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200018-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen

Nummer
200018-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung federführend
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200018 Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200018-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
15.01.20
Videoübertragung von Sitzungen der
Bezirksvertretungen
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Im Hinblick auf die kurze Zeit zur Prüfung des Antrages war eine Überprüfung der in
der Stellungnahme 1711933ST angenommen Kosten bzw. deren zu Grunde liegende
Technik nicht möglich. Daher geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die in der
Stellungnahme gegebene Antworten weiterhin Bestand haben.
Durch den durch die Digitalisierung ausgelösten hohen Handlungsdruck auf die
städtischen IT kann derzeit nicht sichergestellt werden, dass eine Lösung zur
Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen mit eigenen Kräften
realisiert werden kann. Daher sind hier zusätzlich noch Kosten für eine externe
Umsetzung hinzuzurechnen.
Finanzielle Mittel für die Einrichtung zusätzlicher Videoübertragungen sind im
Haushalt 2020 nicht vorgesehen und müssten für den nächsten Haushalt angemeldet
werden.
Anlage/n
1 1711933ST2 (öffentlich)Seite 1 von 4

Bundesstadt Bonn TOP
Der Oberbürgermeister BE
Amt 10 Stellungnahme der Verwaltung
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1711933ST2
Externes Dokument Eingang Ratsbüro
27.06.2017
Betreff
Videoübertragung von Bezirks- und anderer Gremiensitzungen
Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift
Federführung: Amt 10 27.06.2017 gez. Leinhaas
Dez. I 27.06.2017 gez. Fuchs
Amt 01 30.06.2017 gez. Gehrmann
Genehmigung/Freigabe durch OB/Amt 01 30.06.2017 gez. A. Sridharan
Beratungsfolge Sitzung
Bezirksvertretung Beuel
Bezirksvertretung Bonn
Bezirksvertretung Hardtberg
Bezirksvertretung Bad Godesberg
Rat
Inhalt der Stellungnahme
Die der kleinen Anfrage zugrunde liegenden Fragen hatten folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung wird gebeten, Aufwand und Kosten für eine Ausweitung der Live-
Videoübertragung auf
1. die Sitzungen der Bezirksvertretungen,
2. weitere Ratsgremien, die öffentlich und im Ratssaal tagen,
3. weitere Ratsgremien, die öffentlich und in anderen Räumlichkeiten tagen
zu schätzen und der Verwaltung bekannte mögliche Problematiken bei der
Umsetzung zu nennen.
Allgemeine Vorbemerkungen:
- Um die Einlassungen des Datenschutzbeauftragten: "keine Aufnahme
von anwesenden Zuschauern" zu beachten ist gegebenenfalls die
Sitzordnung in den einzelnen Räumen geeignet zu organisieren.
- Üblicherweise werden Sitzungen tontechnisch aufgezeichnet.
Inwieweit die dafür verwendete Technik für ein Streaming im
Internet die geeignete Qualität aufweist, oder gegebenenfalls
noch anzupassen ist, ist noch zu klären.
- Bei Sitzungen, die in Gebäuden stattfinden, die nicht durch das
städtische Datennetz erschlossen sind, müssen geeignete
Übertragungsmöglichkeiten eingerichtet werden (z.B. ein
dedizierter VDSL-Anschluss, fest installiert für die Übertragung
in der Stadthalle Bad Godesberg, Kosten rund 50 EUR/Monat).Seite 2 von 4

- Für Sitzungsorte die "frei" gewählt werden, z.B. ein Saal im
Hilton Bonn oder ähnlichem, ist noch zu prüfen, ob die
Übertragung mittels eines leistungsfähigen LTE-Routers als
fliegende Übertragung realisiert werden kann. Die Kosten liegen
einmalig bei 700,-- EUR für den Router und geschätzt bei 100 EUR
pro Sitzung für die Datenübertragung.
- Eine externe Vergabe des Livestreams wird in der Regel nach
Stundensätzen abgerechnet, die im Bereich von ca. 500 EUR/Stunde
liegen.
Um die Antworten auf die Fragestellungen zu konkretisieren orientiert
sich die Zusammenstellung der Kosten beispielhaft an das Jahr 2017.
Zu Frage 1
In der Regel tagen zwei Bezirksvertretungen immer gleichzeitig,
- die BV Bonn im Ratssaal und die BV Hardtberg im Rathaus Hardtberg
jeweils dienstags und
- mittwochs die BV Beuel im Rathaus Beuel und die BV Bad Godesberg
in der Stadthalle Bad Godesberg.
Um alle Sitzungen der Bezirksvertretungen zu streamen, sind demzufolge
zwei Übertragungseinrichtungen zusätzlich erforderlich, da für die
Videoübertragung aus dem Stadthaus bereits eine Übertragungs-
einrichtung besteht und diese aber dort für die Übertragungen weiterer
Ratsgremien (siehe Antwort zu Frage 2) benötigt wird.
Kosten für eine zusätzliche Streaminglösung betragen einmalig rund
15.000,-- EUR.
Da die Godesberger Stadthalle keinen direkten Anschluss an das
Datennetz der Stadt Bonn hat, ist die Übertragung der Sitzungen der
BV-Bad Godesberg nur mit zusätzlichen Kosten (siehe allgemeine
Vorbemerkungen), realisierbar.
An Personalkosten für die Betreuung der Technik fallen bei einer
geschätzten "Sendezeit" von ca. 3 Stunden pro Sitzung und einem
Stundensatz von 30 EUR/Stunde rund 2.880 EUR/Jahr für die Übertragung
aller 32 Sitzungen der Bezirksvertretungen an.
Bei der Betreuung der Technik geht die Verwaltung ferner davon aus,
das mehrere Kolleginnen oder Kollegen zusätzlich gefunden werden, die
technisch begabt und interessiert sind, die Technik vor Ort auf
freiwilliger Basis aufzubauen und zu bedienen. Eine "unbeaufsichtigte"
Übertragung ist, so die Erfahrung der letzten Jahre, nicht ratsam.
Zu Frage 2
Insgesamt finden im Ratssaal die Sitzungen von 11 Gremien (zzgl. Rat,
der ja schon übertragen wird) statt. Bei durchschnittlich 8 Sitzungen
pro Jahr müssen 88 Sitzungen zusätzlich übertragen werden.Seite 3 von 4

Bei einer Übertragung aller in Ratssaal stattfindenden Sitzungen, wäre
es angebracht die Technik im Ratssaal fest zu installieren, um den
ständigen Auf- und Abbau und dadurch bedingte mögliche Störungen
vermeiden zu können.
Kosten für die Technik einmalig ca. 20.000,-- EUR.
Bei geschätzter "Sendezeit" von ca. 3 Stunden pro Sitzung für die
Betreuung der Technik und 30 EUR/Stunde entstehen Personalkosten von
rund 7.920 EUR/Jahr.
Zu Frage 3
Im Jahre 2017 finden insgesamt 227 Sitzungen an Ratssitzungen, der
Bezirksvertretungen, der 14 Ausschüssen sowie der 19 Unterausschüssen
bzw. Projektbeiräten statt. Da bis zu 3 Gremien zeitgleich tagen
können, wären insgesamt drei Übertragungseinrichtungen erforderlich.
Kosten für die zusätzlichen Übertragungseinrichtungen rund 30.000,--
EUR einmalig.
Bei geschätzter "Sendezeit" von wieder ca. 3 Stunden pro Sitzung für
die Betreuung der Technik und 30 EUR/Stunde entstehen Personalkosten
in Höhe von 20.430 EUR/Jahr.
Bei der Anzahl und Dichte der zu übertragenden Sitzungen ist jedoch
davon auszugehen, dass die Bedienung der Geräte nicht allein durch
"freiwillige" Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen neben der regulären
Arbeit zu bewerkstelligen ist, da verschiedene Termine für Sitzungen
auch in der Zeit zwischen 12:00 h und 16:00 h liegen können.
Hier ist noch zu prüfen, welche zusätzlichen Möglichkeiten hier in
Anspruch genommen werden können (z.B. Inanspruchnahme externer
Dienstleister, Einsatz von Werkstudenten usw.).Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de