200083-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einführung eines kostenlosen Schülertickets
Kerndaten
- Nummer
- 200083-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200083-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einführung eines kostenlosen Schülertickets Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) bietet in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH allen Schülern und Schülerinnen, die eine Schule besuchen, die dem § 97 Schulgesetz untersteht, ein Schülerticket an. Dieses Schülerticket beziehen derzeit Schülerinnen und Schüler von 50 Bonner Grundschulen, 34 städtischen weiterführenden Schulen und 13 Privatschulen. Das Schülerticket, das im gesamten VRS-Netz gültig ist, kostet im Schuljahr 2019/20 maximal 34,10 € im Monat. Die hierüber erzielten Einnahmen der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH betragen laut Auskunft der Stadtwerke insgesamt ca. 4,6 Millionen Euro. Bei Einrichtung eines kostenlosen Schülertickets für Schülerinnen und Schüler würde sich der Betrag, der durch den städtischen Haushalt ausgeglichen werden müsste, erhöhen. Das Schülerticket wird bezüglich der Schülerinnen und Schülern an städtischen Schulen durch die folgenden drei Säulen finanziert: Ausgleichszahlungen nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz bzw. § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz durch das Land. Einnahmen aus dem Verkauf des Schülertickets an Schülerinnen und Schüler und aus den Eigenanteilen der freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler. Dieser richtet sich in der Höhe danach, ob ein Ticket zum Normalpreis erworben wird (dann maximal 34,10 Euro im Schuljahr 2019/2020 im Fakultativmodell) oder ob den Eltern eine Ermäßigung nach der Schülerfahrkostenverordnung zusteht (dann 12 Euro, bei Geschwisterkindern, die ebenfalls eine Ermäßigung erhalten 6 Euro, ab dem dritten Kind 0 Euro). Der Eigenanteil der Abonnenten würde als Einnahme für die Stadtwerke Verkehrs- GmbH entfallen. Zusätzlich zu den zuvor genannten Einnahmen erhalten die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH für jedes ermäßigteSeite 1 von 2 Seite 2 Schülerticket einen finanziellen Ausgleich von der Stadt Bonn, der dem Preis eines Startertickets (53,50 bis zu 185,90 je nach Fahrpreisstufe der Zone 1-5 in Abhängigkeit vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler) entspricht. Diese Ausgleichzahlungen betragen derzeit rund 4,23 Mio. Durch den voraussichtlich höheren Absatz an Schülertickets würde auch dieser Zuschuss steigen. Die Schulen in privater Trägerschaft haben bezüglich der Finanzierung eigene Verträge mit den Stadtwerken abgeschlossen. Das Angebot eines kostenfreien Schülertickets ist eine über die Regelung der Schülerfahrkostenverordnung hinausgehende Förderung und somit eine freiwillige Leistung. Da sich die Stadt Bonn aktuell in einem Haushaltssicherungskonzept befindet, bedarf die Übernahme freiwilliger Leistungen eines politischen Beschlusses, der auch eine Aussage zur Deckung der Kosten enthalten muss. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de