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200049 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Gebührenstruktur Bewohnerparken / Voraussetzungen Gehwegparken

Nummer
200049
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 87 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200049-1 ST Bürgerantrag: Gebührenstruktur Bewohnerparken / Voraussetzungen Gehwegparken

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200049
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Gebührenstruktur Bewohnerparken /
Voraussetzungen Gehwegparken
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Bürgerantrag thematisiert die Anpassung von Anwohnerparkgebühren und
der Gehwegsondernutzung.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

Bürgerantrag Online
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Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
08.01.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
B
Telefon E-Mail
Betreff
Anwohnerparkgebühren und Gehwegsondernutzung anpassen
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
8vFkkTQn
08.01.20 18:25Seite 2 von 3

Ihr Antrag
Der Rat möge beschließen, die Anwohnerparkgebühren von zur Zeit nur 8 Cent am Tag aufgrund der nun
geänderten gesetzlichen Möglichkeiten endlich angemessen an die üblichen Tarife zwischen 300 und 500
EUR/Jahr anzupassen und das Gehwegparken nur noch dort zu erlauben, wo die Mindestbreite von 2,50 Meter
eingehalten werden kann, mit folgenden Begründungen:
1) Nach dem Klimanotstand eine angemessene Anpassung einer weiteren Bevorrechtigung privater Pkws im
Stadtgebiet. Und große Unterstützung der Fußgänger, die auf schnelle Wege angewiesen sind. Vor allem ältere
Personen, die sich kein Auto und Taxi leisten können. Aber auch Schulkinder und Jobpendler, die auf freie Wege
zu Bussen und Bahnen angewiesen sind.
2) Der städtische Haushalt braucht auch durch das Bevölkerungswachstum in Bonn vermehrt Einnahmen für den
Bau von sicheren Radwegen und für die Finanzierung eines Nahverkehrs mit mehr Kapazitäten und neuen
Takten und eine überfällige flächendeckende Digitalisierung der Ampeln und Verkehrsleitsysteme. Dazu müssen
insbesondere Pkw-Nutzer beitragen, die heute die größten Flächen einer Stadt nutzen. Alleine 26.000.000 EUR
gingen in den Unterhalt von Straßen in Bonn. 8 Cent am Tag für Anwohnerparken ist auch im Vergleich zu einem
8,80 EUR-SWB-Tagesticket nicht mehr angemessen. Bonn muß Mobilität fördern, aber nicht Stellplätze für private
Pkw.
3) Abstellmöglichkeiten für Privat-Pkw sind eine freiwillige Leistung der Stadt und immer wieder bei prekärer
Haushaltslage entsprechend auf den Prüfstand zu stellen, wie auch schon bekannte ÖPNV-Tariferhöhungen. Die
Förderung der Wirtschaft durch eine bessere Auslastung der Parkhäuser in den Abend- und Nachtstunden ist
dadurch ebenfalls gegeben.
4) Für die meisten Pkw-Nutzer in der Innenstadt gibt es genügend Alternativen, wie gut ausgebaute Radwege
und ein guter ÖPNV. 50% der Bonner Wege sind nur maximal 6 Kilometer und daher gut per Rad zu erreichen.
Bewohnern, die aber auf Gehwege angewiesen sind (insbesondere Schulkinder, Eltern mit Kinderwagen, Kinder
auf Kinderräder, Rollatoren-NutzerInnen und RollstuhlfahrerInnen) brauchen freie Gehwege mit Mindestmaßen
(2,50 Meter Breite) auf denen das Parken nicht länger legalisiert ist. Sind Wege teilweise in die Innenstadt nur 1
Meter breit, können sich Menschen mit Einkaufstaschen nicht mehr störungsfrei begegnen und die Gefahr ist
groß, daß verstärkt online eingekauft wird.
5) Die Größe der Autos spricht generell dafür, daß eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren nur sehr selten
sozialen Folgen haben wird. Wenn doch wird dies sogar zu Neuanschaffungen führen, die weniger Kraftstoff
verbrauchen, was dann positiv die Klimaziele der Stadt Bonn unterstützen kann. Damit wird insbesondere die
Wirtschaft gefördert.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de