200043 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen Nideggerstraße und Karlstraße
Kerndaten
- Nummer
- 200043
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200043 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen Nideggerstraße und Karlstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Bürgerantrag thematisiert verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Nideggerstraße und Karlstraße. Einzelheiten zu den Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 11.01.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Verkehrsberuhigung Nideggerstraße und Karlstraße Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 X5351PNZ 11.01.20 19:25Seite 2 von 3 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Monaten wohne ich in der Nideggerstraße in der Weststadt. Dabei stört nicht nur der dichte Verkehr auf der nahen Endenicher Straße, sondern auch der teilweise starke Verkehr in der Karlstraße und auf der Kreuzung der Nideggerstraße. Durch die engen Bürgersteige (die auf der Nideggerstraße zumeist regelwidrig zugeparkt werden) auf beiden Straßen und fehlende Kreuzungsmöglichkeiten für Fußgänger, kommt es regelmäßig zu Gefahrensituationen. Der Verkehr dürfte sich durch die Anpassung der Geschwindigkeit auf der Straße 'Auf dem Hügel' und die abstehenden Baumaßnahmen auf der A565 sogar noch verschlimmern, da die Route Karlstraße-Immenburgstraße häufig als "Schleichweg" genutzt wird. Um die Situation zu entlasten und Verkehre zu verteilen, wäre es sinnvoll in den Straßenzügen Einbahnstraßenregelungen einzuführen. So könnte der Verkehr auf der Karlstraße nur Richtung Immenburgstraße geführt werden. Die Gegenrichtung könnte über die Jonas-Cahn-Straße als Einbahnstraße geführt werden. Um die Kreuzungen weiter zu entlasten wäre es sinnvoll auch die Querstraßen Nideggerstraße (in Richtung Jonas-Cahn-Straße) und Immenburgstraße (in Richtung Karlstraße) als Einbahnstraßen auszuweisen. So könnte sich der Verkehr besser verteilen und Gefahrensituationen vermieden werden. Für den KfZ-Verkehr hingegen würden nur kleine Umwege entstehen. Wichtig ist allerdings alle Straßen für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen offen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen, Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de