiterzuleiten sowie die FlüAG-Pauschalen und die Ausweitung der
Erstattung auf den Personenkreis der Geduldeten anzupassen. Zuletzt
mit Schreiben vom 19.09.2019 an Herrn Minister Dr. Stamp, Ministerium
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW.
Der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW haben in
einer gemeinsamen Erklärung vom 11.12.2019 die Kommunen darüber
in Kenntnis gesetzt, dass die Koalitionsfraktionen im Landtag von NRW
angekündigt haben, im Jahr 2020 mit den Kommunen eine Lösung für
die Belastungen im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zu verhandeln.
Der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund schlagen ein Modell
vor, das neben einer festen Pauschale auch unterschiedliche Höhen bei
den Mieten sowie höhere Kosten in kreisfreien Städten berücksichtigt.
In gleicher Erklärung fordern der Städtetag wie auch der Städte- und
Gemeindebund das Land NRW auf, die vom Bund dem Land NRW
bereitgestellten Integrationspauschalen, die bislang im Landeshaushalt
einbehalten werden, auch im Jahr 2020 vollständig an die Kommunen
weiterzuleiten.
Neben den aktiven Bemühungen des Städtetages NRW wie auch des
Städte- und Gemeindebundes NRW würde ein gesondertes Schreiben
der Bundesstadt Bonn beim Ministerium die bereits bekannten und mitSeite 1 von 2

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Nachdruck geforderten Gespräche und Anpassungen nicht
beschleunigen und insoweit lediglich Symbolcharakter haben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de