200024 · Antrag
Änderung des § 17 der Hauptsatzung der Stadt Bonn und § 24 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200024
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 21.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Anregung
Dateien
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Antrag öffentlich 200024 Antragsteller/in: Herr Öztürker, Frau Myteveli, Frau Mohr, Herr Kalkan (SPD-Liste) 15.01.2020, Stabsstelle Integration Änderung des § 17 der Hauptsatzung der Stadt Bonn und § 24 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn Beratungsfolge Integrationsrat 05.02.2020 Anregung Inhalt des Antrags 1. Der Integrationsrat Bonn bittet die Stadtverwaltung , die Mitgliederzahl des Integrationsrates – festgelegt in § 17 Abs. (1) Hauptsatzung analog zu § 27 Abs. (1) GO NRW - aufzustocken, damit sie den aktuellen Bevölkerungszahlen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Bonn entsprichen kann. 2. Die Stadtverwaltung wird weiterhin gebeten, § 24 Abs. (1) der GO des Rates der Bundesstadt Bonn an den aktualisierten § 27 Abs. (8) GO NRW anzupassen. Begründung Zu 1. Als der Rat Mitte der 90er Jahre auf Vorschlag des damaligen OB Dr. Daniels die Mitgliedszahl des Integrationsrates auf 27 festlegte, war die Einwohnerzahl der Menschen mit Migrationshintergrund sehr niedrig (ca. 56.000), und es gab weniger Nationalitäten in Bonn als heute der Fall ist. Laut der Verwaltung leben in Bonn mit Stand vom 31.12.2018 ca. 96.919 (d.h. 29%) Menschen mit Migrationshintergrund aus 177 Ländern. Diese Zunahme zeigt deutlich, dass eine Erhöhung der Mitgliederzahl im Integrationsrat erforderlich ist. Die Erhöhung der Mitgliederzahl kann u.a auch die Vielfalt im Integrationsrat widerspiegeln. Der Bevölkerungsschlüssel zur Gründung eines Gremiums stammt noch aus den Anfängen der 90er Jahre. Seitdem wurden viele Kampagnen zur Einbürgerung durchgeführt. Auch der Landesintegrationsrat hat mit seinen Strukturen immer wieder Kampagnen angestoßen und für Einbürgerung geworben. Die Konsequenz dieser Bemühungen spiegelt sich in der aktuellen Bevölkerungsstatistik wieder. In Nordrhein-Westfalen leben nach dem Ausländerregister zwar nur 2,51 Millionen Ausländer, jedoch haben 4,6 Millionen Menschen einen sog. Migrationshintergrund. Deshalb schlägt auch der Landesintegrationsrat vor, den Bevölkerungsschlüssel in § 27 Abs. 1 anzupassen.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 2. Nachdem der neue § 27 GO NRW im Dezember letzten Jahres in Kraft getreten ist, ist die politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte gestärkt worden. • In § 27 Absatz (8) Satz 3 heißt es: „… Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen.“ Hier wird eindeutig klargestellt, dass der Integrationsrat seine Anregungen auch an Rat richten kann. Weiter heißt es: „Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen.“. Die letzte Änderung von §24 der GO des Rates erfolgte 2009. Da auch die Wahlen zum Integrationsrat am 13.09.2020 stattfinden werden, ist es nach unserer Auffassung vorab notwendig, die Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn entsprechend anzupassen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de