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200046-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen (Bernhardschule) im Bereich Kopenhagener Straße

Nummer
200046-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200046 Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen (Bernhardschule) im Bereich Kopenhagener Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200046-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen
(Bernhardschule) im Bereich Kopenhagener Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den einzelnen Anregungen teilt die Verwaltung Folgendes mit:
1) + 3) Deutlichere Beschilderung der Gefahrenzone als
verkehrsberuhigte und als Schulzone/ Geschwindigkeitskontrollen
Die Verwaltung hat den Bürgerantrag zum Anlass genommen, die
Beschilderung zu überprüfen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese
aus nachfolgenden Gründen keinen Mangel aufweist:
Die Tempo 30 Zone beginnt in Fahrtrichtung Rhein kurz vor der
Bernhardschule und ist als solche auch gut sichtbar beschildert.
In Gegenrichtung sind aufgrund der weiter vorher beginnenden
Zonenbeschilderung Piktogramme "30" auf der Fahrbahn markiert.
Weiterhin befinden sich dort Gefahrenzeichen „Kinder“.
Ebenso kann die Feststellung des Antragstellers, die Zone 30 Regelung würde
wenig respektiert, objektiv nicht nachgewiesen werden.
Die Stadt Bonn führt hinsichtlich der Schulwegsicherung bereits seit mehreren
Jahren im Bereich der Bernhardschule Geschwindigkeitskontrollen durch.
Während der beiden letzten Messungen am 15. und 24.01.2020 lag die
Überschreitungsquote bei 0,8 und 1,2 % ( 126 Fahrzeuge/1 Verstoß bzw. 172
Fahrzeuge/ 2 Verstöße). Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden in der
Kopenhagener Straße zeitnah erfolgen.
Festgestellt werden konnte allerdings die häufige Missachtung der Rechts-vor-
links-Regelung am Stichweg zu den Häusern 1-15.
Daher wird die Verwaltung dort ein zusätzliches Schild
„Einmündung“ (Verkehrszeichen 102 der StVO) anbringen.
2) Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Fußgängerinsel über
die Kopenhagener Straße
Auf der Kopenhagener Straße sind mehrere Fußgängerinseln vorhanden,
deren Nutzung nur für verkehrserfahrene Kinder empfohlen wird. Allen anderen
wird der signalisierte Überweg auf Höhe der Bernhardschule empfohlen.
Da nach den Verwaltungsvorschriften zu § 26 der StVO in der Nähe von
Lichtzeichenanlagen keine Fußgängerüberwege angelegt werden dürfen, kann
diesem Anliegen nicht entsprochen werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird bezogen auf die Antragsinhalte
Deutlichere Beschilderung der Gefahrenzone als
verkehrsberuhigte und als Schulzone/Geschwindigkeitskontrollen ,
Verstärkung der Geschwindigkeitskontrollen und
Einrichtung eines Zebrastreifens
abgelehnt.
Soweit eine Nichteinhaltung der Rechts-vor-links Vorfahrtregelung
angesprochen ist, wird die Verwaltung ein zusätzliches Verkehrszeichen
anbringen.
Die Antragstellenden werden über die maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert.Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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