← Vorlagen

200062 · Mitteilungsvorlage

Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen – Jahresbericht 2019

Nummer
200062
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 11.02.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 168,8 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.541 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
200062
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen –
Jahresbericht 2019
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
11.02.2020 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme
Die Verwaltung gibt hiermit einen kurzen Überblick über die Entwicklungen in
den Asylverfahren und der Unterbringung von Geflüchteten sowie Obdachlosen
im Jahr 2019 sowie einen Ausblick auf das Jahr 2020.
Entwicklung der Zuweisungen und Asylverfahren
Zum Jahresende 2019 befinden sich in Bonn insgesamt 7.404 Personen, die
eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
besitzen.
Zu 1.242 Personen, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben, hat das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Verfahren noch nicht
abgeschlossen; in vielen dieser Fälle laufen die verwaltungsgerichtlichen
Verfahren gegen die Ablehnung des Asylantrages oder auch auf Zuerkennung
einer anderen Schutzart (meist Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention statt
subsidiärem Schutz).
In 2019 sind 392 Asylbewerber/innen Bonn nach dem Flüchtlingsaufnahme-
Gesetz neu zugewiesen worden; sehr oft wurde damit ein Familienverband
zusammengeführt.
Mit Visum und daran anschließender entsprechender Aufenthaltserlaubnis
lebten zum Jahreswechsel 310 Personen in Bonn.
In diesem Jahr sind 61 Menschen, die ausreisepflichtig waren, selbstorganisiert
in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Abgeschoben wurden 30 Personen.
Entwicklung der Unterbringungszahlen
Die Anzahl der in den städtischen Unterkünften untergebrachten Flüchtlinge hat
sich im Jahresverlauf 2019 um knapp 10 % und damit deutlich weniger stark als
in den Vorjahren reduziert. In der zweiten Jahreshälfte ist dieser Trend beinahe
zum Erliegen gekommen. Durch den laufenden Abschluss von Asylverfahren
haben mittlerweile rund die Hälfte der untergebrachten Flüchtlinge einenSeite 1 von 4

Seite 2
Aufenthaltsstatus und könnten somit eigenen Wohnraum anmieten, was der
Wohnungsmarkt allerdings nur in den wenigsten Fällen ermöglicht.
Hingegen ist die Zahl der untergebrachten Obdachlosen nicht nur insgesamt
deutlich gestiegen, sondern auch während der Sommermonate im Gegensatz
zu den Vorjahren konstant geblieben. Der steigenden Nachfrage ist die
Verwaltung mit der Schaffung neuer Kapazitäten mithilfe der Umnutzung von
Flüchtlingsunterkünften begegnet. Bereits Ende des Jahres 2018 wurde die
Unterkunft im Hüttenweg für obdachlose Familien genutzt, Ende 2019 wurde
zudem ein Teil der Flüchtlingsunterkunft im Rheinweg für die Unterbringung
von Obdachlosen beansprucht, um das zumeist überbelegte Haus Sebastian
weiter entlasten und der Unterbringungsverpflichtung nach dem OBG
nachkommen zu können.
In der Gesamtsumme hat die Verwaltung inklusive des Hauses Sebastian im
Dezember 2019 2.000 Personen untergebracht. Weitere Angebote für
Obdachlose, wie z.B. der Caritas oder dem Bonner Verein, sind hier nicht
dargestellt, da hierfür keine Zuweisungen durch die Fachstelle für
Wohnungsnotfälle erfolgen.
Neben der quantitativen Entwicklung, die auch langfristig einen hohen Bestand
an Plätzen für beide Zielgruppen erforderlich erscheinen lässt, hat sich bereits
im letzten Jahr ein qualitativer Mangel im Hinblick auf barrierefreie bzw.
behindertengerechte Unterbringungsangebote gezeigt. Insbesondere wenn zu
einer barrierefreien Unterbringung zusätzlich noch besondere hygienische
Anforderungen wie z.B. ein eigenes Bad zu berücksichtigen sind, kann dies im
jetzigen Bestand nicht mehr gewährleistet werden. Neben dem bereits
angestoßenen weiteren barrierefreien Ausbau einer Gemeinschaftsunterkunft
(Karl-Finkelnburg-Straße) werden daher auch einzelne barrierefreie
Wohnungen gesucht, um diesem erwarteten steigenden Bedarf gerecht werden
zu können.Seite 2 von 4

Seite 3
Veränderungen in den Unterkünften
Im April 2019 ist die Containerunterkunft in der Siegburger Straße in Pützchen
in Betrieb genommen worden.
Im weiteren Jahresverlauf hat die Verwaltung die Unterkünfte in der
Heilsbachstraße und der Röhfeldstraße aufgrund auslaufender und nicht zu
verlängernder Baugenehmigungen aufgeben müssen.
Prävention zur Sicherung von Wohnraum
In Reaktion auf die höhere Nachfrage nach Notunterkünften hat die Verwaltung
bereits im letzten Jahr weitere Maßnahmen getroffen, um die Sicherung von
vorhandenem Wohnraum ermöglichen zu können. Dazu gehören nach
Kenntnis eines Wohnungsnotfalls die generelle Einschaltung des Sozialen
Dienstes, das Beratungsangebot der Wohnungssicherung, aber auch die
Vorbereitung und Begleitung von Zwangsräumungen aus Wohnraum. Die
Wirksamkeit der präventiven Angebote zur Sicherung von Wohnraum steht und
fällt letztlich mit dem rechtzeitigen Bekanntwerden des Notfalles. Seit In Kraft
treten der DSGVO melden jedoch die Vermieter(innen) ohne ausdrückliche
Einverständniserklärung der Mietparteien, die es im Regelfall nicht gibt, keine
Mietrückstände mehr, sodass die Betroffenen selbst die Hilfsangebote
aufsuchen müssen. Die Verwaltung erhält erst nach Eingang einer
Räumungsklage wegen Mietrückständen Kenntnis über den Fall, was mitunter
schon zu spät sein kann, um die Räumung im Einvernehmen mit dem
Vermieter noch abwenden zu können.
Das nebenstehende
Schaubild zeigt, dass
die Anlässe für eine
der 637 Beratungen in
2019 in der
Wohnungssicherung
unterschiedlich sind
und die Übernahme
von Mietrückständen
letztlich nur einen
kleinen Teil der Arbeit
im Fachbereich
ausmachen. Von den
nicht abzuwendenden
Räumungen aus
Wohnraum ist wiederum nur ein Teil der Betroffenen auf eine städtische
Notunterkunft angewiesen.
Die präventive Angebotsstruktur ist aufwändig, wird jedoch angesichts der
Tatsache, dass Personen aus den Notunterkünften heraus kaum mehr eigenen
Wohnraum finden, als notwendig und unverzichtbar erachtet.
Ausblick auf das Jahr 2020Seite 3 von 4

Seite 4
Die weitere Entwicklung in der Unterbringung Obdachloser ist mit Blick auf den
kommenden Sommer mit Unsicherheiten verbunden, da außer im Jahr 2019
saisonale Schwankungen zu verzeichnen waren. Perspektivisch wird von einer
steigenden Nachfrage ausgegangen, weil durch die weitere Entwicklung des
Wohnungsmarktes – insbesondere im preisgünstigen Segment – keine
spürbaren Entspannungssignale zu erwarten sind.
Die Dauer der Unterbringung in städtischen Unterkünften ist steigend, da ein
Abfluss auf den Wohnungsmarkt kaum möglich ist. Daher ist die Schaffung von
neuem Wohnraum in der Stadt dringend geboten.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de