200062 · Mitteilungsvorlage
Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen – Jahresbericht 2019
Kerndaten
- Nummer
- 200062
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200062 Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen – Jahresbericht 2019 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 11.02.2020 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme Die Verwaltung gibt hiermit einen kurzen Überblick über die Entwicklungen in den Asylverfahren und der Unterbringung von Geflüchteten sowie Obdachlosen im Jahr 2019 sowie einen Ausblick auf das Jahr 2020. Entwicklung der Zuweisungen und Asylverfahren Zum Jahresende 2019 befinden sich in Bonn insgesamt 7.404 Personen, die eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen besitzen. Zu 1.242 Personen, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Verfahren noch nicht abgeschlossen; in vielen dieser Fälle laufen die verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung des Asylantrages oder auch auf Zuerkennung einer anderen Schutzart (meist Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention statt subsidiärem Schutz). In 2019 sind 392 Asylbewerber/innen Bonn nach dem Flüchtlingsaufnahme- Gesetz neu zugewiesen worden; sehr oft wurde damit ein Familienverband zusammengeführt. Mit Visum und daran anschließender entsprechender Aufenthaltserlaubnis lebten zum Jahreswechsel 310 Personen in Bonn. In diesem Jahr sind 61 Menschen, die ausreisepflichtig waren, selbstorganisiert in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Abgeschoben wurden 30 Personen. Entwicklung der Unterbringungszahlen Die Anzahl der in den städtischen Unterkünften untergebrachten Flüchtlinge hat sich im Jahresverlauf 2019 um knapp 10 % und damit deutlich weniger stark als in den Vorjahren reduziert. In der zweiten Jahreshälfte ist dieser Trend beinahe zum Erliegen gekommen. Durch den laufenden Abschluss von Asylverfahren haben mittlerweile rund die Hälfte der untergebrachten Flüchtlinge einenSeite 1 von 4 Seite 2 Aufenthaltsstatus und könnten somit eigenen Wohnraum anmieten, was der Wohnungsmarkt allerdings nur in den wenigsten Fällen ermöglicht. Hingegen ist die Zahl der untergebrachten Obdachlosen nicht nur insgesamt deutlich gestiegen, sondern auch während der Sommermonate im Gegensatz zu den Vorjahren konstant geblieben. Der steigenden Nachfrage ist die Verwaltung mit der Schaffung neuer Kapazitäten mithilfe der Umnutzung von Flüchtlingsunterkünften begegnet. Bereits Ende des Jahres 2018 wurde die Unterkunft im Hüttenweg für obdachlose Familien genutzt, Ende 2019 wurde zudem ein Teil der Flüchtlingsunterkunft im Rheinweg für die Unterbringung von Obdachlosen beansprucht, um das zumeist überbelegte Haus Sebastian weiter entlasten und der Unterbringungsverpflichtung nach dem OBG nachkommen zu können. In der Gesamtsumme hat die Verwaltung inklusive des Hauses Sebastian im Dezember 2019 2.000 Personen untergebracht. Weitere Angebote für Obdachlose, wie z.B. der Caritas oder dem Bonner Verein, sind hier nicht dargestellt, da hierfür keine Zuweisungen durch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle erfolgen. Neben der quantitativen Entwicklung, die auch langfristig einen hohen Bestand an Plätzen für beide Zielgruppen erforderlich erscheinen lässt, hat sich bereits im letzten Jahr ein qualitativer Mangel im Hinblick auf barrierefreie bzw. behindertengerechte Unterbringungsangebote gezeigt. Insbesondere wenn zu einer barrierefreien Unterbringung zusätzlich noch besondere hygienische Anforderungen wie z.B. ein eigenes Bad zu berücksichtigen sind, kann dies im jetzigen Bestand nicht mehr gewährleistet werden. Neben dem bereits angestoßenen weiteren barrierefreien Ausbau einer Gemeinschaftsunterkunft (Karl-Finkelnburg-Straße) werden daher auch einzelne barrierefreie Wohnungen gesucht, um diesem erwarteten steigenden Bedarf gerecht werden zu können.Seite 2 von 4 Seite 3 Veränderungen in den Unterkünften Im April 2019 ist die Containerunterkunft in der Siegburger Straße in Pützchen in Betrieb genommen worden. Im weiteren Jahresverlauf hat die Verwaltung die Unterkünfte in der Heilsbachstraße und der Röhfeldstraße aufgrund auslaufender und nicht zu verlängernder Baugenehmigungen aufgeben müssen. Prävention zur Sicherung von Wohnraum In Reaktion auf die höhere Nachfrage nach Notunterkünften hat die Verwaltung bereits im letzten Jahr weitere Maßnahmen getroffen, um die Sicherung von vorhandenem Wohnraum ermöglichen zu können. Dazu gehören nach Kenntnis eines Wohnungsnotfalls die generelle Einschaltung des Sozialen Dienstes, das Beratungsangebot der Wohnungssicherung, aber auch die Vorbereitung und Begleitung von Zwangsräumungen aus Wohnraum. Die Wirksamkeit der präventiven Angebote zur Sicherung von Wohnraum steht und fällt letztlich mit dem rechtzeitigen Bekanntwerden des Notfalles. Seit In Kraft treten der DSGVO melden jedoch die Vermieter(innen) ohne ausdrückliche Einverständniserklärung der Mietparteien, die es im Regelfall nicht gibt, keine Mietrückstände mehr, sodass die Betroffenen selbst die Hilfsangebote aufsuchen müssen. Die Verwaltung erhält erst nach Eingang einer Räumungsklage wegen Mietrückständen Kenntnis über den Fall, was mitunter schon zu spät sein kann, um die Räumung im Einvernehmen mit dem Vermieter noch abwenden zu können. Das nebenstehende Schaubild zeigt, dass die Anlässe für eine der 637 Beratungen in 2019 in der Wohnungssicherung unterschiedlich sind und die Übernahme von Mietrückständen letztlich nur einen kleinen Teil der Arbeit im Fachbereich ausmachen. Von den nicht abzuwendenden Räumungen aus Wohnraum ist wiederum nur ein Teil der Betroffenen auf eine städtische Notunterkunft angewiesen. Die präventive Angebotsstruktur ist aufwändig, wird jedoch angesichts der Tatsache, dass Personen aus den Notunterkünften heraus kaum mehr eigenen Wohnraum finden, als notwendig und unverzichtbar erachtet. Ausblick auf das Jahr 2020Seite 3 von 4 Seite 4 Die weitere Entwicklung in der Unterbringung Obdachloser ist mit Blick auf den kommenden Sommer mit Unsicherheiten verbunden, da außer im Jahr 2019 saisonale Schwankungen zu verzeichnen waren. Perspektivisch wird von einer steigenden Nachfrage ausgegangen, weil durch die weitere Entwicklung des Wohnungsmarktes – insbesondere im preisgünstigen Segment – keine spürbaren Entspannungssignale zu erwarten sind. Die Dauer der Unterbringung in städtischen Unterkünften ist steigend, da ein Abfluss auf den Wohnungsmarkt kaum möglich ist. Daher ist die Schaffung von neuem Wohnraum in der Stadt dringend geboten. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de