200052-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verhinderung verbotswidrigen Gehwegparkens (Annaberger Straße und Bernkasteler Straße)
Kerndaten
- Nummer
- 200052-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.315 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200052-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verhinderung verbotswidrigen Gehwegparkens (Annaberger Straße und Bernkasteler Straße) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: zu 1. und 2.: Absperrpfosten zur Sicherung von Verkehrsflächen und zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens werden schon seit einigen Jahren nicht mehr eingesetzt, da der bauliche und insbesondere der Unterhaltungsaufwand nicht zu leisten sind. Im Gegenteil werden Absperrpfosten bei irreparablen Beschädigungen in zunehmendem Umfang nicht mehr ersetzt. Mit Änderung der STVO mit Wirkung vom 01.09.2009 sind Absperrpfosten zudem nicht mehr als Verkehrseinrichtungen im Sinne von §§ 43 ff. Straßenverkehrsordnung (StVO) zu betrachten. zu 2. ergänzend: Die empfohlene Mindestbreite von Gehwegen wird in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) erwähnt. Die Anwendung auf den Bestand ist aber problematisch. Die RASt sind Planungsgrundlagen für den Neubau von Straßen. Im Bestand ist die Regelung in der Straßenverkehrsordnung maßgeblich. Danach muss bei angeordnetem Gehwegparken ausreichend Platz für den Fußgänger verbleiben. Dies hängt i.d.R. stark von den örtlichen Verhältnissen ab. Auch mit Blick auf die Barrierefreiheit wird aber darauf geachtet, dass mind. 1,50 – 2,00 m Restgehwegbreite vorhanden ist. Bei dem Gehwegbereich Kreuzung Annaberger Str. / Bernkasteler Str. handelt es sich um öffentlicheSeite 1 von 2 Seite 2 Verkehrsfläche. Die Mitarbeitenden des Verkehrsaußendienstes werden dort verstärkte Kontrollen einplanen. Falschparker können zudem der Leitstelle des Stadtordnungsdienstes gemeldet werden (Tel.: 0228 773333). Von dort wird dann im Rahmen der personellen Möglichkeiten eine Kontrolle veranlasst. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Das beantragte Aufstellen von Absperrpfosten wird abgelehnt. Die Antragstellerin wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de