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200083-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einführung eines kostenlosen Schülertickets

Nummer
200083-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 22.06.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200083 Einführung eines kostenlosen Schülertickets

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200083-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einführung eines kostenlosen Schülertickets
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Kenntnisnahme
Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) bietet in Zusammenarbeit mit
der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH allen Schülern und Schülerinnen,
die eine Schule besuchen, die dem § 97 Schulgesetz untersteht, ein
Schülerticket an. Dieses Schülerticket beziehen derzeit Schülerinnen
und Schüler von 50 Bonner Grundschulen, 34 städtischen
weiterführenden Schulen und 13 Privatschulen. Das Schülerticket, das
im gesamten VRS-Netz gültig ist, kostet im Schuljahr 2019/20 maximal
34,10 € im Monat. Die hierüber erzielten Einnahmen der Stadtwerke
Bonn Verkehrs-GmbH betragen laut Auskunft der Stadtwerke insgesamt
ca. 4,6 Millionen Euro. Bei Einrichtung eines kostenlosen Schülertickets
für Schülerinnen und Schüler würde sich der Betrag, der durch den
städtischen Haushalt ausgeglichen werden müsste, erhöhen.
Das Schülerticket wird bezüglich der Schülerinnen und Schülern an
städtischen Schulen durch die folgenden drei Säulen finanziert:
 Ausgleichszahlungen nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz
bzw. § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz durch das Land.
 Einnahmen aus dem Verkauf des Schülertickets an
Schülerinnen und Schüler und aus den Eigenanteilen der
freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler. Dieser richtet
sich in der Höhe danach, ob ein Ticket zum Normalpreis
erworben wird (dann maximal 34,10 Euro im Schuljahr 2019/2020
im Fakultativmodell) oder ob den Eltern eine Ermäßigung nach
der Schülerfahrkostenverordnung zusteht (dann 12 Euro, bei
Geschwisterkindern, die ebenfalls eine Ermäßigung erhalten 6
Euro, ab dem dritten Kind 0 Euro). Der Eigenanteil der
Abonnenten würde als Einnahme für die Stadtwerke Verkehrs-
GmbH entfallen.
 Zusätzlich zu den zuvor genannten Einnahmen erhalten die
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH für jedes ermäßigteSeite 1 von 2

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Schülerticket einen finanziellen Ausgleich von der Stadt Bonn,
der dem Preis eines Startertickets (53,50 bis zu 185,90 je nach
Fahrpreisstufe der Zone 1-5 in Abhängigkeit vom Wohnort der
Schülerinnen und Schüler) entspricht. Diese Ausgleichzahlungen
betragen derzeit rund 4,23 Mio. Durch den voraussichtlich
höheren Absatz an Schülertickets würde auch dieser Zuschuss
steigen.
Die Schulen in privater Trägerschaft haben bezüglich der Finanzierung
eigene Verträge mit den Stadtwerken abgeschlossen.
Das Angebot eines kostenfreien Schülertickets ist eine über die
Regelung der Schülerfahrkostenverordnung hinausgehende Förderung
und somit eine freiwillige Leistung. Da sich die Stadt Bonn aktuell in
einem Haushaltssicherungskonzept befindet, bedarf die Übernahme
freiwilliger Leistungen eines politischen Beschlusses, der auch eine
Aussage zur Deckung der Kosten enthalten muss.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de