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200046 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen (Bernhardschule) im Bereich Kopenhagener Straße

Nummer
200046
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.03.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 382,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200046-2 ST Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen (Bernhardschule) im Bereich Kopenhagener Straße

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Text anzeigen (5.231 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200046
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen
(Bernhardschule) im Bereich Kopenhagener Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Bürgerantrag thematisiert die Veranlassung von schulwegsichernden
Maßnahmen im Bereich Kopenhagener Straße.
Einzelheiten zu Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus der
beigefügten Korrespondenz.
Anlage/n
1 Mail vom 08.01.2020 + Bürgerantrag (öffentlich)
2 Mail vom 08.01.2020 + Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4

Von:
An: vl_dez_ob_oberbuergermeister; VL_OB-1_buergerbuero_bonn
Cc:
Thema: Vorbeifahrender Fahrzeuigverkehr quer zum Weg zur Grundschule trotz Fußgängerinsel auf der
Kopenhaagenerstr.
Datum: Mittwoch, 8. Januar 2020 12:03:27
Anlagen: 200108 Bf an Ashok Schulkinderüberweg Kopehagenerstr.pdf
Sehr geehrter Herr Sridharan,
sehr geehrte Damen und Herrn des Bürgerbüros,
Es geht um den Schulweg unserer Tochter zur Bernhardschule, insebsondere beim Überqueren
der kopenhagenerstraße in Höhe der Bernhardschule in Bonn/Auerberg.
Meine Frau, und ich wenden uns mit dem beigefügten Schreiben an Sie
und bitte um dringende Veranlassung einer Prüfung und geeigneter Maßnahmen bei dem
entsprechend zuständigen Amt der Stadt Bonn, um der Gefährung unserer Kinder
entgegenzutreten.
In Ergänzung zu beigefügten Schreiben noch der Hinweis, dass Probleme wegen eines mit oft
überhöhten Tempos fahrenden Verkehrs auf der kopenhagener straße schon lange bestehen
und dem kaum wirksam entgegenet wird.
Sie können mich für ggf. Rückfragen auch gerne kontaktieren (s. u.).
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 4

Herrn OB Ashok-Alexander Sridharan
Bürgerbüro Altes Rathaus, Markt
53111 Bonn
Nur per E-Mail: oberbuergenneister@bonn. de
Mittwoch, 8. Januar2020
Vorbeifahrender Fahrzeugverkehr auf dem Schulweg trotz Fußgängerinsel
Sehr geehrter Herr Sridharan,
wir wohnen in der Kopenhagenerstraße in Bonn/Auerberg. Von hieraus bringen wir unsere
Tochter (6 Jahre; 1. Klasse) morgens bis zum Hofbeginn der Bernhardgrundschule. Dafür ist das
Überquerender KopenhagenerStr. im Bereich einer Fußgängerinselnotwendig. Die Kopenhage-
ner Str. ist besonders am frühen Morgen wegen dem beginnendem Schulbetrieb und vor allem
dem Durchgangsverkehr (auch von der Mondorfer Fähre) aus Graurheindorf stark befahren. Trotz
der bereits eingerichteten Zone 30 werden die damit verbundenen Verkehrsregeln und die im
Grundschulbereich angezeigte Umsicht oft nicht beachtet.
So hat auch am ersten Schultag, Dienstag, 7. Januar 2020 um 7:45 der aus Graurheindorf kom-
mende Linienbus 605 (BN-SW 4246) dies nicht berücksichtigt:
Meine 6-jährigeTochter und ich warteten vor der Fußgängerinselund der Bus ist ohne zu halten
oder wenigstenserkennbarabzubremsenvor uns vorbeigefahren. Da die Fußgängerinseldirekt
nach einem Parkplatz ist, sind wartende kleinere Kindern für Auto- bzw. Busfahrer schlecht von
weitem zu erkennen.
Auch wenn eine Fußgängerinsel nicht einem Zebrastreifen entsprechen mag, ist es bedenklich,
dass selbst ein städtischer Linienbus den Schulweg von Grundschulkindern nicht beachtet. Dies
stellt ein Risiko für die Grundschulkinder dar.
Derzeit herrschtzu Schulbeginn noch kein Tageslicht und der Fußgängerinselbereichist wenig be-
leuchtet, so dass Grundschulkinder bereits wegen der Körpergröße und den parkenden Autos ins-
besondere von nicht-umsichtigen Fahrern leicht übersehenwerden können.
Das uneinheitliche Fahrverhalten ist fürjunge Erst-Verkehreteilnehmer schwer richtig einzuschät-
zen. Zumal die Kinder und auch unsere Tochter alleine zur Schule gehen möchten. Daher ist es
aus Elternsicht dringend notwendig, eine füralle Verkehrsteilnehmerklare und verbindliche Rege-
l ung zuschaffen.
Denn obwohl in derZeit vom Schuljahresanfangbis Ende letzten Jahres(August- Dezember)
morgens ein Polizeibeamteram Schulweg von derAuerberger Nordhälftezur Bernhardschule
steht, ereigneten sich die geschilderten Sachverhalte immer wieder.Seite 3 von 4

-2-
Daher bitten wir Sie eindringlich, prüfen zu lassen, wie die Verkehrsregelung und Situation vor der
Bernhardschuleverbessertwerden kann. Aus unserer Sicht kämendafürvor allem in Fra e:
Deutlichere Beschilderung der Gefahrenzone als verkehrsberuhigte und als Schulzone
Die geltende Zone 30 Regelung wird wenig respektiert. Dies betrifft das Fahrtempo, die Beachtung
der Rechts-vor-links Vorfahrtregelungen und insbesondere, dass vor Kindern, die an dem Schulbe-
reich die Straßeüberqueren möchten, nicht angehalten wird, noch nicht einmal im Bereich der
Fußgängerinsel.
Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Fußgängerinsel über die Kopenhagenerstraße.
Verstärkung der Geschwindigkeitskontrollen vor dem Bereich der Bernhardschule vor allem
von Graurheindorf Richtung Auerberg.
Der letzte Punkt erscheint leider besonderswichtig, da es sich um überwiegendortsansässigen
Berufsdurchgangsverkehr handeln dürfte, der mit den Umgebungsbedingen vertraut sein sollte.
Dennoch erfolgt die Nichtbeachtung des Schulwegs vor einer Grundschule.
Füreine baldige Antwort danken wir Ihnenvorab.
Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de