200053 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Thematisierung vereinfachter Voraussetzungen für den Erhalt von Job-Tickets
Kerndaten
- Nummer
- 200053
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200053 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Thematisierung vereinfachter Voraussetzungen für den Erhalt von Job-Tickets Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Bürgerantrag thematisiert vereinfachte Voraussetzungen für den Erhalt von Job-Tickets für Kleinunternehmen und gemeinnützige Vereine. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 14.01.2020 Institution / Verein OGS der Münsterschule e.V. Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Zugang zum JobTicket ab 50 Mitarbeitern Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 qPjJM2xF 14.01.20 09:01Seite 2 von 3 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, das JobTicket-Modell wurde für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern modelliert. Leider bedeutet dies für Kleinunternehmen, dass ihren Mitarbeitern der Zugang verwehrt ist. Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit ca. 25 Mitarbeitern in Innenstadtlage. Unsere Mitarbeiter wollen mit Bus und Bahn zur Arbeit kommen, jedoch ist dies für uns als Verein als auch den Mitarbeitern im Sozialbereich mit dem normalem Fahrscheinmodell nicht finanzierbar. Die Stadt Bonn oder ein anderer Träger sollte entweder die Grenze von 50 Mitarbeitern für das JobTicket für gemeinnützige Vereine senken bzw aufheben, oder eine übergeordenete Schirmgesellschaft gründen, in denen sich gemeinnützige Vereine und Kleinbetriebe inses. in Innenstadtlage sammeln können, um Zugang zum JobTicket zu erhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Sache. Mit freundlichen Grüßen Vorsitzender OGS der Münsterschule e. V. Bonn Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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