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200043-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen Nideggerstraße und Karlstraße

Nummer
200043-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 200043 Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen Nideggerstraße und Karlstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200043-2 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen
Nideggerstraße und Karlstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Auf Grundlage des Beschlusses der BV Bonn vom 06.10.2020 nimmt die
Verwaltung zum vorliegenden Bürgerantrag detailliert Stellung.
Das Gewerbegebiet zwischen Immenburgstraße, BAB 565 und der Bahntrasse
wird lediglich über drei städtische Straßen erschlossen. Die Haupterschließung
verläuft aufgrund der günstigen Anbindung an das übergeordnete Straßennetz
(B56 und BAB 565) über die Karlstraße. Insbesondere für den Schwerverkehr
stellt diese Erschließung aufgrund der untergeordneten Wohnbebauung die
beste Route dar.
Die Einführung der vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelegung wird seitens
der Verwaltung kritisch gesehen. Es erfolgt lediglich eine Verlagerung der
Verkehre, deren Auswirkungen insbesondere auf die Knotenpunkte Karlstraße /
Endenicher Straße und Jonas-Cahn-Straße / Endenicher Straße zu prüfen sind,
da sich diese Knotenpunkte bereits heute an ihrer Leistungsfähigkeitsgrenze
befinden. Eine entsprechende Betrachtung der Erschließung des Gebietes
befindet sich zurzeit in Bearbeitung (vgl. 200043-1 ST). Zudem erfordert die
Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr eine besondere
Berücksichtigung an den o.g. Knotenpunkten.
Durch die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung werden zudem diverse
Umwegefahrten generiert. Dies betrifft alle Fahrzeuge mit einem Ziel in der
Immenburgstraße östlich der Einmündung Karlstraße, die über Nideggerstraße
und Hein-Moeller-Straße fahren müssten. Darüber hinaus wäre nachfolgend
der komplette Verkehr des Einkaufscenters (Supermarkt & Elektrofachmarkt)
über Nideggerstraße und Jonas-Cahn-Straße oder in Richtung Norden über
Nideggerstraße und Hein-Moeller-Straße zu führen. Aufgrund der dort
vorhandenen Wohnbebauung ist dies kritisch zu bewerten. Außerdem ist
insgesamt mit höheren Fahrgeschwindigkeiten in Einbahnstraßen zu rechnen.
Die Beschilderung und Markierung in der Nideggerstraße ist hinsichtlich des
Parkens eindeutig. Illegalen Parkvorgängen auf den Gehwegen kann kurzfristig
dementsprechend nur mit verstärkten Kontrollen entgegengewirkt werden.
Bauliche Anpassungen, wie z.B. die Errichtung von Querungshilfen oder die
Verbreiterung der Gehwege bedürfen einer Planung und finanzieller Mittel,Seite 1 von 2

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welche im Haushalt bereitzustellen wären. Die Umsetzung solcher Maßnahmen
ist somit erst mittelfristig möglich.
Im Hinblick auf weitere Prüfaufträge der politischen Gremien bezüglich der
Endenicher Straße (Umweltspuren oder Westbahn) sind kurzfristige und
kleinteilige Maßnahmen außerhalb eines Gesamtkonzeptes nicht zu empfehlen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, der Antragstellende
wird über die hierfür maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in
der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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