200046 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen (Bernhardschule) im Bereich Kopenhagener Straße
Kerndaten
- Nummer
- 200046
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200046 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen (Bernhardschule) im Bereich Kopenhagener Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Bürgerantrag thematisiert die Veranlassung von schulwegsichernden Maßnahmen im Bereich Kopenhagener Straße. Einzelheiten zu Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus der beigefügten Korrespondenz. Anlage/n 1 Mail vom 08.01.2020 + Bürgerantrag (öffentlich) 2 Mail vom 08.01.2020 + Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Von: An: vl_dez_ob_oberbuergermeister; VL_OB-1_buergerbuero_bonn Cc: Thema: Vorbeifahrender Fahrzeuigverkehr quer zum Weg zur Grundschule trotz Fußgängerinsel auf der Kopenhaagenerstr. Datum: Mittwoch, 8. Januar 2020 12:03:27 Anlagen: 200108 Bf an Ashok Schulkinderüberweg Kopehagenerstr.pdf Sehr geehrter Herr Sridharan, sehr geehrte Damen und Herrn des Bürgerbüros, Es geht um den Schulweg unserer Tochter zur Bernhardschule, insebsondere beim Überqueren der kopenhagenerstraße in Höhe der Bernhardschule in Bonn/Auerberg. Meine Frau, und ich wenden uns mit dem beigefügten Schreiben an Sie und bitte um dringende Veranlassung einer Prüfung und geeigneter Maßnahmen bei dem entsprechend zuständigen Amt der Stadt Bonn, um der Gefährung unserer Kinder entgegenzutreten. In Ergänzung zu beigefügten Schreiben noch der Hinweis, dass Probleme wegen eines mit oft überhöhten Tempos fahrenden Verkehrs auf der kopenhagener straße schon lange bestehen und dem kaum wirksam entgegenet wird. Sie können mich für ggf. Rückfragen auch gerne kontaktieren (s. u.). Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 4 Herrn OB Ashok-Alexander Sridharan Bürgerbüro Altes Rathaus, Markt 53111 Bonn Nur per E-Mail: oberbuergenneister@bonn. de Mittwoch, 8. Januar2020 Vorbeifahrender Fahrzeugverkehr auf dem Schulweg trotz Fußgängerinsel Sehr geehrter Herr Sridharan, wir wohnen in der Kopenhagenerstraße in Bonn/Auerberg. Von hieraus bringen wir unsere Tochter (6 Jahre; 1. Klasse) morgens bis zum Hofbeginn der Bernhardgrundschule. Dafür ist das Überquerender KopenhagenerStr. im Bereich einer Fußgängerinselnotwendig. Die Kopenhage- ner Str. ist besonders am frühen Morgen wegen dem beginnendem Schulbetrieb und vor allem dem Durchgangsverkehr (auch von der Mondorfer Fähre) aus Graurheindorf stark befahren. Trotz der bereits eingerichteten Zone 30 werden die damit verbundenen Verkehrsregeln und die im Grundschulbereich angezeigte Umsicht oft nicht beachtet. So hat auch am ersten Schultag, Dienstag, 7. Januar 2020 um 7:45 der aus Graurheindorf kom- mende Linienbus 605 (BN-SW 4246) dies nicht berücksichtigt: Meine 6-jährigeTochter und ich warteten vor der Fußgängerinselund der Bus ist ohne zu halten oder wenigstenserkennbarabzubremsenvor uns vorbeigefahren. Da die Fußgängerinseldirekt nach einem Parkplatz ist, sind wartende kleinere Kindern für Auto- bzw. Busfahrer schlecht von weitem zu erkennen. Auch wenn eine Fußgängerinsel nicht einem Zebrastreifen entsprechen mag, ist es bedenklich, dass selbst ein städtischer Linienbus den Schulweg von Grundschulkindern nicht beachtet. Dies stellt ein Risiko für die Grundschulkinder dar. Derzeit herrschtzu Schulbeginn noch kein Tageslicht und der Fußgängerinselbereichist wenig be- leuchtet, so dass Grundschulkinder bereits wegen der Körpergröße und den parkenden Autos ins- besondere von nicht-umsichtigen Fahrern leicht übersehenwerden können. Das uneinheitliche Fahrverhalten ist fürjunge Erst-Verkehreteilnehmer schwer richtig einzuschät- zen. Zumal die Kinder und auch unsere Tochter alleine zur Schule gehen möchten. Daher ist es aus Elternsicht dringend notwendig, eine füralle Verkehrsteilnehmerklare und verbindliche Rege- l ung zuschaffen. Denn obwohl in derZeit vom Schuljahresanfangbis Ende letzten Jahres(August- Dezember) morgens ein Polizeibeamteram Schulweg von derAuerberger Nordhälftezur Bernhardschule steht, ereigneten sich die geschilderten Sachverhalte immer wieder.Seite 3 von 4 -2- Daher bitten wir Sie eindringlich, prüfen zu lassen, wie die Verkehrsregelung und Situation vor der Bernhardschuleverbessertwerden kann. Aus unserer Sicht kämendafürvor allem in Fra e: Deutlichere Beschilderung der Gefahrenzone als verkehrsberuhigte und als Schulzone Die geltende Zone 30 Regelung wird wenig respektiert. Dies betrifft das Fahrtempo, die Beachtung der Rechts-vor-links Vorfahrtregelungen und insbesondere, dass vor Kindern, die an dem Schulbe- reich die Straßeüberqueren möchten, nicht angehalten wird, noch nicht einmal im Bereich der Fußgängerinsel. Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Fußgängerinsel über die Kopenhagenerstraße. Verstärkung der Geschwindigkeitskontrollen vor dem Bereich der Bernhardschule vor allem von Graurheindorf Richtung Auerberg. Der letzte Punkt erscheint leider besonderswichtig, da es sich um überwiegendortsansässigen Berufsdurchgangsverkehr handeln dürfte, der mit den Umgebungsbedingen vertraut sein sollte. Dennoch erfolgt die Nichtbeachtung des Schulwegs vor einer Grundschule. Füreine baldige Antwort danken wir Ihnenvorab. Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de