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200016-3 · Mitteilungsvorlage

Kommentierung der Vorlage „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ durch den Klimaschutzbeirat

Nummer
200016-3
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200016 Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774)

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200016-3
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Kommentierung der Vorlage „Klimanotstand und
Umsetzung Klimamaßnahmen“ durch den
Klimaschutzbeirat
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
Rat 26.03.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Klimaschutzbeirat spricht laut Geschäftsordnung Empfehlungen an die
Politik aus, die den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz über
Mitteilungsvorlagen erreichen. Die letzte MV wurde den Mitgliedern des AUV in
der Sitzung am 09.01.2020 (DS 190948) zur Kenntnis gegeben.
In den letzten beiden Sitzungen des Klimaschutzbeirates am 30.01.2020 und
am 11.02.2020 hat sich der Klimaschutzbeirat mit der Beschlussvorlage
„Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 200016) der
Verwaltung befasst, die am 06.02.2020 im Rat in erster Lesung behandelt
wurde. Er gibt dazu folgende Stellungnahme ab:
Anmerkung zum Verfahren: Angesichts des Katalogumfanges war die dem
KSB gesetzte Frist zur Kommentierung bei weitem nicht ausreichend. Der KSB
sollte zu kommentierende Dokumente zukünftig sofort nach Erstellung erhalten.
Allgemeine Einschätzung des Maßnahmenkataloges
Der Maßnahmenkatalog der Stadtverwaltung ist ein guter erster Schritt in
Anbetracht des kurzen Entwicklungszeitraums. Eine Kommentierung,
Zustimmung oder Ablehnung der Einzelmaßnahmen ist in der Kürze der für den
Klimaschutzbeirat verfügbaren Zeit nicht möglich.
Der Klimaschutzbeirat empfiehlt:
 Die Einbettung der Einzelmaßnahmen in einen auf Klimaneutralität bis
2035 ausgerichteten Gesamtplan. Dieser ist zeitnah zu entwickeln und
in die Umsetzung zu bringen.
 Zwingend ist, dass der Gesamtplan jährliche Zwischenziele je
Handlungsfeld aufführt, die regelmäßig überprüft werden (Monitoring)
und bei Zielverfehlung durch die Stadt kompensiert werden müssen.
 Die Maßnahmen sind im Hinblick auf die insgesamt damit zu
erreichende Emissionsminderung quantitativ zu bewerten. Die
Priorisierung von Maßnahmen sollte auf einer sachlich fundiertenSeite 1 von 2

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Grundlage erfolgen, zum Beispiel CO2 Wirksamkeit,
Öffentlichkeitswirksamkeit.
 Handlungsfelder mit hoher Hebelwirkung sollen vorrangig bearbeitet
werden
 Insbesondere Verkehr / Mobilität sollte als eigenes Handlungsfeld
aufgenommen werden.1
 Die Verwaltung sollte in die Lage versetzt werden, die ressort-
übergreifende Zusammenarbeit zu institutionalisieren und auszubauen,
zum Beispiel durch eine angemessene personelle und finanzielle
Ausstattung.
 Eine umfassende Einbindung im Sinne einer breit und langfristig
angelegten Beteiligung und Mitwirkung der Bürger*innen und
betroffener Stakeholder.
 Das hier vorgesehene Finanzvolumen aus städtischen und externen
Mitteln (Bundes- und Landesförderung) deutlich zu erhöhen, um den
o.g. Gesamtplan umzusetzen.
Anlage/n
Keine
1 Diese Empfehlung gibt der Klimaschutzbeirat mehrheitlich. IHK und HWK plädieren
abweichend dafür, den Bereich Verkehr aus der Kommentierung auszuklammern, da in
der kurzen Zeit keine Abstimmung innerhalb ihrer Organisationen möglich war.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de