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200052-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verhinderung verbotswidrigen Gehwegparkens (Annaberger Straße und Bernkasteler Straße)

Nummer
200052-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200052 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verhinderung verbotswidrigen Gehwegparkens (Annaberger Straße und Bernkasteler Straße)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200052-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verhinderung
verbotswidrigen Gehwegparkens (Annaberger
Straße und Bernkasteler Straße)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1. und 2.:
Absperrpfosten zur Sicherung von Verkehrsflächen und
zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens werden
schon seit einigen Jahren nicht mehr eingesetzt, da
der bauliche und insbesondere der
Unterhaltungsaufwand nicht zu leisten sind. Im
Gegenteil werden Absperrpfosten bei irreparablen
Beschädigungen in zunehmendem Umfang nicht mehr
ersetzt.
Mit Änderung der STVO mit Wirkung vom 01.09.2009 sind
Absperrpfosten zudem nicht mehr als
Verkehrseinrichtungen im Sinne von §§ 43 ff.
Straßenverkehrsordnung (StVO) zu betrachten.
zu 2. ergänzend:
Die empfohlene Mindestbreite von Gehwegen wird in den
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
erwähnt. Die Anwendung auf den Bestand ist aber
problematisch. Die RASt sind Planungsgrundlagen für
den Neubau von Straßen. Im Bestand ist die Regelung
in der Straßenverkehrsordnung maßgeblich. Danach muss
bei angeordnetem Gehwegparken ausreichend Platz für
den Fußgänger verbleiben. Dies hängt i.d.R. stark von
den örtlichen Verhältnissen ab. Auch mit Blick auf
die Barrierefreiheit wird aber darauf geachtet, dass
mind. 1,50 – 2,00 m Restgehwegbreite vorhanden ist.
Bei dem Gehwegbereich Kreuzung Annaberger Str. /
Bernkasteler Str. handelt es sich um öffentlicheSeite 1 von 2

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Verkehrsfläche. Die Mitarbeitenden des
Verkehrsaußendienstes werden dort verstärkte
Kontrollen einplanen. Falschparker können zudem der
Leitstelle des Stadtordnungsdienstes gemeldet werden
(Tel.: 0228 773333). Von dort wird dann im Rahmen der
personellen Möglichkeiten eine Kontrolle veranlasst.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad
Godesberg:
Das beantragte Aufstellen von Absperrpfosten wird
abgelehnt. Die Antragstellerin wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung informiert.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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