← Vorlagen

200053-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Thematisierung vereinfachter Voraussetzungen für den Erhalt von Job-Tickets

Nummer
200053-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200053 Bürgerantrag: Thematisierung vereinfachter Voraussetzungen für den Erhalt von Job-Tickets

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.776 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200053-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Thematisierung vereinfachter
Voraussetzungen für den Erhalt von Job-Tickets
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
28.05.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH gehören dem Verkehrsverbund Rhein-
Sieg an, der für alle zugehörigen Verkehrsunternehmen die Tarifhoheit hat.
Gemäß den Tarifbestimmungen des VRS kann das Job-Ticket von der Stadt
Bonn nur für die ständig beschäftigten Mitarbeitenden der Stadtverwaltung
Bonn bezogen werden. Entsprechend werden Job-Tickets daher grundsätzlich
auch nur an Personen abgegeben, die zum Kreis der ständig beschäftigten
Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bonn zählen. Der Bezug eines Job-Tickets
durch Mitarbeitende der OGS, die in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis zur
Stadtverwaltung Bonn stehen, ist damit möglich (sofern diese nicht nach den
Tarifbestimmungen vom Job-Ticket-Bezug ausgeschlossen sind). Für andere
Mitarbeitende der OGS kann ein Job-Ticket durch die Bundesstadt Bonn leider
nicht zur Verfügung gestellt werden.
Das Job-Ticket im VRS kann von Unternehmen in zwei Varianten erworben
werden:
Unternehmen, die zwischen 2 bis 49 Mitarbeiter beschäftigen, können das Job-
Ticket in Form des Fakultativmodells erwerben. Dazu muss das Unternehmen
Mitglied in einem der teilnehmenden Dachverbände sein. Um die
Finanzierungskriterien einzuhalten, muss der Dachverband in der Summe
mindestens 250 Job-Tickets für seine ihm angeschlossenen Unternehmen
abnehmen. Der Abschluss eines Job-Ticket Vertrages wäre möglich, wenn die
OGS Münsterschule Mitglied in einem entsprechenden Dachverband wäre.
Das Solidarmodell hingegen steht nur für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur
Verfügung. Da das Solidarmodell durch die Mindestabnahmemenge von 50
Stück mit gleichzeitiger obligatorischer Abnahme für alle Mitarbeiter ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen ständigen, sporadischen Nutzern und
Nichtnutzern des ÖPVN sicherstellt, ist eine Abgabe des Job-Tickets in diesem
Modell an Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern aus wirtschaftlicher Sicht
nicht sinnvoll. Aus diesen Gründen sollte die Grenze von 50 Mitarbeitern zum
Erwerb des Tickets im Solidarmodell weiterhin bestehen bleiben.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:Seite 1 von 2

Seite 2
Der Antrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, der Antragsteller
wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
informiert. Mit diesem Votum und der Beratung im Bürgerausschuss ist das in
§24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de