200043-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen Nideggerstraße und Karlstraße
Kerndaten
- Nummer
- 200043-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200043-2 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen Nideggerstraße und Karlstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Auf Grundlage des Beschlusses der BV Bonn vom 06.10.2020 nimmt die Verwaltung zum vorliegenden Bürgerantrag detailliert Stellung. Das Gewerbegebiet zwischen Immenburgstraße, BAB 565 und der Bahntrasse wird lediglich über drei städtische Straßen erschlossen. Die Haupterschließung verläuft aufgrund der günstigen Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (B56 und BAB 565) über die Karlstraße. Insbesondere für den Schwerverkehr stellt diese Erschließung aufgrund der untergeordneten Wohnbebauung die beste Route dar. Die Einführung der vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelegung wird seitens der Verwaltung kritisch gesehen. Es erfolgt lediglich eine Verlagerung der Verkehre, deren Auswirkungen insbesondere auf die Knotenpunkte Karlstraße / Endenicher Straße und Jonas-Cahn-Straße / Endenicher Straße zu prüfen sind, da sich diese Knotenpunkte bereits heute an ihrer Leistungsfähigkeitsgrenze befinden. Eine entsprechende Betrachtung der Erschließung des Gebietes befindet sich zurzeit in Bearbeitung (vgl. 200043-1 ST). Zudem erfordert die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr eine besondere Berücksichtigung an den o.g. Knotenpunkten. Durch die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung werden zudem diverse Umwegefahrten generiert. Dies betrifft alle Fahrzeuge mit einem Ziel in der Immenburgstraße östlich der Einmündung Karlstraße, die über Nideggerstraße und Hein-Moeller-Straße fahren müssten. Darüber hinaus wäre nachfolgend der komplette Verkehr des Einkaufscenters (Supermarkt & Elektrofachmarkt) über Nideggerstraße und Jonas-Cahn-Straße oder in Richtung Norden über Nideggerstraße und Hein-Moeller-Straße zu führen. Aufgrund der dort vorhandenen Wohnbebauung ist dies kritisch zu bewerten. Außerdem ist insgesamt mit höheren Fahrgeschwindigkeiten in Einbahnstraßen zu rechnen. Die Beschilderung und Markierung in der Nideggerstraße ist hinsichtlich des Parkens eindeutig. Illegalen Parkvorgängen auf den Gehwegen kann kurzfristig dementsprechend nur mit verstärkten Kontrollen entgegengewirkt werden. Bauliche Anpassungen, wie z.B. die Errichtung von Querungshilfen oder die Verbreiterung der Gehwege bedürfen einer Planung und finanzieller Mittel,Seite 1 von 2 Seite 2 welche im Haushalt bereitzustellen wären. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist somit erst mittelfristig möglich. Im Hinblick auf weitere Prüfaufträge der politischen Gremien bezüglich der Endenicher Straße (Umweltspuren oder Westbahn) sind kurzfristige und kleinteilige Maßnahmen außerhalb eines Gesamtkonzeptes nicht zu empfehlen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, der Antragstellende wird über die hierfür maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de