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200051-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Nutriapopulation Rheinauenpark Bonn

Nummer
200051-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200051 Bürgerantrag: Nutriapopulation Rheinauenpark Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200051-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Nutriapopulation Rheinauenpark
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei der Nutria handelt es sich um eine ursprünglich aus Südamerika
stammende Art, die sich mittlerweile auch in weiten Teilen Europas
ausgebreitet hat.
Aber auch bereits länger etablierte Vorkommen können sich außerhalb ihres
Ursprunggebiets nachteilig auf vorhandene Ökosysteme auswirken: Da auf
dem Speiseplan der Nutrias in erster Linie Pflanzen und teilweise auch
Muscheln stehen, können sie die Etablierung und Wiederausbreitung von
Röhrichten und anderen Ufer- oder Wasserpflanzen verhindern. Darüber
hinaus besteht eine Gefährdung von lokalen Beständen der Großmuscheln, wie
die seltene und streng geschützte Gemeine Flussmuschel (Unio crassus).
Lokal sind durch Unterwühlen auch Schäden im Uferbereich von Gewässern
und an Dämmen möglich.
Aus diesen Gründen wurde die Nutria von der Europäischen Union im Jahr
2017 in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung
aufgenommen.
Diese Liste stützt sich auf die Verordnung über die Prävention und das
Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
(EU-Verordnung Nr. 1143/2014). In dieser Verordnung werden u.a.
Vorkehrungen gegen die Verbreitung und zur Kontrolle invasiver Arten benannt.
Für bereits weit verbreitete invasive gebietsfremde Arten, wie die Nutria,
werden in der Verordnung bestimmte Managementmaßnahmen festgelegt.
Diese sollen eine weitere Ausbreitung dieser Arten verhindern und eine
Regulierung der bestehenden Populationen ermöglichen. Die Länder sind von
der Europäischen Union dazu verpflichtet, diese Managementmaßnahmen
umzusetzen.
Folgende Managementmaßnahmen wurden für die Nutria festgelegt:
- Eindämmung der Weiterverbreitung.
- Bestandskontrolle durch gezielte Tötung zum Schutz gefährdeter
Muschel- und Pflanzenbestände.
- Beendigung von Fütterungen.
Die Nutriapopulation im Bonner Rheinauenpark beeinträchtigt dort keine
gefährdeten Ökosysteme. Durch die Fütterungen kann es aber aufgrund des
unnatürlich großen Nahrungsangebots zu einem erhöhtenSeite 1 von 2

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Populationswachstum kommen. Als Folge könnten Tiere aus der Rheinaue in
gefährdetere Bereiche abwandern und dort die empfindlichen Ökosysteme
zerstören.
Um den Bestand zu kontrollieren, wird in Bonn daher die
Managementmaßnahme „Beendigung von Fütterungen“ umgesetzt.
Dazu wurde die Bonner Straßenordnung um ein entsprechendes
Fütterungsverbot ergänzt. Zudem wird die Öffentlichkeit durch das Aufstellen
von entsprechenden Informationstafeln im Bonner Rheinauenpark auf das
Fütterungsverbot aufmerksam gemacht.
Ein Sterilisationsprogramm oder eine Bejagung zur Bestandskontrolle sind in
Bonn bisher nicht notwendig und auch nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:
In Bezug auf das beantragte Sterilisationsprogramm für die Nutrias im Bonner
Rheinauenpark wird der Bürgerantrag abgelehnt. Die Antragstellerin wird
entsprechend der Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
informiert, in welcher Art und Weise die geforderte nachhaltige Regulierung der
Nutriapopulation umgesetzt wird. Mit diesem Votum und der Beratung im
Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de