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200058 · Mitteilungsvorlage

Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für das Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 2 (190534) und Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-Straße (190533)

Nummer
200058
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
24.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200058
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für
das Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 2
(190534)
und
Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für
den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-
Straße (190533)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
12.02.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Zu den im Betreff genannten Zielbeschlüssen, zu denen
der Planungsausschuss bereits Beschlüsse gefasst hat, sind im AUV, der die
Zielbeschlüsse bis zum Vorliegen der Rahmenplanung Bundesviertel vertagt
hatte, zwei Änderungsanträge eingegangen.
Die Verwaltung gibt die Stellungnahmen zu diesen Anträgen auch dem
Planungsausschuss mit dieser Vorlage zur Kenntnis.
190533-1 AA Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den
Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-Straße (Alt 1810855, FF Amt
61)
Der TOP wird mit der Maßgabe vertagt, folgende Fragestellungen zu
beantworten:
1. Wie bewertet die Verwaltung aufgrund der bisherigen Erkenntnisse aus dem
Rahmenplan Bundesviertel das Bauvorhaben?
2. Welche Möglichkeiten gibt es im Rahmen des Vorhabens Wohnraum zu
schaffen?
3. Wie bewertet die Verwaltung das Zusammenspiel verschiedener Zwecke
(Büronutzung/Wohnen) auf einem Grundstück bzw. in einem Gebäude
allgemein und in Bezug auf dieses Bauvorhaben?
Zu den Fragestellungen wird wie folgt Stellung genommen:Seite 1 von 3

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Zu 1. Das geplante Vorhaben entspricht bezüglich Höhenentwicklung und
Nutzungskonzept nicht den Zielvorstellungen aus der Rahmenplanung. Die
Rahmenplanung schlägt für die Flächen entlang der Fritz-Schäffer-Straße und
der Fritz-Erler-Straße eine IV-geschossige Bebauung und im Eckbereich eine
max. V-geschossige Bebauung vor.
Bezüglich des Nutzungsspektrums sieht die Rahmenplanung den Bereich
vorwiegend als Bürostandort vor, zur Erreichung der strategischen Ausrichtung
einer Nutzungsmischung und Öffnung sollte das Erdgeschoss eine öffentliche
bzw. zumindest öffentlich zugängliche Nutzung erhalten und für die Bebauung
insgesamt mind. 10 % Wohnnutzung zur Belebung des Quartíers vorgesehen
werden.
Zu 2. Das bestehende Planungsrecht weist den Standort zwar als Sondergebiet
„Büro und Verwaltung“ aus, dennoch kann ausnahmsweise auch eine
Wohnnutzung zugelassen werden. Bei der Schaffung von neuem
Planungsrecht kann die Nutzungsmischung konkreter gefasst werden.
Zu 3. Bei einigen wenigen hochsensiblen Nutzungen wie beispielsweise UN-
Einrichtungen oder auch für das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik ist aus Gründen der Sicherheit keine öffentliche
Zugänglichkeit und damit auch keine Mischung mit anderen Nutzungen
möglich. Eine „normale“ Büronutzung ist mit einer Wohnnutzung auch in
demselben Gebäude verträglich.
190534-1 – AA Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für das
Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 2(Alt: 1812131, FF Amt 61) Antrag
zur Vorlage 190534
Der TOP wird mit der Maßgabe vertagt, folgende Fragestellungen zu
beantworten:
1. Wie bewertet die Verwaltung aufgrund der bisherigen Erkenntnisse aus dem
Rahmenplan Bundesviertel das Bauvorhaben?
2. Welche Möglichkeiten gibt es im Rahmen des Vorhabens Wohnraum zu
schaffen?
3. Wie bewertet die Verwaltung das Zusammenspiel verschiedener Zwecke
(Büronutzung/Wohnen) auf einem Grundstück bzw. in einem Gebäude
allgemein und in Bezug auf dieses Bauvorhaben?
Zu den Fragestellungen wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. Das geplante Vorhaben entspricht bezüglich Höhenentwicklung und
Nutzungskonzept nicht den Zielvorstellungen aus der Rahmenplanung.
Die Rahmenplanung sieht für das Grundstück insbesondere mit
Rücksichtnahme auf die angrenzende kleinteilige Wohnbebauung eine max. V-
geschossige Bebauung vor.
Bezüglich des Nutzungsspektrums sieht die Rahmenplanung die Fläche
vorwiegend als Arbeitsplatzstandort vor, zur Erreichung der strategischen
Ausrichtung einer Nutzungsmischung und Öffnung sollte das Erdgeschoss eineSeite 2 von 3

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öffentliche bzw. zumindest öffentlich zugängliche Nutzung erhalten und für die
Bebauung insgesamt mind. 10 % Wohnnutzung zur Belebung des Quartiers
vorgesehen werden.
Zu 2. Bei der Schaffung von neuem Planungsrecht kann die Nutzungsmischung
konkret festgeschrieben werden.
Zu 3. Bei einigen wenigen hochsensiblen Nutzungen wie beispielsweise UN-
Einrichtungen oder auch für das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik ist aus Gründen der Sicherheit keine öffentliche
Zugänglichkeit und damit auch keine Mischung mit anderen Nutzungen
möglich. Eine „normale“ Büronutzung ist mit einer Wohnnutzung auch in
demselben Gebäude verträglich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de