200025 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn Röttgen, An den Eichen 41 - Errichtung eines Wohnhauses Az.: 167604 VO
Kerndaten
- Nummer
- 200025
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 200025 Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn Röttgen, An den Eichen 41 - Errichtung eines Wohnhauses Az.: 167604 VO Beratungsfolge Unterausschuss Bauplanung 12.02.2020 Anhörung Beschlussvorschlag Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, weil das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen § 30 Baugesetzbuch (BauGB) verstößt. Begründung Die Antragstellerin stellte am 12.08.2019, hier eingegangen am 15.08.2019, eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines freistehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück An den Eichen 41 in 53125 Bonn. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 7516-2 vom 23.05.1960 und ist demzufolge planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Der Bebauungsplan legt für das in der Rede stehende Grundstück eine offene, I-geschossige Bauweise mit geneigter Dachfläche (45- 50°) fest. Das Bauvorhaben widerspricht hinsichtlich der Dachform sowie der Geschossigkeit den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da zum einen entgegen der ausgewiesenen Eingeschossigkeit wenigstens zwei Vollgeschosse geplant sind und zum anderen anstatt der geneigten Dachfläche (45-50°) ein Tonnendach errichtet werden soll. Die Realisierung dieses Bauvorhabens könnte somit allenfalls durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen. In dem in Rede stehenden Plangebiet gibt es bereits Gebäude mit abweichender Geschossigkeit bzw. Dachform/-neigung. Als markantestes Vorbild gilt insbesondere die schräg gegenüberliegende Nachbarbebauung An den Eichen 22. Die von der Antragstellerin dargelegte Bauplanung stellt nahezu eine Kopie dieser Bestandsbebauung dar. Da dieses Vergleichsobjekt jedoch städtebaulich als Ausreißer zu werten ist, kann ein Bezug darauf nichtSeite 1 von 3 Seite 2 akzeptiert werden. In anderen zuvor erwähnten Vergleichsfällen sind zwei Geschosse und ein flachgeneigtes Dach zugelassen worden, was hier ebenfalls akzeptiert werden könnte. Da die Antragstellerin jedoch keine Umplanung vornehmen möchte, wird die Bauvoranfrage negativ beschieden. Anlage/n 1 Plan An den Eichen 41 (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de