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200038 · Beschlussvorlage

Verkehrssituation in der Ulrich-von-Hassell-Straße

Nummer
200038
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200038
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verkehrssituation in der Ulrich-von-Hassell-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Variante 2 - Einrichtung einer Einbahnstraße ab Hausnummer 26 bis
zur Einmündung Julius-Leber-Straße zur Verbesserung der
Verkehrssituation wird zugestimmt.
2. In der Ulrich-von-Hassell-Straße wird in Höhe Hausnr. 50 der Einrichtung
einer Einengung als Querungshilfe zugestimmt.
Begründung
Zur Verbesserung der Verkehrssituation der Ulrich-von-Hassell-Straße wird
gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses zu DS-Nr.:1612979 und dem
Antrag DS-Nr.:1613442 ein Beschlussvorschlag für die Umgestaltung
erarbeitet.
Zusätzlich war nach Annahme des Antrages DS-Nr.: 1713139 seitens der
Verwaltung zu prüfen, ob die Kriterien zur Einrichtung einer Fahrradstraße hier
erfüllt sind.
I. Folgende Varianten wurden untersucht:
Variante 1 - Einrichtung einer Tempo-30-Zone (siehe III.1.)
Variante 2 - Einrichtung einer Einbahnstraße (siehe III.2.)
Variante 3 – Fahrradstraße (siehe IV.)
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Variante 2 – Einrichtung einer
Einbahnstraße - auszuführen. Die Einbahnstraße wird erst ab Hausnummer 26
in Richtung Julius-Leber-Straße angeordnet. Der Vorteil im Gegensatz zu den
anderen beiden Varianten ist, dass dem Radverkehr eine eigene SpurführungSeite 1 von 9

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ermöglicht wird und gleichzeitig viele Parkmöglichkeiten eingeplant werden
können. Die Umwegefahrten sind bei Einrichtung einer nur für einen Teilbereich
geltenden Einbahnstraße eher gering. Zudem wurde die Einrichtung einer
Einbahnstraße auch seitens der Anwohner vorgeschlagen. Die neue
Fahrbahnaufteilung und Radverkehrsführung der Ulrich-von Hassell-Straße bei
Variante 2 schließt sich an die vorhandene Verkehrsführung im oberen Bereich
der Ulrich-von-Hassell-Straße mit den beidseitigen Schutzstreifen an.
Als weiteres Ergebnis des Ortstermins wird eine Querungshilfe in Höhe Haus-
Nr.50 für erforderlich gehalten. Viele Schul- und Kindergartenkinder vom
Wohngebiet Josef-Wirmer-Straße zur Finkenhofschule und zum anliegenden
Kindergarten sowie Schüler vom Finkenhof zum Schulzentrum Hardtberg
müssen die Straße hier queren. Bei einer Einbahnstraßenregelung wird die
Querungsmöglichkeit durch Einrichtung einer Einengung in diesem Bereich
verbessert.
II. Bestandsaufnahme
Es wurde eine detaillierte Zählung des Kfz-, Rad- und Fußverkehrs zur
genauen Beurteilung der Situation im März 2018 durchgeführt. Die Zählung des
Radverkehrs hat in der Zeit von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr 46 Radfahrer im
Vergleich zu 1557 Kfz festgestellt. Die querenden Fußgänger betrugen in der
Spitzenstunde 24 FG/h, über den Tag verteilt queren hier 165 Fußgänger.
Ebenso wurde im Juni 2017 mit Hilfe eines Seitenradargerätes der KFZ-
Verkehr erfasst, um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu prüfen. Ein
besonderer Bedarf wird erst dann gesehen, wenn deutlich mehr als 15% der
Kfz die zulässige Höchstgeschwindigkeit so überschreiten, dass ein
Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Dieser Wert ist
in NRW im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs Maßstab, ab
wann eine besondere Gefahrenlage besteht, die eine Überwachung außerhalb
einer klassischen Gefahrenstelle (Unfallhäufung, Schulen, Seniorenheime etc.)
ermöglicht. Hier in der Ulrich-von-Hassell-Straße liegt der gemessene Anteil der
Kfz, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, nur bei
durchschnittlich 5,5 %. Wird nur die Richtung bergab betrachtet liegt die
Überschreitung bei 8,7 %.
Die Unfallsituation wurde bei der Polizei abgefragt; das Ergebnis zeigt eine
unauffällige Verkehrslage. Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung
ergaben demnach keine Auffälligkeiten.
Dennoch ist die Umgestaltung der Ulrich-von-Hassell-Straße aus
Verkehrssicherheitsgründen erforderlich, da die vorhandene
Radverkehrsführung nach Straßenverkehrsordnung so nicht mehr zulässig ist.
Die Anlage von Radfahrstreifen würde nach den heutigen Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen (RAST) eine Fahrbahnbreite von 11,70 m incl. eines
einseitigen Parkstreifens erforderlich machen. Bei einer vorh. Breite von ca.
7,50 m ist jedoch nach den heutigen Richtlinien die Anlage von Radfahrstreifen
nicht ausreichend breit auszuführen.Seite 2 von 9

Seite 3
Auch wurden die Anliegen der Anwohner der Ulrich-von-Hassell-Straße, die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken oder eine Klassifizierung
als Einbahnstraße vorzunehmen, im Rahmen eines Ortstermins im November
2017 mit Bürgerbeteiligung erörtert. Grundsätzlich wurden im Weiteren
Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Verkehrssicherheit für den
Radverkehr sowie die Parksituation geprüft.
2. Stellungnahme zur DS-Nr. 1612979,1613442:
Zu 1.: Einrichtung einer Tempo 30-Zone
Bisher ist die Ulrich-von-Hassell-Straße als verkehrswichtige Verbindung
zwischen Konrad-Adenauer-Damm und Julius-Leber-Straße mit Tempo 50 als
innerörtliche Regelgeschwindigkeit beschildert. Wenn die vorgenannte
Verbindungsfunktion nicht in dem Umfang gesehen wird, wäre die
Beschilderung als Tempo-30-Zone möglich. Die Einrichtung einer Tempo 30
Zone würde eine Neuaufteilung der Fahrbahn ermöglichen, bei der am
Fahrbahnrand alternierendes Parken markiert werden könnte, um gleichzeitig
eine verkehrsberuhigende Wirkung zu erzielen (siehe Plan Variante 1 - Tempo
30-Zone) Hierzu wäre auch ein Ratsbeschluss zur Änderung des
Vorfahrtsstraßennetzes notwendig. Da jedoch in einer Tempo 30-Zone keine
Radverkehrsanlagen angeordnet werden können, wird diese Variante nicht
befürwortet.
Zu 2.: Einbahnstraße bergab (vom KAD kommend ab Max-Habermann-Str.)
Eine Einbahnstraße vom Konrad-Adenauer-Damm in Richtung Julius-Leber-
Straße wäre im unteren Teil der Ulrich-von-Hassell-Straße ab Hausnummer 26
umsetzbar. In diesem Bereich sind bei einer vorhandenen Fahrbahnbreite von
7,50 m die Einrichtung eines einseitigen Parkstreifens auf der Nordseite sowie
beidseitige Schutzstreifen für den Radverkehr möglich (siehe Plan Variante 2 -
Einbahnstraße). Bei Einrichtung einer Einbahnstraße entstehen zwar
Umwegefahrten, jedoch wäre für den Durchgangsverkehr in Richtung Konrad-
Adenauer-Damm dies nur ein Umweg über den Knotenpunkt Konrad-
Adenauer-Damm/Julius-Leber-Straße von etwa 200 m, für die Anwohner
zwischen Hausnr. 26 und Julius-Leber-Straße mit Fahrtrichtung Konrad-
Adenauer-Damm von etwa 1000 m.
Zu 3.: Installation von Bremsschwellen zur Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Unfallsituation wurde bei der Polizei abgefragt; das Ergebnis zeigt eine
unauffällige Verkehrslage. Danach besteht dort keine besondere Gefahrenlage,
die aus Sicht der Verwaltung weitere Maßnahmen dringend erforderlich
machen würde.Seite 3 von 9

Seite 4
Zu 4.: Freihalten der Zuwegung zu den Häusern
Die Stichwege zu den Reihenhäusern sind alle als Fußwege gewidmet und
dürfen daher nicht befahren werden. Eine Notwendigkeit der Zufahrt für
Rettungsdienste ist an solchen Wohnwegen bis 50 m Länge nicht erforderlich.
Daher sind an diesen Stichwegen keine Maßnahmen erforderlich.
Zu 5.: Einrichtung von Parkbuchten bergauf auf der rechten Seite
Bei Einrichtung einer Einbahnstraße wäre die Verlagerung des Parkstreifens
bergauf auf die rechte Seite möglich.
Zu 6.: Gespräche mit den Telekom Baskets wegen Bereitstellung von Parkraum
und mit anliegenden Firmen im Hinblick auf eine Nutzung der dortigen
Tiefgaragen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf dem beschrankten Parkplatz des
Telekom Domes Stellplatzflächen anzumieten. Es gibt bereits eine
Vereinbarung mit einer angrenzenden Firma. Zusätzlich steht im öffentlichen
Straßenraum auf dem Gelände des Telekom Domes eine Vielzahl von
Stellplätzen zur Verfügung. Für die angrenzenden Firmen besteht zudem die
Möglichkeit am Programm „Jobwärts“ der Stadt Bonn, welches Bestandteil des
Förderprojektes Lead City ist, teilzunehmen. JOBWÄRTS richtet sich an
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Im Fokus stehen dabei die Wege der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Arbeitsort. Kommunen, Arbeitgeber,
Verkehrsunternehmen, Mobilitätsdienstleister und weitere Partner arbeiten eng
zusammen, um innovative und attraktive Mobilitätsangebote zu entwickeln, die
Pendlerinnen und Pendler gezielt zur Nutzung neuer Wege motivieren.
3. Fahrradstraße (Stellungnahme zur DS-Nr.:1713139)
Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten und kommen dann in
Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies
alsbald zu erwarten ist. Anlieger können durch Zusatzzeichen zugelassen
werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Fahrradstraßen
dienen zum einen der Erschließungsfunktion im Radwegenetz, zum anderen
können sie aber auch auftretende Schülerpulks sicher und komfortabel zur
Schule führen. Die Umgestaltung in eine Fahrradstraße ist in diesem Fall mit
einer Fahrgasse von 4,75 m einem Sicherheitsabstand von 0,75 m zum
Parkstreifen, der mit 2,15 m Breite ausgeführt wird, technisch möglich (siehe
Plan Variante 3 –Fahrradstraße). Die Zählung des Radverkehrs im März 2018
hat in der Zeit von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr nur 46 Radfahrer im Vergleich zu
1557 Kfz festgestellt. Da Fahrradstraßen nur dort eingerichtet werden dürfen,
wo der Fahrradverkehr zukünftig überwiegt, ist hier die Einrichtung einer
Fahrradstraße rechtlich nicht möglich.Seite 4 von 9

Seite 5
V. Kosten
Die Kosten für die neue Markierung und Beschilderung der Variante 2 –
Einbahnstraße und Einrichtung einer Einengung lägen bei 20.000 €.
Kostenschätzung für die verschiedenen Varianten:
Variante 1 – Tempo 30-Zone: 6.000 € Markierung + 13.000 € Mittelinsel
Variante 2 – Einbahnstraße: 13.000 € Markierung + 7000 € Einengung
Variante 3 – Fahrradstraße: 18.000 € Markierung + 13.000 € Mittelinsel
Finanzkasten für die Kosten der von der Verwaltung favorisierten Variante 2:
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.000 EUR 161001207/
72.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung 20.000 EUR
Anlage/n
1 Umgestaltung Variante 1 Tempo 30 (öffentlich)Seite 5 von 9

Seite 6
2 Umgestaltung Variante 2 Einbahnstrasse (öffentlich)
3 Umgestaltung Variante 3 Fahrradstrasse (öffentlich)Seite 6 von 9

  


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Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de