200049 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Gebührenstruktur Bewohnerparken / Voraussetzungen Gehwegparken
Kerndaten
- Nummer
- 200049
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.844 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200049 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Gebührenstruktur Bewohnerparken / Voraussetzungen Gehwegparken Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Bürgerantrag thematisiert die Anpassung von Anwohnerparkgebühren und der Gehwegsondernutzung. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 08.01.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort B Telefon E-Mail Betreff Anwohnerparkgebühren und Gehwegsondernutzung anpassen Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 8vFkkTQn 08.01.20 18:25Seite 2 von 3 Ihr Antrag Der Rat möge beschließen, die Anwohnerparkgebühren von zur Zeit nur 8 Cent am Tag aufgrund der nun geänderten gesetzlichen Möglichkeiten endlich angemessen an die üblichen Tarife zwischen 300 und 500 EUR/Jahr anzupassen und das Gehwegparken nur noch dort zu erlauben, wo die Mindestbreite von 2,50 Meter eingehalten werden kann, mit folgenden Begründungen: 1) Nach dem Klimanotstand eine angemessene Anpassung einer weiteren Bevorrechtigung privater Pkws im Stadtgebiet. Und große Unterstützung der Fußgänger, die auf schnelle Wege angewiesen sind. Vor allem ältere Personen, die sich kein Auto und Taxi leisten können. Aber auch Schulkinder und Jobpendler, die auf freie Wege zu Bussen und Bahnen angewiesen sind. 2) Der städtische Haushalt braucht auch durch das Bevölkerungswachstum in Bonn vermehrt Einnahmen für den Bau von sicheren Radwegen und für die Finanzierung eines Nahverkehrs mit mehr Kapazitäten und neuen Takten und eine überfällige flächendeckende Digitalisierung der Ampeln und Verkehrsleitsysteme. Dazu müssen insbesondere Pkw-Nutzer beitragen, die heute die größten Flächen einer Stadt nutzen. Alleine 26.000.000 EUR gingen in den Unterhalt von Straßen in Bonn. 8 Cent am Tag für Anwohnerparken ist auch im Vergleich zu einem 8,80 EUR-SWB-Tagesticket nicht mehr angemessen. Bonn muß Mobilität fördern, aber nicht Stellplätze für private Pkw. 3) Abstellmöglichkeiten für Privat-Pkw sind eine freiwillige Leistung der Stadt und immer wieder bei prekärer Haushaltslage entsprechend auf den Prüfstand zu stellen, wie auch schon bekannte ÖPNV-Tariferhöhungen. Die Förderung der Wirtschaft durch eine bessere Auslastung der Parkhäuser in den Abend- und Nachtstunden ist dadurch ebenfalls gegeben. 4) Für die meisten Pkw-Nutzer in der Innenstadt gibt es genügend Alternativen, wie gut ausgebaute Radwege und ein guter ÖPNV. 50% der Bonner Wege sind nur maximal 6 Kilometer und daher gut per Rad zu erreichen. Bewohnern, die aber auf Gehwege angewiesen sind (insbesondere Schulkinder, Eltern mit Kinderwagen, Kinder auf Kinderräder, Rollatoren-NutzerInnen und RollstuhlfahrerInnen) brauchen freie Gehwege mit Mindestmaßen (2,50 Meter Breite) auf denen das Parken nicht länger legalisiert ist. Sind Wege teilweise in die Innenstadt nur 1 Meter breit, können sich Menschen mit Einkaufstaschen nicht mehr störungsfrei begegnen und die Gefahr ist groß, daß verstärkt online eingekauft wird. 5) Die Größe der Autos spricht generell dafür, daß eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren nur sehr selten sozialen Folgen haben wird. Wenn doch wird dies sogar zu Neuanschaffungen führen, die weniger Kraftstoff verbrauchen, was dann positiv die Klimaziele der Stadt Bonn unterstützen kann. Damit wird insbesondere die Wirtschaft gefördert. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de