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200050-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen Junkerstraße

Nummer
200050-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200050 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen Junkerstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200050-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen
Junkerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat am 10.01.2020 eine Geschwindigkeitskontrolle in
der Junkerstraße im Zeitraum von 07:07 bis 09:37 Uhr in Höhe der
Haus-Nr. 14 durchgeführt. In diesem Zeitraum passierten, in
Fahrtrichtung der Schwertberger Straße, 36 Fahrzeuge die Messstelle,
von denen neun Fahrzeuge wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt
wurden. Das schnellste Fahrzeug wurde mit 41 km/h gemessen. Weitere
Geschwindigkeitskontrollen werden in der Junkerstraße zeitnah erfolgen.
Bauliche Maßnahmen wären nur bei überdurchschnittlichen
Überschreitungen oder hohem Verkehrsaufkommen angezeigt. Das
Verkehrsaufkommen ist als gering zu bewerten, allerdings zeigten sich in
der oben beschriebenen Momentaufnahme einige Überschreitungen.
Die Verwaltung wird bei erneuten Kontrollen, die ja auch bereits
präventive Wirkungen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen haben, das
Geschwindigkeitsniveau über einen längeren Zeitraum untersuchen und,
je nach festgestelltem Ergebnis, bauliche Maßnahmen prüfen.
Das Verkehrszeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich) beinhaltet bereits
Regelungen zur Höchstgeschwindigkeit. Es ist daher nicht zulässig, dies
durch zusätzliche Verkehrszeichen wie 10 km/h zu wiederholen.
Der Straßentunnel ist bereits jetzt in großen Teilen wieder befahrbar und
wird voraussichtlich Ende Februar vollständig zur Verfügung stehen, so
dass auch dadurch eine Entlastung zu erwarten ist.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Maßnahmen werden im beantragten Umfang abgelehnt ,der
Antragsteller wird über die für die ablehnende Entscheidung
maßgeblichen Gründe und das vorgesehene weitere
Procedere entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme derSeite 1 von 2

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Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de