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200025 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn Röttgen, An den Eichen 41 - Errichtung eines Wohnhauses Az.: 167604 VO

Nummer
200025
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Bauplanung 12.02.2020 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
200025
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn Röttgen, An den Eichen 41
- Errichtung eines Wohnhauses
Az.: 167604 VO
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung 12.02.2020 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, weil das Bauvorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen § 30
Baugesetzbuch (BauGB) verstößt.
Begründung
Die Antragstellerin stellte am 12.08.2019, hier eingegangen am 15.08.2019,
eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines freistehenden Wohngebäudes auf
dem Grundstück An den Eichen 41 in 53125 Bonn.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
Nr. 7516-2 vom 23.05.1960 und ist demzufolge planungsrechtlich nach § 30
BauGB zu beurteilen. Der Bebauungsplan legt für das in der Rede stehende
Grundstück eine offene, I-geschossige Bauweise mit geneigter Dachfläche (45-
50°) fest.
Das Bauvorhaben widerspricht hinsichtlich der Dachform sowie der
Geschossigkeit den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da zum einen
entgegen der ausgewiesenen Eingeschossigkeit wenigstens zwei
Vollgeschosse geplant sind und zum anderen anstatt der geneigten Dachfläche
(45-50°) ein Tonnendach errichtet werden soll. Die Realisierung dieses
Bauvorhabens könnte somit allenfalls durch eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen.
In dem in Rede stehenden Plangebiet gibt es bereits Gebäude mit
abweichender Geschossigkeit bzw. Dachform/-neigung. Als markantestes
Vorbild gilt insbesondere die schräg gegenüberliegende Nachbarbebauung An
den Eichen 22. Die von der Antragstellerin dargelegte Bauplanung stellt nahezu
eine Kopie dieser Bestandsbebauung dar. Da dieses Vergleichsobjekt jedoch
städtebaulich als Ausreißer zu werten ist, kann ein Bezug darauf nichtSeite 1 von 3

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akzeptiert werden. In anderen zuvor erwähnten Vergleichsfällen sind zwei
Geschosse und ein flachgeneigtes Dach zugelassen worden, was hier
ebenfalls akzeptiert werden könnte.
Da die Antragstellerin jedoch keine Umplanung vornehmen möchte, wird die
Bauvoranfrage negativ beschieden.
Anlage/n
1 Plan An den Eichen 41 (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de