200038 · Beschlussvorlage
Verkehrssituation in der Ulrich-von-Hassell-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 200038
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200038 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verkehrssituation in der Ulrich-von-Hassell-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Variante 2 - Einrichtung einer Einbahnstraße ab Hausnummer 26 bis zur Einmündung Julius-Leber-Straße zur Verbesserung der Verkehrssituation wird zugestimmt. 2. In der Ulrich-von-Hassell-Straße wird in Höhe Hausnr. 50 der Einrichtung einer Einengung als Querungshilfe zugestimmt. Begründung Zur Verbesserung der Verkehrssituation der Ulrich-von-Hassell-Straße wird gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses zu DS-Nr.:1612979 und dem Antrag DS-Nr.:1613442 ein Beschlussvorschlag für die Umgestaltung erarbeitet. Zusätzlich war nach Annahme des Antrages DS-Nr.: 1713139 seitens der Verwaltung zu prüfen, ob die Kriterien zur Einrichtung einer Fahrradstraße hier erfüllt sind. I. Folgende Varianten wurden untersucht: Variante 1 - Einrichtung einer Tempo-30-Zone (siehe III.1.) Variante 2 - Einrichtung einer Einbahnstraße (siehe III.2.) Variante 3 – Fahrradstraße (siehe IV.) Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Variante 2 – Einrichtung einer Einbahnstraße - auszuführen. Die Einbahnstraße wird erst ab Hausnummer 26 in Richtung Julius-Leber-Straße angeordnet. Der Vorteil im Gegensatz zu den anderen beiden Varianten ist, dass dem Radverkehr eine eigene SpurführungSeite 1 von 9 Seite 2 ermöglicht wird und gleichzeitig viele Parkmöglichkeiten eingeplant werden können. Die Umwegefahrten sind bei Einrichtung einer nur für einen Teilbereich geltenden Einbahnstraße eher gering. Zudem wurde die Einrichtung einer Einbahnstraße auch seitens der Anwohner vorgeschlagen. Die neue Fahrbahnaufteilung und Radverkehrsführung der Ulrich-von Hassell-Straße bei Variante 2 schließt sich an die vorhandene Verkehrsführung im oberen Bereich der Ulrich-von-Hassell-Straße mit den beidseitigen Schutzstreifen an. Als weiteres Ergebnis des Ortstermins wird eine Querungshilfe in Höhe Haus- Nr.50 für erforderlich gehalten. Viele Schul- und Kindergartenkinder vom Wohngebiet Josef-Wirmer-Straße zur Finkenhofschule und zum anliegenden Kindergarten sowie Schüler vom Finkenhof zum Schulzentrum Hardtberg müssen die Straße hier queren. Bei einer Einbahnstraßenregelung wird die Querungsmöglichkeit durch Einrichtung einer Einengung in diesem Bereich verbessert. II. Bestandsaufnahme Es wurde eine detaillierte Zählung des Kfz-, Rad- und Fußverkehrs zur genauen Beurteilung der Situation im März 2018 durchgeführt. Die Zählung des Radverkehrs hat in der Zeit von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr 46 Radfahrer im Vergleich zu 1557 Kfz festgestellt. Die querenden Fußgänger betrugen in der Spitzenstunde 24 FG/h, über den Tag verteilt queren hier 165 Fußgänger. Ebenso wurde im Juni 2017 mit Hilfe eines Seitenradargerätes der KFZ- Verkehr erfasst, um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu prüfen. Ein besonderer Bedarf wird erst dann gesehen, wenn deutlich mehr als 15% der Kfz die zulässige Höchstgeschwindigkeit so überschreiten, dass ein Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Dieser Wert ist in NRW im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs Maßstab, ab wann eine besondere Gefahrenlage besteht, die eine Überwachung außerhalb einer klassischen Gefahrenstelle (Unfallhäufung, Schulen, Seniorenheime etc.) ermöglicht. Hier in der Ulrich-von-Hassell-Straße liegt der gemessene Anteil der Kfz, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, nur bei durchschnittlich 5,5 %. Wird nur die Richtung bergab betrachtet liegt die Überschreitung bei 8,7 %. Die Unfallsituation wurde bei der Polizei abgefragt; das Ergebnis zeigt eine unauffällige Verkehrslage. Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung ergaben demnach keine Auffälligkeiten. Dennoch ist die Umgestaltung der Ulrich-von-Hassell-Straße aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich, da die vorhandene Radverkehrsführung nach Straßenverkehrsordnung so nicht mehr zulässig ist. Die Anlage von Radfahrstreifen würde nach den heutigen Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST) eine Fahrbahnbreite von 11,70 m incl. eines einseitigen Parkstreifens erforderlich machen. Bei einer vorh. Breite von ca. 7,50 m ist jedoch nach den heutigen Richtlinien die Anlage von Radfahrstreifen nicht ausreichend breit auszuführen.Seite 2 von 9 Seite 3 Auch wurden die Anliegen der Anwohner der Ulrich-von-Hassell-Straße, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken oder eine Klassifizierung als Einbahnstraße vorzunehmen, im Rahmen eines Ortstermins im November 2017 mit Bürgerbeteiligung erörtert. Grundsätzlich wurden im Weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Verkehrssicherheit für den Radverkehr sowie die Parksituation geprüft. 2. Stellungnahme zur DS-Nr. 1612979,1613442: Zu 1.: Einrichtung einer Tempo 30-Zone Bisher ist die Ulrich-von-Hassell-Straße als verkehrswichtige Verbindung zwischen Konrad-Adenauer-Damm und Julius-Leber-Straße mit Tempo 50 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit beschildert. Wenn die vorgenannte Verbindungsfunktion nicht in dem Umfang gesehen wird, wäre die Beschilderung als Tempo-30-Zone möglich. Die Einrichtung einer Tempo 30 Zone würde eine Neuaufteilung der Fahrbahn ermöglichen, bei der am Fahrbahnrand alternierendes Parken markiert werden könnte, um gleichzeitig eine verkehrsberuhigende Wirkung zu erzielen (siehe Plan Variante 1 - Tempo 30-Zone) Hierzu wäre auch ein Ratsbeschluss zur Änderung des Vorfahrtsstraßennetzes notwendig. Da jedoch in einer Tempo 30-Zone keine Radverkehrsanlagen angeordnet werden können, wird diese Variante nicht befürwortet. Zu 2.: Einbahnstraße bergab (vom KAD kommend ab Max-Habermann-Str.) Eine Einbahnstraße vom Konrad-Adenauer-Damm in Richtung Julius-Leber- Straße wäre im unteren Teil der Ulrich-von-Hassell-Straße ab Hausnummer 26 umsetzbar. In diesem Bereich sind bei einer vorhandenen Fahrbahnbreite von 7,50 m die Einrichtung eines einseitigen Parkstreifens auf der Nordseite sowie beidseitige Schutzstreifen für den Radverkehr möglich (siehe Plan Variante 2 - Einbahnstraße). Bei Einrichtung einer Einbahnstraße entstehen zwar Umwegefahrten, jedoch wäre für den Durchgangsverkehr in Richtung Konrad- Adenauer-Damm dies nur ein Umweg über den Knotenpunkt Konrad- Adenauer-Damm/Julius-Leber-Straße von etwa 200 m, für die Anwohner zwischen Hausnr. 26 und Julius-Leber-Straße mit Fahrtrichtung Konrad- Adenauer-Damm von etwa 1000 m. Zu 3.: Installation von Bremsschwellen zur Geschwindigkeitsbegrenzung Die Unfallsituation wurde bei der Polizei abgefragt; das Ergebnis zeigt eine unauffällige Verkehrslage. Danach besteht dort keine besondere Gefahrenlage, die aus Sicht der Verwaltung weitere Maßnahmen dringend erforderlich machen würde.Seite 3 von 9 Seite 4 Zu 4.: Freihalten der Zuwegung zu den Häusern Die Stichwege zu den Reihenhäusern sind alle als Fußwege gewidmet und dürfen daher nicht befahren werden. Eine Notwendigkeit der Zufahrt für Rettungsdienste ist an solchen Wohnwegen bis 50 m Länge nicht erforderlich. Daher sind an diesen Stichwegen keine Maßnahmen erforderlich. Zu 5.: Einrichtung von Parkbuchten bergauf auf der rechten Seite Bei Einrichtung einer Einbahnstraße wäre die Verlagerung des Parkstreifens bergauf auf die rechte Seite möglich. Zu 6.: Gespräche mit den Telekom Baskets wegen Bereitstellung von Parkraum und mit anliegenden Firmen im Hinblick auf eine Nutzung der dortigen Tiefgaragen Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf dem beschrankten Parkplatz des Telekom Domes Stellplatzflächen anzumieten. Es gibt bereits eine Vereinbarung mit einer angrenzenden Firma. Zusätzlich steht im öffentlichen Straßenraum auf dem Gelände des Telekom Domes eine Vielzahl von Stellplätzen zur Verfügung. Für die angrenzenden Firmen besteht zudem die Möglichkeit am Programm „Jobwärts“ der Stadt Bonn, welches Bestandteil des Förderprojektes Lead City ist, teilzunehmen. JOBWÄRTS richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Im Fokus stehen dabei die Wege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Arbeitsort. Kommunen, Arbeitgeber, Verkehrsunternehmen, Mobilitätsdienstleister und weitere Partner arbeiten eng zusammen, um innovative und attraktive Mobilitätsangebote zu entwickeln, die Pendlerinnen und Pendler gezielt zur Nutzung neuer Wege motivieren. 3. Fahrradstraße (Stellungnahme zur DS-Nr.:1713139) Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten und kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Anlieger können durch Zusatzzeichen zugelassen werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Fahrradstraßen dienen zum einen der Erschließungsfunktion im Radwegenetz, zum anderen können sie aber auch auftretende Schülerpulks sicher und komfortabel zur Schule führen. Die Umgestaltung in eine Fahrradstraße ist in diesem Fall mit einer Fahrgasse von 4,75 m einem Sicherheitsabstand von 0,75 m zum Parkstreifen, der mit 2,15 m Breite ausgeführt wird, technisch möglich (siehe Plan Variante 3 –Fahrradstraße). Die Zählung des Radverkehrs im März 2018 hat in der Zeit von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr nur 46 Radfahrer im Vergleich zu 1557 Kfz festgestellt. Da Fahrradstraßen nur dort eingerichtet werden dürfen, wo der Fahrradverkehr zukünftig überwiegt, ist hier die Einrichtung einer Fahrradstraße rechtlich nicht möglich.Seite 4 von 9 Seite 5 V. Kosten Die Kosten für die neue Markierung und Beschilderung der Variante 2 – Einbahnstraße und Einrichtung einer Einengung lägen bei 20.000 €. Kostenschätzung für die verschiedenen Varianten: Variante 1 – Tempo 30-Zone: 6.000 € Markierung + 13.000 € Mittelinsel Variante 2 – Einbahnstraße: 13.000 € Markierung + 7000 € Einengung Variante 3 – Fahrradstraße: 18.000 € Markierung + 13.000 € Mittelinsel Finanzkasten für die Kosten der von der Verwaltung favorisierten Variante 2: Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.000 EUR 161001207/ 72.1000 2020 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung 20.000 EUR Anlage/n 1 Umgestaltung Variante 1 Tempo 30 (öffentlich)Seite 5 von 9 Seite 6 2 Umgestaltung Variante 2 Einbahnstrasse (öffentlich) 3 Umgestaltung Variante 3 Fahrradstrasse (öffentlich)Seite 6 von 9 !"# $ %#& ' # "()" *+, # !- !!.,/ !0 % 12# !3!24"5.%".!2 44.%".67%44)%8.%# 369:16 3 ' # 48 3333 %,!; /<$ !:, # - !!!.,/ !' 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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de