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200029 · Mitteilungsvorlage

Mäh- und Gehölzpflegearbeiten an den Rheinufern

Nummer
200029
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses 13.02.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200029
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Mäh- und Gehölzpflegearbeiten an den Rheinufern
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss 13.02.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der letzten Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 19.12.2019
wurde im Zusammenhang mit der Vorlage zu den Mäh- und
Gehölzpflegearbeiten (DS 190626) an den Hochwasserdeichen des Rheins und
der Sieg um eine Darstellung der Pflegearbeiten an den Rheinufern
(Rheinufermauern) gebeten.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Aktuelle Pflege:
Aktuell wird das linke Rheinufer (Bonn und Bad Godesberg) im Frühjahr und im
Herbst durch einen Unternehmer gepflegt, d. h. im Frühjahr wird auf der
Mauerkrone der krautige Aufwuchs geschnitten, im Herbst die Mauerkrone und
die Mauer selbst. Hierbei werden krautiger Aufwuchs und Sträucher entfernt.
Außerdem werden die Bermen und Steinschüttungen durch unser eigenes
Personal bei entsprechenden Wasserständen nach Bedarf auf beiden
Rheinseiten gekürzt.
Aufgrund des, im Vergleich zum linken Ufer, geringeren Aufwandes wird das
rechte Rheinufer durch Personal des Tiefbauamts in vergleichbarer Weise
unterhalten.
Aspekte der Unterhaltung:
Die halbjährliche Kürzung des Aufwuchses auf der Mauerkrone dient der
Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Somit ist gewährleitet, dass keine
Vegetationsbestandteile den Fuß-/Radweg einengen. Außerdem ist dadurch
eine Sichtkontrolle der Geländer durch die Straßenunterhaltung des
Tiefbauamts gewährleistet.
Die jährliche Kürzung des Aufwuchses an der Mauer dient der Bewahrung der
Standsicherheit. Diese Maßnahmen können auf Grund naturschutzfachlicher
Aspekte nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden.
Ab Oktober hat die Avifauna ihre Brutpflege und Nestnutzung beendet.
Die naturschutzfachrelevanten krautigen Arten haben sich für die nächste
Vegetationsperiode versamt und/oder sind eingezogen. Daher werden die
Mahd- und Gehölzarbeiten im Oktober ausgeführt. Da bis Ende Februar
Vegetationsruhe herrscht, ist bis dahin nur ein marginaler Zuwachs vorhanden,
welcher aus vegetationstechnischen Gründen nicht noch einmal gekürzt
werden kann.Seite 1 von 2

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Bei Steinschüttungen ist aus ingenieurbiologischer Sicht ein Kraut- und
Strauchbewuchs zur Uferstabilisierung sogar gewünscht. Die Wurzeln der
Sträucher, Gräser und Stauden verankern die Steine in ihrer Position und
schützen die Böschung gegen Wellenschlag.
Aktuelle Kosten:
Die Kosten im Jahr 2019 für die Mäh- und Gehölzarbeiten durch den
Unternehmer haben rund 48.000 € brutto betragen. (Hierin ist die Deichpflege
nicht enthalten.)
Einschließlich der Kosten für den eigenen Personal- und Geräteeinsatz beträgt
der Aufwand ca. 145.000 € brutto pro Jahr.
Mögliche Maßnahmen:
Eine Intensivierung der Unterhaltungsmaßnahmen ist unter Wahrung der
naturschutzfachlichen Aspekte und der vorhandenen statischen Gegebenheiten
kaum möglich.
Durch das Einkürzen der Gehölze in den Mauern wird zwar der Pflanze immer
wieder Wachstumsenergie aus den Wurzeln entzogen, jedoch kann sie nicht
zur Gänze entfernt werden. Die Wurzeln sind im Mauerwerk eingewachsen. Bei
einer Rodung des Wurzelstockes würden große Schäden in den Mauern
entstehen. Diese könnten im Rahmen der Gewässerunterhaltung nicht beseitigt
werden, da die Mauern Ingenieurbauwerke sind und entsprechende Nachweise
sowie Statiken zu erbringen wären.
Durch eine grundlegende Sanierung der Ufermauern könnten die Sträucher
nachhaltig entfernt werden und ein erneuter Aufwuchs mittelfristig verhindert
werden. Dies würde jedoch eine sehr umfangreiche und finanziell äußerst
aufwändige abschnittsweise Großinvestition bedeuten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de