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200032-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Radschnellweg statt dreispurigem Ausbau des Tausendfüßlers (BAB 565)

Nummer
200032-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200032 Radschnellweg statt dreispurigem Ausbau des Tausendfüßlers (BAB 565)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200032-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Radschnellweg statt dreispurigem Ausbau des
Tausendfüßlers (BAB 565)
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.02.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat sich gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis sowie den
benachbarten kreisangehörigen Kommunen für einen Landes-Radschnellweg
eingesetzt, der eine leistungsfähige Anbindung auf einer Ost-West-Achse aus
dem westlichen Teil des Rhein-Sieg-Kreises aus Richtung
Meckenheim/Rheinbach über Endenich nach Bonn und weiter über die
Nordbrücke nach Troisdorf und Niederkassel für die zunehmende Zahl der
Radpendler ermöglicht.
Die geplante Radschnellverbindung in einer Länge von rund 24 km wurde in
den Gesprächen mit dem Landesverkehrsministerium sowie mit dem
Landesverkehrsminister Wüst durchaus begrüßt.
Die nähere Betrachtung des Bonner Abschnittes mit der Parallelführung zur
Autobahn BAB 565 insbesondere zwischen Endenicher Ei und Autobahnkreuz
Bonn-Nord wurde allerdings seitens des Landes als nicht wirtschaftlich
darstellbar eingestuft sowie in der Kürze der Zeit als nicht realisierbar
eingeschätzt.
Daher soll das Projekt zwar nach wie vor gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis
und den angrenzenden Kommunen weiterverfolgt werden, aber zwischen
Endenicher Ei und Nordbrücke soll eine alternative Streckenführung entwickelt
werden.
Über diese Bonner Routenführung soll dann eine Planungsvereinbarung
zwischen der Stadt Bonn und dem Landesverkehrsministerium abgeschlossen
werden, um die Planung in eigener Zuständigkeit weiterführen zu können und
entsprechende Landesfördertöpfe in Anspruch nehmen zu können.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de