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200044-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Klärungsbedarf in Bezug auf Umfang der Straßensanierung des Haager Wegs

Nummer
200044-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200044 Bürgerantrag: Klärungsbedarf in Bezug auf Umfang der Straßensanierung des Haager Wegs

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200044-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Klärungsbedarf in Bezug auf Umfang
der Straßensanierung des Haager Wegs
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Beim Haager Weg handelt es sich um eine Gemeindestraße, welche als
Haupterschließungsstraße durch den Ortsteil Venusberg verläuft und bei der
die geplanten straßenbaulichen Maßnahmen Straßenbaubeiträge nach dem
Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) auslösen. Bei der
Robert-Koch-Straße und der Meckenheimer Allee handelt es sich um
Kreisstraßen des klassifizierten Straßennetzes.
Die Finanzierung erfolgt hier durch den verantwortlichen Straßenbaulastträger -
hier die Stadt -, soweit die Fahrbahn nicht breiter ist als die sich anschließende
freie Strecke.
Begründung für die Deckensanierung Robert-Koch-Str.
- Die Sanierung der als Kreisstraße (K2) klassifizierten Robert-Koch-
Straße sah neben der Erneuerung der Deckschicht auch die
Erneuerung der Binderschicht vor. Da die Robert-Koch-Straße im
Abschnitt Nachtigallenweg bis zum Hauweg die Anforderungen des
baulich erforderlichen Oberbaus erfüllt, konnten die erforderlichen
Arbeiten gemäß den Regeln der Technik umgesetzt werden.
Unterschiedlicher Zustand Haager Weg und Robert-Koch-Str.
- Die Robert-Koch-Straße erfüllte nicht mehr die Anforderungen an die
Griffigkeit und wies Fahrspuren auf. Der gebundene Oberbau wies aber
weder Rissbilder noch Netzrisse auf, welche auf eine durchgehende
Schwächung der Konstruktion oder unzureichende Tragfähigkeiten
hindeuten würden. Die Oberbaukonstruktion entspricht der
Belastungsklasse.
- Das Gutachten weist nur Defizite in der Griffigkeit der Fahrbahn auf.
Die Spurrillen sind in eigener Verantwortung aufgenommen und zur
Beseitigung vorgesehen worden.
- Der Haager Weg weist im Gegensatz zur Robert-Koch-Straße schon
erhebliche, visuell erkennbare Schäden auf. Insbesondere handelt es
sich hierbei um stark ausgeprägte Netzrisse, stellenweise
Ausplatzungen der Fahrbahn und Fahrbahnverdrückungen. Aus der
ingenieurgeologischen Begutachtung folgten zudem Defizite in der
Konstruktion des Oberbaus. Aufgrund des weichen Erdplanums ist für
die zu erzielende Tragfähigkeit eine Vergrößerung des OberbausSeite 1 von 2

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erforderlich. Die Anforderungen für Baustoffe in Frostschutzschichten
und Tragschichten werden nicht erfüllt. Die Untersuchung der
Schwarzdecken bzw. Schwarzgutuntersuchung weist pechhaltigen
Straßenaufbruch nach. Der konstruktive Oberbau erfüllt nicht die für die
Belastungsklasse erforderliche Stärke.
Deckensanierung Meckenheimer Allee
- Wie auch bei der Robert-Koch-Straße handelt es sich bei der
Meckenheimer Allee um eine klassifizierte Straße (Kreisstraße K1). Die
baulichen Problemstellungen im Oberbau ähneln denen des Haager
Wegs. Die Straßenplanung wird jedoch durch weitere erhebliche
Problemstellungen und Zwänge (z. Bsp. alter Baumbestand) erschwert
und behindert eine zeitnahe Umsetzung. Da dennoch aber die
Verkehrssicherheit gemäß StrWG NRW sicher zu stellen ist, sind
Maßnahmen durch den Straßenbaulastträger zwingend erforderlich.
Diese können in Form einer Ausschilderung der Gefahren oder durch
einfache bauliche Maßnahmen erfolgen. Eine reine wirkungsvolle
Deckensanierung kann technisch nicht umgesetzt werden und würde
auch nicht die zahlreichen Probleme beseitigen können.
Die Verwaltung hatte unter der DS-Nr. 1811534NV3 explizit auf die
Problematik hingewiesen.
Haager Weg
Im Haager Weg liegen keine fachtechnischen und planerischen Zwänge
vor. Hier kann eine Umsetzung zeitnah erfolgen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich damit als
erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung
von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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