200016-3 AA · Änderungsantrag
Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) Antrag zur Vorlage 200016
Kerndaten
- Nummer
- 200016-3 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200016-3 AA Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion Christian Gold Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Brigitta Poppe-Reiners Fraktion Freie Demokratische Partei Prof. Dr. Wilfried Löbach 05.05.20 Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) Antrag zur Vorlage 200016 Beratungsfolge Rat 07.05.2020 Entscheidung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Präambel Die Ausrufung des Klimanotstands für Bonn war ein symbolischer Akt, dem jetzt Taten folgen müssen. Der Beschlussvorschlag DS 1912774 „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ beschreibt Antworten auf den jüngst ausgerufenen Klimanotstand und beschreibt grundsätzlich richtige Schritte zur verstärkten Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Angesichts der klimapolitischen Notwendigkeiten im Bereich Klimaschutz sehen sich die Antragsteller*in veranlasst, die Vorlage zu ergänzen um weitergehende Antworten auf den Beschluss zur Klimaneutralität des Konzerns Stadt bis zum Jahr 2035 (DS 190232) zu erhalten. Die Antragsteller regen daher auch an, kurzfristig umsetzungsfähige Maßnahmen unmittelbar anzugehen. Des Weiteren sind in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Beschlüsse gefasst worden, die bislang nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden sind. Insbesondere sind hier zu nennen Beschlüsse zu Photovoltaikanlagen (DS 1810516), Innenverdichtung (DS 1711160), Mikroklima (DS 1912296) und Nachhaltigem Bauen (DS 190441), Klimaschutzanträgen (DS 1911758, DS 1911759, DS 1911761, DS 1911762, DS 1911763) und Lastenrädern (DS 1911761). Der Beschlussvorschlag DS 1912774 „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ wird in Anknüpfung an die Empfehlungen des Klimaschutzbeirates um folgende Punkte ergänzt: 1. Die Einzelmaßnahmen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden stetig fortgeführt und erweitert.Seite 1 von 3 Seite 2 2. Die Einzelmaßnahmen sind in einem auf Klimaneutralität bis 2035 ausgerichteten Umsetzungsplan einzubetten, der sowohl die Operationalisierung als auch die Finanzierung beschreibt. Dieser ist zeitnah zu entwickeln und vorzulegen. 3. Der Umsetzungsplan wird mit Zielkorridoren für die CO2-Minderung hinterlegt, zunächst im Zweijahresrhythmus für die ersten sechs Jahre. Danach wird an Hand der Erfahrung der ersten sechs Jahre neu entschieden, in welchen zeitlichen Abständen die folgenden Zwischenziele zu erreichen sind. Ein regelmäßiges Monitoring soll die Maßnahmen begleiten. Beim Nichterreichen der Zwischenziele schlägt die Verwaltung Maßnahmen vor, wie die Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden kann. 4. Alle Maßnahmen zu Erreichung der Klimaneutralität 2035 sollen auf die mit ihnen erreichbare Emissionsminderung bewertet und priorisiert werden. Hierzu sind die Kosten in Bezug auf die CO2 Einsparung ins Verhältnis zu setzen. 5. Die Umsetzung konzeptionell und operationalisiert geplanter Maßnahmen beginnt unmittelbar. Sofern hierzu politische Beschlüsse notwendig sind, werden entsprechende Vorlagen zeitnah den Gremien vorgelegt. Sofern hierzu weitere Planungsschritte erforderlich sind, sind diese - auch unter Hinzunahme zusätzlicher Personal- und Finanzmittel zur Beschlussreife zu bringen. 6. Die Implementierung und die Umsetzung von Klimamaßnahmen werden in Anknüpfung an DS 200292-1 ST aus dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch eine fortlaufende Bürgerbeteiligung begleitet. Die Verwaltung stellt dazu der Politik bis zum zeitnah einen konkreten Umsetzungsvorschlag vor und beziffert die hierfür benötigten Finanzmittel. 7. Das SGB und die SWB erarbeiten zeitnah eine Prioritätenliste mit konkreten Umsetzungsschritten und -maßnahmen, die bei dem kommenden Doppelhaushalt Berücksichtigung finden. 8. Es wird angestrebt zusätzliche Fördermittel und Drittmittel möglichst umfänglich zu nutzen. 9. Die Klimaleitstelle soll eine stärkere Rolle und Verantwortung erhalten. Sie wird mit ausreichend personellen und materiellen Mitteln ausgestattet, die für die Erreichung der Klimaneutralität 2035 notwendig sind. Die Verwaltung legt hierzu zeitnah einen verwaltungsbezogenen Strukturvorschlag sowie eine Kostenangabe zum Beschluss vor. 10.Der Maßnahmenkatalog wird in den Bereichen Energie, Bauen und Mobilität weiterentwickelt und konkretisiert. Hierzu erfolgt eine zeitnahe Abstimmung der Leitstelle Klimaschutz mit den hiermit befassten Verwaltungsstellen. Dadurch darf der Bau von geförderten Wohnungen nicht gefährden oder verhindern werden. 11.Der OB setzt sich beim Deutschen Städtetag und ggf. weiteren Netzwerken dafür ein, dass Klimaschutz zu einer kommunalen Pflichtaufgabe wird. Die entsprechenden Schreiben und politischen Schritte werden der Politik regelmäßig zur Kenntnis gegeben. In diesem Zusammenhang halten die Antragsteller folgende Zielsetzungen und Einzelmaßnahmen für besonders dringlich: 1. Energetische Sanierung städtischer Gebäude 2. Hohe Energieeffizienz bei NeubautenSeite 2 von 3 Seite 3 3. CO2-Abscheidung aus dem Rauchgas der Müllverwertungsanlage 4. Ausbau des Fernwärmenetzes 5. Baum Nach- und Neupflanzungen 6. Regenerative Stromversorgung durch die Stadtwerke Bonn. 7. Vorrang vertikaler Verdichtung vor Versiegelung von grünen Freiflächen. 8. Innen- vor Außenentwicklung 9. Erhaltung und Förderung der Biotopvernetzung 10.Vermeidung von Wärmeinseln und Hitzeeffekten 11.größtmögliche Regenwasserversickerung 12.Verstärkung von Baumnachpflanzungen 13.Nachhaltige Baustoffe und Dämmstoffe im städtischen Bauen 14.Anhebung der Parkgebühren und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung 15.Verbesserung des ÖPNV-Angebots 16.Einwegplastikverbot bei Sonder- und Großveranstaltungen 17.Ausweitung der Biostadt Begründung Der genannte Beschlussvorschlag ist – verstanden als Antwort auf den jüngst ausgerufenen Klimanotstand und die Aufforderung zur zeitnahen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen – ein richtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität der Bundesstadt Bonn. Allerdings kann der Katalog weder als vollständige Auflistung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen noch als Antwort auf den weitergehenden Beschluss zur Klimaneutralität 2035 gewertet werden. Zudem bleiben wesentliche Elemente einer konkreten Umsetzungsplanung – Zieldefinition, Operationalisierung, überprüfbarer Umsetzungspfad und Monitoring – unberücksichtigt und sollten ergänzt werden. Des Weiteren sollten die schon vorliegenden und ggf. noch folgenden Anregungen des Klimaschutzbeirats (insbesondere zur Priorisierung und Bürgerbeteiligung) bei zukünftigen Umsetzungsbeschlüssen berücksichtigt, d.h. mit einbezogen werden. Insgesamt betrachten die Antragsteller den Beschlussvorschlag als einen ersten Schritt, der aber kurzfristig ergänzt und konkretisiert sowie schnellstmöglich um deutlich weitergehende Maßnahmen erweitert werden muss. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de