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200082-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gefahren für das Stadtarchiv durch brennende E-Autos in der Stadthausgarage

Nummer
200082-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 26.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200082 Gefahren für das Stadtarchiv durch brennende E-Autos in der Stadthausgarage

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200082-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Gefahren für das Stadtarchiv durch brennende E-
Autos in der Stadthausgarage
Beratungsfolge
Kulturausschuss 26.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Hat die Bonner Feuerwehr bereits ein Konzept entwickelt, um Brände durch
E-Autos in öffentlichen und privaten Tiefgaragen bekämpfen zu können?
Antwort:
Nach jetzigem Beurteilungsstand der Feuerwehr Bonn unterscheiden sich
Brände von batterieelektrischen oder Hybridfahrzeugen in Tiefgaragen nicht
grundsätzlich von Bränden von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Je nach
Antriebsart entstehen unterschiedliche Gefahrenschwerpunkte, die sich aber
ähnlich auswirken (Feuer, Rauchgase, Explosionsgefahr). Die Information der
Antriebsart kann im konkreten Ereignis sehr schnell über das
Fahrzeugkennzeichen und daraus individuell zuzuordnenden
Rettungsdatenblättern erhalten werden. Dadurch werden dann die
einsatztaktischen Maßnahmen abgeleitet. Die Einsatzkräfte wurden bereits
mehrfach hinsichtlich der Besonderheiten von Fahrzeugen mit alternativen
Antrieben geschult. Unter anderem für die Lüftung von Tiefgaragen und die
Entfernung von (gelöschten) Fahrzeugen aus Tiefgaragen wird in Kürze ein
Lösch-Unterstützungsfahrzeug mit Kettenantrieb in Dienst gestellt.
2. Ist eine temporäre Änderung der Bonner Parkhausordnung erforderlich,
sofern die Feuerwehr bislang noch kein Konzept zur Bekämpfung von Bränden
von E-Autos in Tiefgaragen entwickelt hat?
Antwort:
Laut der Sonderbauverordnung NRW sind aktuell keine Änderungen
erforderlich.
3. Welche besonderen Erfordernisse bestehen bei der Bekämpfung von
Bränden von E-Autos in der Stadthausgarage angesichts des im Stadthaus
untergebrachten Stadtarchivs?
4. Wie kann das Stadtarchiv im Falle eines brennenden E-Autos in der
Stadthausgarage davor geschützt werden, dass Archivalien durch
kontaminiertes Löschwasser geschädigt werden kann?
Antwort:
Beim Brand eines elektrisch angetriebenen Fahrzeuges ist mit einer größeren
Löschmittelmenge und längerer Zeitdauer der Brandbekämpfung zu rechnen.
Dies wäre bei Bränden von Fahrzeugen mit Gasantrieb ähnlich. Die
Vermeidung von Löschwasserschäden erfolgt einsatztaktisch unabhängig vonSeite 1 von 2

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der Antriebsart des brennenden Fahrzeuges. Hier besteht ebenfalls keine
signifikante Besonderheit bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen. Aufgrund
der vorhandenen Gebäudestruktur kann im Falle von Löscharbeiten nicht
vollständig ausgeschlossen werden, dass Löschwasser an die Archivalien
gelangt. Sollte Löschwasser in die Räume des Stadtarchivs eintreten oder die
Gefahr bestehen, erfolgt einerseits der Schutz der Archivgüter mittels Folien
und andererseits die Aufnahme des Löschwassers mittels
Schmutzwasserpumpen und Wassergutsaugern. Das Restrisiko lässt sich im
Grunde nur durch Auslagern des Archivs ausschließen. Dies wird von der
Verwaltung umgesetzt.
5. Wann ist der Neubau des Stadtarchivs bezugsfertig und mit dem Umzug des
Stadtarchivs an den neuen Standort zu rechnen?
Antwort:
Die Verwaltung bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit der Entwurfsplanung
des Um- und Neubaus der Pestalozzischule vor. Nach derzeitigem Stand ist
eine Fertigstellung nicht vor Ende 2023 zu erwarten.
6. Muss angesichts der potenziellen Gefahren durch brennende E-Autos bis zur
Fertigstellung des Neubaus das Stadtarchiv an einen anderen Standort
ausgelagert werden?
Antwort:
Eine Auslagerung der Bestände des Stadtarchivs an einen anderen Standort
bis zur Fertigstellung des Neubaus ist in Ermangelung entsprechender
Gebäude nicht möglich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de