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200071-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Überprüfung von Hygiene, Infektions- und Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen in der Kaiser-Karl-Klinik

Nummer
200071-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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  1. 200071 Überprüfung von Hygiene, Infektions- und Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen in der Kaiser-Karl-Klinik

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200071-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
21.01.2020
Überprüfung von Hygiene, Infektions- und
Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen in der
Kaiser-Karl-Klinik
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Punkten der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1):
Mit Blick auf die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse kann die
Verwaltung keine Auskünfte zu einzelnen Kliniken in diesem Rahmen geben.
Die Bonner Kliniken werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich
seitens des Gesundheitsamtes infektionshygienisch begangen. Bei den
Begehungen der Jahre 2018 und 2019 wurden in den Bonner Kliniken keine
gravierenden Mängel festgestellt. Kleinere Mängel konnten entweder sofort vor
Ort oder aber innerhalb einer gesetzten Frist von 4 - 6 Wochen behoben
werden.
Im Rahmen von saisonal gehäuft auftretenden üblichen Infekten wurden in
beiden Jahren auch mehrfach anlassbezogene Begehungen in den Bonner
Kliniken durchgeführt. Dabei fanden sich ebenfalls keine gravierenden
hygienischen Mängel.
Zu 2):
Die jährliche infektionshygienische Begehung erfolgt angemeldet,
anlassbezogene Begehungen erfolgen in der Regel unangemeldet. Insgesamt
ist das Hygieneniveau der Bonner Kliniken anhand der Begehungsergebnisse
als gut einzustufen.
In Bonn gibt es keine vergleichbare Klinik zur Kaiser-Karl-Klinik.
Zu 3):Seite 1 von 2

Seite 2
Es gab keine Veranlassung zu weiteren Maßnahmen, da die Kliniken jährlich
infektionshygienisch überwacht werden und es bisher keine größeren
Beanstandungen oder Beschwerden gab. Die Kliniken und das
Gesundheitsamt stehen in regelmäßigem Kontakt.
Zu 4):
Die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes obliegt im
Regierungsbezirk Köln der Bezirksregierung Köln. Der Verwaltung liegen keine
Erkenntnisse hinsichtlich Begehungen der Bonner Kliniken in diesen Kontexten
vor.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de