200016-3 · Mitteilungsvorlage
Kommentierung der Vorlage „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ durch den Klimaschutzbeirat
Kerndaten
- Nummer
- 200016-3
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 10.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200016-3 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Kommentierung der Vorlage „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ durch den Klimaschutzbeirat Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme Rat 26.03.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Klimaschutzbeirat spricht laut Geschäftsordnung Empfehlungen an die Politik aus, die den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz über Mitteilungsvorlagen erreichen. Die letzte MV wurde den Mitgliedern des AUV in der Sitzung am 09.01.2020 (DS 190948) zur Kenntnis gegeben. In den letzten beiden Sitzungen des Klimaschutzbeirates am 30.01.2020 und am 11.02.2020 hat sich der Klimaschutzbeirat mit der Beschlussvorlage „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 200016) der Verwaltung befasst, die am 06.02.2020 im Rat in erster Lesung behandelt wurde. Er gibt dazu folgende Stellungnahme ab: Anmerkung zum Verfahren: Angesichts des Katalogumfanges war die dem KSB gesetzte Frist zur Kommentierung bei weitem nicht ausreichend. Der KSB sollte zu kommentierende Dokumente zukünftig sofort nach Erstellung erhalten. Allgemeine Einschätzung des Maßnahmenkataloges Der Maßnahmenkatalog der Stadtverwaltung ist ein guter erster Schritt in Anbetracht des kurzen Entwicklungszeitraums. Eine Kommentierung, Zustimmung oder Ablehnung der Einzelmaßnahmen ist in der Kürze der für den Klimaschutzbeirat verfügbaren Zeit nicht möglich. Der Klimaschutzbeirat empfiehlt: Die Einbettung der Einzelmaßnahmen in einen auf Klimaneutralität bis 2035 ausgerichteten Gesamtplan. Dieser ist zeitnah zu entwickeln und in die Umsetzung zu bringen. Zwingend ist, dass der Gesamtplan jährliche Zwischenziele je Handlungsfeld aufführt, die regelmäßig überprüft werden (Monitoring) und bei Zielverfehlung durch die Stadt kompensiert werden müssen. Die Maßnahmen sind im Hinblick auf die insgesamt damit zu erreichende Emissionsminderung quantitativ zu bewerten. Die Priorisierung von Maßnahmen sollte auf einer sachlich fundiertenSeite 1 von 2 Seite 2 Grundlage erfolgen, zum Beispiel CO2 Wirksamkeit, Öffentlichkeitswirksamkeit. Handlungsfelder mit hoher Hebelwirkung sollen vorrangig bearbeitet werden Insbesondere Verkehr / Mobilität sollte als eigenes Handlungsfeld aufgenommen werden.1 Die Verwaltung sollte in die Lage versetzt werden, die ressort- übergreifende Zusammenarbeit zu institutionalisieren und auszubauen, zum Beispiel durch eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung. Eine umfassende Einbindung im Sinne einer breit und langfristig angelegten Beteiligung und Mitwirkung der Bürger*innen und betroffener Stakeholder. Das hier vorgesehene Finanzvolumen aus städtischen und externen Mitteln (Bundes- und Landesförderung) deutlich zu erhöhen, um den o.g. Gesamtplan umzusetzen. Anlage/n Keine 1 Diese Empfehlung gibt der Klimaschutzbeirat mehrheitlich. IHK und HWK plädieren abweichend dafür, den Bereich Verkehr aus der Kommentierung auszuklammern, da in der kurzen Zeit keine Abstimmung innerhalb ihrer Organisationen möglich war.Seite 2 von 2
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