200019 · Bürgerbrief
Bürgerbrief: Kanalbaumaßnahme Rosental, 1. Bauabschnitt
Kerndaten
- Nummer
- 200019
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 17.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.087 Zeichen)
An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner des Rosentals im Abschnitt Kölnstraße bis Römerstraße Kanalbaumaßnahme Rosental, 1. Bauabschnitt Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird ab dem 03.02.2020 mit der Durchführung einer Kanal- baumaßnahme im Rosental im Straßenabschnitt zwischen Kölnstraße und Römerstraße beginnen. Die Ausführung erfolgt auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 20.10.2011 beschlos- senen Abwasserbeseitigungskonzeptes. Im 1. Bauabschnitt werden folgende Maßnahmen ausgeführt: - Bau eines neuen Sammelkanals im Abschnitt Drususstraße bis Rosental Hausnummer 33 - Bau von zwei, ca. 10 m tiefen Schachtbauwerken auf Höhe der Graurheindorfer Straße und Rosental Hausnummer 27, - Erneuerung von Straßenablaufleitungen zwischen Graurheindorfer Straße und Drususstraße Der 2. Bauabschnitt umfasst Sanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise. Diese Arbeiten kommen erst nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes im Jahr 2021 zur Ausführung. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbe- hinderungen kommt. Bei den Bauarbeiten im Abschnitt Drususstraße bis Römerstraße wird der Straßenabschnitt voll gesperrt. Anlieger haben die Möglichkeit, bis zur Baustelle vorzufahren. Bei den Arbeiten im Ein- mündungsbereich der Drususstraße wird es PKW ermöglicht werden, in die Drususstraße abzu- biegen, größere Fahrzeuge müssen über die Straße Am Johanneskreuz wieder wenden. Im Abschnitt Graurheindorfer Straße bis Drususstraße kann der Verkehr einspurig am jeweiligen Baubereich vorbeifahren. Beim Bau des Schachtbauwerkes auf Höhe der Graurheindorfer Straße wird die Graurheindorfer Straße gesperrt bzw. als Sackgasse ausgebildet. Im Rosental wird eine einspurige Vorbeifahrt an der Baugrube gewährleistet. Umleitungen werden für jede Verkehrsphase ausgeschildert. Die Erreichbarkeit der Grundstücke und Garagen mit Fahrzeugen wird während des Ausführungs- zeitraumes nicht immer möglich sein. Die Baufirma wird die betroffenen Anwohner rechtzeitig über Beginn und Dauer der Sperrung von Zufahrten informieren.Seite 1 von 2 Straßenbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme in der Erschließungsanlage Rosental im Abschnitt zwischen Kölnstraße und Römerstraße Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgaben- gesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grund- stücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Infor- mationen erhalten. Bauzeit: Die Bauarbeiten des 1. Bauabschnittes werden voraussichtlich bis Ende Januar 2021 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertig- stellung kommen kann. Zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im Jahr 2021, soll der Hauptsammler im Rosental in geschlossener Bauweise mit einem sogenannten Schlauchliner saniert werden (2. Bauabschnitt). Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Straßen- und Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228-77 41 45 wolfgang.froembgen@bonn.de Alle Fragen zu den Anlieger- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) beiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Elke Minuth, Telefon 0228 77-4524 elke.minuth@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu er- ledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Januar 2020 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de