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200032 · Antrag

Radschnellweg statt dreispurigem Ausbau des Tausendfüßlers (BAB 565)

Nummer
200032
Art
Antrag
Veröffentlicht
11.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.02.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 84,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200032-1 ST Radschnellweg statt dreispurigem Ausbau des Tausendfüßlers (BAB 565)
  2. 200032-2 AA Radschnellweg statt dreispurigem Ausbau des Tausendfüßlers (BAB 565) Antrag zur Vorlage 200032

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Antrag
öffentlich
200032
Antragsteller/in:
DIE LINKE., Dr. Michael Faber, Holger Schmidt, Tobias Haßdenteufel
16.01.20
Radschnellweg statt dreispurigem Ausbau des
Tausendfüßlers (BAB 565)
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.02.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Rat hält am mehrfach bekundeten Ziel fest, entlang des
Tausendfüßlers (BAB 565) einen Radschnellweg zu realisieren.
2. Er fordert die Verkehrsministerien von Land und Bund auf, bei der
„Sanierung“ des Tausendfüßlers (BAB 565) auf den beidseitigen dreispurigen
Ausbau zu verzichten und stattdessen diesen Radschnellweg mit einzuplanen.
3. Die Verwaltung prüft andernfalls Einwendungen gegen die
Planfeststellung und bereitet diese vor. Der Rat behält sich – nach vorherigem
erneuten Beschluss – die Geltendmachung vor.
Begründung
Der Bonner Stadtrat hat mehrmals an das Land appelliert, im Zuge der
„Sanierung“ des Tausendfüßlers einen (Landes-)Radschnellweg einzuplanen.
Mit Verweis auf räumliche Probleme, zu erwartende Kostensteigerungen und
das fortgeschrittenen Planungsverfahren hat der NRW-Verkehrsminister im
Dezember 2019 eine solche Einplanung abgelehnt, sondern stattdessen für
eine unabhängige Radschnellverbindung durch die Stadt Förderung in Aussicht
gestellt. Dies ist für die Stadt Bonn mehr als unbefriedigend, da eine
vergleichbar direkte und komfortable Radverbindung quer durch die Stadt
jedoch selbst bei großzügiger Ausweisung von Umweltspuren unrealistisch ist.
Mit dem Verzicht auf den dreispurigen Ausbau des Tausendfüßlers für den
Autoverkehr würden sich die räumlichen Probleme der zusätzlich erweiterten
Trassenführung sowie Kostensteigerungen durch den Radschnellweg auffangen
lassen. Zugleich würde hier angesichts der Klimaanstrengungen und CO2-Seite 1 von 2

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Minderungszusagen der Stadt Bonn zumindest eine annähernde Gleichstellung
eines klimaverträglichen Mobilitätsträgers hinsichtlich des Verkehrswegs
gegenüber dem Automobil erreicht. Darüber hinaus würden sich
voraussichtlich durch die dann insgesamt verringerte Trasse Konflikte mit
Anrainern (Tierheim, Gewerbetreibende u.a.) jedenfalls minimieren.
Die sich durch die Änderung und Hinzuplanung des Radschnellwegs ergebende
zeitliche Verzögerung erscheint nicht so groß und ist vor dem Hintergrund
eines unwahrscheinlichen Maßnahmenbeginns im Jahr 2021 angesichts der
noch mit der Trassenführung verbundenen und soweit bekannt nicht gelösten
Konflikte verkraftbar.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de