200053-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Thematisierung vereinfachter Voraussetzungen für den Erhalt von Job-Tickets
Kerndaten
- Nummer
- 200053-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200053-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Thematisierung vereinfachter Voraussetzungen für den Erhalt von Job-Tickets Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH gehören dem Verkehrsverbund Rhein- Sieg an, der für alle zugehörigen Verkehrsunternehmen die Tarifhoheit hat. Gemäß den Tarifbestimmungen des VRS kann das Job-Ticket von der Stadt Bonn nur für die ständig beschäftigten Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bonn bezogen werden. Entsprechend werden Job-Tickets daher grundsätzlich auch nur an Personen abgegeben, die zum Kreis der ständig beschäftigten Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bonn zählen. Der Bezug eines Job-Tickets durch Mitarbeitende der OGS, die in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis zur Stadtverwaltung Bonn stehen, ist damit möglich (sofern diese nicht nach den Tarifbestimmungen vom Job-Ticket-Bezug ausgeschlossen sind). Für andere Mitarbeitende der OGS kann ein Job-Ticket durch die Bundesstadt Bonn leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Job-Ticket im VRS kann von Unternehmen in zwei Varianten erworben werden: Unternehmen, die zwischen 2 bis 49 Mitarbeiter beschäftigen, können das Job- Ticket in Form des Fakultativmodells erwerben. Dazu muss das Unternehmen Mitglied in einem der teilnehmenden Dachverbände sein. Um die Finanzierungskriterien einzuhalten, muss der Dachverband in der Summe mindestens 250 Job-Tickets für seine ihm angeschlossenen Unternehmen abnehmen. Der Abschluss eines Job-Ticket Vertrages wäre möglich, wenn die OGS Münsterschule Mitglied in einem entsprechenden Dachverband wäre. Das Solidarmodell hingegen steht nur für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Verfügung. Da das Solidarmodell durch die Mindestabnahmemenge von 50 Stück mit gleichzeitiger obligatorischer Abnahme für alle Mitarbeiter ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ständigen, sporadischen Nutzern und Nichtnutzern des ÖPVN sicherstellt, ist eine Abgabe des Job-Tickets in diesem Modell an Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Aus diesen Gründen sollte die Grenze von 50 Mitarbeitern zum Erwerb des Tickets im Solidarmodell weiterhin bestehen bleiben. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:Seite 1 von 2 Seite 2 Der Antrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung im Bürgerausschuss ist das in §24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de