200050-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen Junkerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 200050-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200050-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen Junkerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat am 10.01.2020 eine Geschwindigkeitskontrolle in der Junkerstraße im Zeitraum von 07:07 bis 09:37 Uhr in Höhe der Haus-Nr. 14 durchgeführt. In diesem Zeitraum passierten, in Fahrtrichtung der Schwertberger Straße, 36 Fahrzeuge die Messstelle, von denen neun Fahrzeuge wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden. Das schnellste Fahrzeug wurde mit 41 km/h gemessen. Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden in der Junkerstraße zeitnah erfolgen. Bauliche Maßnahmen wären nur bei überdurchschnittlichen Überschreitungen oder hohem Verkehrsaufkommen angezeigt. Das Verkehrsaufkommen ist als gering zu bewerten, allerdings zeigten sich in der oben beschriebenen Momentaufnahme einige Überschreitungen. Die Verwaltung wird bei erneuten Kontrollen, die ja auch bereits präventive Wirkungen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen haben, das Geschwindigkeitsniveau über einen längeren Zeitraum untersuchen und, je nach festgestelltem Ergebnis, bauliche Maßnahmen prüfen. Das Verkehrszeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich) beinhaltet bereits Regelungen zur Höchstgeschwindigkeit. Es ist daher nicht zulässig, dies durch zusätzliche Verkehrszeichen wie 10 km/h zu wiederholen. Der Straßentunnel ist bereits jetzt in großen Teilen wieder befahrbar und wird voraussichtlich Ende Februar vollständig zur Verfügung stehen, so dass auch dadurch eine Entlastung zu erwarten ist. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Maßnahmen werden im beantragten Umfang abgelehnt ,der Antragsteller wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe und das vorgesehene weitere Procedere entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme derSeite 1 von 2 Seite 2 Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de