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200041 · Antrag

Fassadenbegrünung von Gebäuden, Stand der Umsetzung (DS alt 1813053NV5)

Nummer
200041
Art
Antrag
Veröffentlicht
26.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.02.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.04.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Entscheidung federführend
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Antrag
öffentlich
200041
Antragsteller/in:
Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt, Bernhard Wimmer
20.01.2020
Fassadenbegrünung von Gebäuden, Stand der
Umsetzung (DS alt 1813053NV5)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 19.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung legt in den nächsten Sitzungen des Umweltausschusses und
der weiteren betroffenen Gremien das Ergebnis der Umsetzung des
Beschlusses des Stadtrats vom 14.05.2019 (Drs. 1813053NV5) vor, der
folgende Maßgabe hatte:
"I.
Die Verwaltung möge zum Themenkomplex Fassaden- und
Dachbegründung berichten und insbesondere folgende
Fragen beantworten:
1. Welche Vorteile und Nachteile ergeben sich aus
Sicht der Verwaltung durch eine Fassaden- und
Dachbegrünung von Gebäuden?
2. Bei wie vielen Bauvorhaben wurde eine Fassaden-
und/oder Dachbegrünung in Bonn vorgenommen?
3. Bei wie vielen städtischen Gebäuden ist eine
Fassaden- und/oder Dachbegrünung umgesetzt worden?
Welche Erfahrungen in Bezug auf Investition und
Pflegeaufwand wurden hierbei gesammelt?
4. Hat die Verwaltung Bauherren in Bezug auf
Fassaden- und Dachbegrünung beraten und wie war die
Resonanz auf diese Beratung?
II.
1. Die Stadt Bonn erarbeitet Vorschläge, wie
Gebäudebegrünungen im Einzelfall oder für
zusammenhängende Bebauungsplangebiete (dies gilt auch
für Gewerbegebiete) als Ausgleichsmaßnahme für die
Versiegelung in ihrem kommunalen Satzungsrecht
festgesetzt werden könnten.
2. Die Stadt informiert alle Bezirksvertretungen, den
Umweltausschuss und den Planungsausschuss, unter
welchen politischen und finanziellen Prämissen andereSeite 1 von 2

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Städte, wie z.B. Hannover, die Fassadenbegrünung
intensivieren, welche Erfolge sie damit zu
verzeichnen haben und welche Art von Förderprogrammen
– auch vom Land NRW – es eventuell gibt".
Begründung
Das Ergebnis der Umsetzung des Auftrags des Stadtrats vom 14.05.2019 zur
Fassadenbegrünung durch die Verwaltung sollte spätestens ein Jahr nach
dem Beschluss den Gremien vorgelegt werden, die sich nach dem
Ratsbeschluss damit befassen sollen, damit noch vor der Kommunalwahl
notwendige Beschlüsse gefasst werden können.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de