200071-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Überprüfung von Hygiene, Infektions- und Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen in der Kaiser-Karl-Klinik
Kerndaten
- Nummer
- 200071-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200071-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II 21.01.2020 Überprüfung von Hygiene, Infektions- und Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen in der Kaiser-Karl-Klinik Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Punkten der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1): Mit Blick auf die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse kann die Verwaltung keine Auskünfte zu einzelnen Kliniken in diesem Rahmen geben. Die Bonner Kliniken werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich seitens des Gesundheitsamtes infektionshygienisch begangen. Bei den Begehungen der Jahre 2018 und 2019 wurden in den Bonner Kliniken keine gravierenden Mängel festgestellt. Kleinere Mängel konnten entweder sofort vor Ort oder aber innerhalb einer gesetzten Frist von 4 - 6 Wochen behoben werden. Im Rahmen von saisonal gehäuft auftretenden üblichen Infekten wurden in beiden Jahren auch mehrfach anlassbezogene Begehungen in den Bonner Kliniken durchgeführt. Dabei fanden sich ebenfalls keine gravierenden hygienischen Mängel. Zu 2): Die jährliche infektionshygienische Begehung erfolgt angemeldet, anlassbezogene Begehungen erfolgen in der Regel unangemeldet. Insgesamt ist das Hygieneniveau der Bonner Kliniken anhand der Begehungsergebnisse als gut einzustufen. In Bonn gibt es keine vergleichbare Klinik zur Kaiser-Karl-Klinik. Zu 3):Seite 1 von 2 Seite 2 Es gab keine Veranlassung zu weiteren Maßnahmen, da die Kliniken jährlich infektionshygienisch überwacht werden und es bisher keine größeren Beanstandungen oder Beschwerden gab. Die Kliniken und das Gesundheitsamt stehen in regelmäßigem Kontakt. Zu 4): Die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes obliegt im Regierungsbezirk Köln der Bezirksregierung Köln. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich Begehungen der Bonner Kliniken in diesen Kontexten vor. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de