200051-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Nutriapopulation Rheinauenpark Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200051-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200051-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Nutriapopulation Rheinauenpark Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Bei der Nutria handelt es sich um eine ursprünglich aus Südamerika stammende Art, die sich mittlerweile auch in weiten Teilen Europas ausgebreitet hat. Aber auch bereits länger etablierte Vorkommen können sich außerhalb ihres Ursprunggebiets nachteilig auf vorhandene Ökosysteme auswirken: Da auf dem Speiseplan der Nutrias in erster Linie Pflanzen und teilweise auch Muscheln stehen, können sie die Etablierung und Wiederausbreitung von Röhrichten und anderen Ufer- oder Wasserpflanzen verhindern. Darüber hinaus besteht eine Gefährdung von lokalen Beständen der Großmuscheln, wie die seltene und streng geschützte Gemeine Flussmuschel (Unio crassus). Lokal sind durch Unterwühlen auch Schäden im Uferbereich von Gewässern und an Dämmen möglich. Aus diesen Gründen wurde die Nutria von der Europäischen Union im Jahr 2017 in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgenommen. Diese Liste stützt sich auf die Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (EU-Verordnung Nr. 1143/2014). In dieser Verordnung werden u.a. Vorkehrungen gegen die Verbreitung und zur Kontrolle invasiver Arten benannt. Für bereits weit verbreitete invasive gebietsfremde Arten, wie die Nutria, werden in der Verordnung bestimmte Managementmaßnahmen festgelegt. Diese sollen eine weitere Ausbreitung dieser Arten verhindern und eine Regulierung der bestehenden Populationen ermöglichen. Die Länder sind von der Europäischen Union dazu verpflichtet, diese Managementmaßnahmen umzusetzen. Folgende Managementmaßnahmen wurden für die Nutria festgelegt: - Eindämmung der Weiterverbreitung. - Bestandskontrolle durch gezielte Tötung zum Schutz gefährdeter Muschel- und Pflanzenbestände. - Beendigung von Fütterungen. Die Nutriapopulation im Bonner Rheinauenpark beeinträchtigt dort keine gefährdeten Ökosysteme. Durch die Fütterungen kann es aber aufgrund des unnatürlich großen Nahrungsangebots zu einem erhöhtenSeite 1 von 2 Seite 2 Populationswachstum kommen. Als Folge könnten Tiere aus der Rheinaue in gefährdetere Bereiche abwandern und dort die empfindlichen Ökosysteme zerstören. Um den Bestand zu kontrollieren, wird in Bonn daher die Managementmaßnahme „Beendigung von Fütterungen“ umgesetzt. Dazu wurde die Bonner Straßenordnung um ein entsprechendes Fütterungsverbot ergänzt. Zudem wird die Öffentlichkeit durch das Aufstellen von entsprechenden Informationstafeln im Bonner Rheinauenpark auf das Fütterungsverbot aufmerksam gemacht. Ein Sterilisationsprogramm oder eine Bejagung zur Bestandskontrolle sind in Bonn bisher nicht notwendig und auch nicht vorgesehen. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: In Bezug auf das beantragte Sterilisationsprogramm für die Nutrias im Bonner Rheinauenpark wird der Bürgerantrag abgelehnt. Die Antragstellerin wird entsprechend der Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert, in welcher Art und Weise die geforderte nachhaltige Regulierung der Nutriapopulation umgesetzt wird. Mit diesem Votum und der Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de